dbb magazin 12/2021

Angehörige im Fokus Die dbb bsv sieht sich auch als Lobby der pflegenden Angehöri­ gen. Deshalb fordert sie seit Jahren gemeinsammit dem dbb Maßnahmen, um die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf zu ver­ bessern. Hierzu zählen die Teilfreistellung von der Erbringung der Arbeitsleistung unter sozialer Absicherung mit Rückkehrrecht in Vollzeit, flexible Arbeitszeitmodelle, die Anerkennung der in der Pflegetätigkeit erworbenen Fähigkeiten als berufliche Qualifika­ tion sowie familiengerechte Qualifikationsmaßnahmen. Es be­ darf einer steuerfinanzierten Entgeltersatzleistung für die Zeit der Pflege eines Angehörigen, die, angelehnt an die Regelungen zum Elterngeld, einen festen Prozentsatz des letzten Nettoent­ geltes abdeckt. Außerdemmüssen Pflegezeiten besser bei Rente und Versor­ gung berücksichtigt werden. „Gerade in Bezug auf Verhinde­ rungs- sowie Tages- und Nachtpflege scheitert die Inanspruch­ nahme oft an ausreichenden Betreuungsplätzen“, kritisiert Klitzing. „Wir fordern – wie bei der Kinderbetreuung – einen Rechtsanspruch auf einen entsprechenden Pflegeplatz. Soge­ nannte gemischte Pflegearrangements müssen ausgebaut werden. Zuschüsse für haushaltsnahe Unterstützungsleistun- gen würden darüber hinaus die Pflege durch Angehörige er­ leichtern.“ Ausländische Pflegekräfte Der dbb und die dbb bsv fordern darüber hinaus dringend eine rechtliche Klarstellung, wie mit ausländischen Pflegekräften zu verfahren ist. Die durch das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (vom 24. Juni 2021, Az.: 5 AZR 505/20) hervorgerufene Verunsi­ cherung verlangt kurzfristige Lösungen, die zu Rechtssicherheit für die Betroffenen führen. Kommunal angesiedelte Pools auslän­ discher Haushaltshilfen sind aus unserer Sicht ein zielführender erster Ansatz. Auch die Bewertung von Pflegeheimen durch Pflegenoten ist ver­ besserungsbedürftig. Derzeit ist es möglich, dass eine schlechte Benotung für Betreuung und Pflege oder medizinische Versor­ gung durch eine gute Note, beispielsweise für die Teilnahme des Pflegepersonals an Erste-Hilfe-Kursen oder gar einen gut lesba­ ren Aushang des Speiseplans, ausgeglichen werden kann. Aus­ schlaggebend für die Qualität eines Pflegeheims ist jedoch die Qualität der Pflege. Daher ist der Gesetzgeber zu einer zeitnahen Korrektur aufgerufen. ■ Foto: Colourbox.de dbb magazin | Dezember 2021

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