dbb magazin 11/2021

einkommensrunde 2021 Bedeutung der Einkommensrunde für die Beamtinnen und Beamten der Länder Motivation und bessere Personalbindung Die Einkommensrunde 2021/2022 mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) betrifft in deutlicher Mehrzahl Beam­ tinnen und Beamte. Bereits deshalb – und wegen weiterer beamtenspezifischer Herausforderungen – hat sie eine herausgehobene Bedeutung in den Besoldungs- und Versorgungsrechtskreisen der Länder. Die Beamtinnen und Beamten in den Ländern sind noch stär­ ker als andere Berufsgruppen vom demografischen Wandel, Digitalisierung und tiefgreifen­ den sozialen und gesellschaft­ lichen Veränderungen erfasst. Hundertausende Beamtinnen und Beamte gehen gerade – und werden in den nächsten zehn Jahren aus den Bereichen Bildung, Innere Sicherheit, Steuer, Planung et cetera ver­ schwinden und in den Ruhe­ stand treten. Trotz der intensiven und mas­ siven Warnungen des dbb hat die Politik – leider wie so häu­ fig – das Problem ausgesessen. Immer weniger Beamtinnen und Beamte müssen immer mehr Aufgaben erledigen und bewältigen. Die herausgehobene Bedeu­ tung in der Einkommensrunde für die Beamtinnen und Beam­ ten liegt also mindestens an zwei Umständen: > echter Teilhabe an der all­ gemeinen finanziellen und wirtschaftlichen Entwicklung der vorhandenen Beamtin­ nen und Beamten und > deutlicher Attraktivitäts­ steigerung für zukünftige Beschäftigte, die ohne attraktive und finanziell ansprechende Rahmen­ bedingungen nicht für den öffentlichen Dienst gewon­ nen werden können. Nur wenn die vorhandenen Be­ amtinnen und Beamten und zukünftige Beschäftigte beste Rahmenbedingungen haben, wird es gelingen, die berechtigten Erwartungen an den Staat zu erfüllen. Bür­ gerinnen und Bürger, Wirtschaft und Handeltrei­ bende wollen und brauchen einen verlässlichen, dauerhaft funktionsfähigen Staat. Gera­ de in Zeiten von Globalisierung und Digitalisierung ist ein leis­ tungsfähiger öffentlicher Dienst Voraussetzung für eine funktionierende Staatstätig­ keit und zur Sicherung gleich­ artiger Lebens-, Rechts- und Wirtschaftsbedingungen in Deutschland. Der Einkommensrunde kommt auch bei der notwendigen Konsolidierung und Vereinheit­ lichung der Besoldungsbedin­ gungen eine herausgehobene Bedeutung zu. Mit der Einkom­ mensrunde darf es zu keiner weiteren Vertiefung der Unter­ schiedlichkeit in den 17 ver­ schiedenen Rechtskreisen der Besoldung kommen. Vielmehr muss der öffentliche Dienst über attraktive, gleiche, ein­ heitliche und hohe Einkom­ men, die mindestens einen Inflationsausgleich beinhalten, in allen Gebietskörperschaften attraktiv ausgestaltet werden. Die Einkommenserwartungen der Beamtinnen und Beamten sind deutlich: spürbare lineare Anpassungen der Besoldungs- und Versorgungsbezüge, min­ destens Sicherstellung des Inflationsausgleichs in den betroffenen Haushaltsjahren sowie Herstellung einer jeweils ver­ fassungs­ gemäßen Alimentation in allen Gebiets­ körperschaften. Dazu erwartet der dbb, dass das Volumen des Tarifabschlusses mit der TdL zeitgleich und system­ gerecht auf die Beamtinnen und Beamten sowie die Ver­ sorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger übertragen wird. Letztere müssen ihre Anliegen aber auch deutlich machen. Die Politik reagiert leider meist nur auf Druck und Öffentlich­ keit. Unabdingbare Vorausset­ zung ist deshalb, dass die Be­ amtinnen und Beamten im Rahmen ihrer verfassungs­ rechtlichen Möglichkeit den dbb bei seinen Aktionen und Maßnahmen unterstützen. Die Einkommensrunde muss – auch im Inte­ resse der Allge­ meinheit – genutzt werden, vorhan­ dene Be­ amtinnen und Beamte durch attraktive Besoldungs-, Versor­ gungs- und Beihilfebe­ dingungen an sich zu binden und zu motivieren. Zudem müssen alle Dienste so ausge­ staltet sein, dass besonders leistungsfähige und motivierte Nachwuchskräfte interessiert und gebunden werden können. Neben einer guten Bezahlung umfasst dies auch die Weiter­ entwicklung von attraktiven Rahmenbedingungen zur Ver­ einbarkeit von Beruf und Fami­ lie durch flexible Arbeitszeiten sowie eine bestmögliche Infra­ struktur und technische Aus­ stattung. Nur so kann es gelin­ gen, dass der öffentliche Dienst von Bürgerinnen und Bürgern als leistungs- und zukunftsfä­ higer Garant für ein funktionie­ rendes Staatswesen wahrge­ nommen wird. ab < Erbringer eines Großteils hoheitlicher Staatstätigkeit Von den mehr als 4,6 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst in Deutschland arbeiten und dienen knapp 2,5 Millionen bei den 16 Ländern. Die überwiegende Anzahl davon – circa 1,9 Mil­ lionen – sind Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter. Den Ländern kommt also eine herausgehobene Bedeutung für den Beamtenbereich zu, da sie nach der Aufgabenverteilung des Grund­ gesetzes viele hoheitliche Aufgaben wahrzunehmen haben. Bei den Ländern wird beispielsweise in den Bereichen Bildung, Innere Sicherheit und öffentliche Ordnung, Justiz, Strafvollzug, Steuer, der Raumordnung oder Flurbereinigung ein Großteil des Kerngeschäfts der hoheitlichen Staatstätigkeit durch Beamtinnen und Beamte in einem besonderen und streikfreien öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis für die Bürgerinnen und Bürger erbracht. Foto: Ivan Ryabokon/Colourbox.de 13 dbb > dbb magazin | November 2021

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