dbb magazin 1-2/2022

Der Beamtenbund Baden-Württemberg (BBW) hat erfreut zur Kenntnis genommen, dass die Landesregierung 2022 die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) für eine verfassungskonforme Besoldung umsetzen will. Damit komme das Land schließlich auch einer langjährigen Forderung des BBW nach, die seine Organisation bereits aufgrund früherer BVerfG-Urteile und im Zusammenhang mit dem Färber-Gutachten im Jahr 2017 erhoben habe, erklärte BBWChef Kai Rosenberger am 20. Dezember 2021 in Stuttgart. Die Vorbereitung zur Umsetzung der BVerfG-Entscheidungen soll dem Vernehmen nach im Frühjahr beginnen und das gesamte Gesetzgebungsverfahren im Herbst 2022 abgeschlossen sein. Diesen Zeitplan und die anstehenden Maßnahmen haben Finanzminister Danyal Bayaz und BBW-Chef Kai Rosenberger kurz vor Weihnachten in einer Videokonferenz erörtert. Geplant ist demnach ein 4-Säulen-Modell, womit Eingangsämter angehoben, der abgesenkte Beihilfebemessungssatz durch das Haushaltsbegleitgesetz 2013/2014 zurückgenommen und ausgehend von Besoldungsgruppe A 7 bis A 14 die kinderbezogenen Familienzuschläge für das erste und zweite Kind erhöht werden. Zudem soll in allen Besoldungsgruppen der kinderbezogene Familienzuschlag für das dritte und jedes weitere Kind angehoben werden. Die Umsetzung gehe mit einer Änderung des Landesbesoldungsgesetzes Baden-Württemberg (LBesGBW), des Landesbeamtengesetzes (LBG) und der Beihilfeverordnung (BVO) einher und werde zeitgleich mit der Anpassung der Besoldung und Versorgung in den Landtag eingebracht. Mit dem Abschluss des Verfahrens rechne man derzeit im Herbst 2022, teilte der Finanzminister mit. BBW Gesetz zur verfassungskonformen Besoldung im Herbst 2022 Kai Rosenberger, Vorsitzender des BBW – Beamtenbund Tarifunion Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) hat am 3. Januar 2022 gefordert, bei Neufahrzeugen und Umbauten von Bestandsfahrzeugen zusätzliche Rückzugsräume für das Zug- und Sicherheitspersonal vorzusehen. Im Positionspapier „Mindestens vier Quadratmeter für unsere Sicherheit!“ begründet die GDL die Notwendigkeit solcher Rückzugsmöglichkeiten und definiert die Anforderungen an die entsprechenden Räumlichkeiten. Demnach verfügen immer weniger Fahrzeuge im Eisenbahnverkehr über Dienstabteile. Oftmals dienten unbesetzte Führerräume als Rückzugsmöglichkeit, doch Zugbegleitern ohne betriebliche Aufgaben oder Mitarbeitern des Sicherheitspersonals werde auch diese Möglichkeit oft verwehrt. Aus Sicht der GDL besteht hier dringender Handlungsbedarf: „Dem Schutz- und Regenerationsbedürfnis der Mitarbeiter muss durch die Bereitstellung geeigneter Rückzugsräume dringend Rechnung getragen werden“, so der GDL-Bundesvorsitzende und dbb Vize Claus Weselsky. „Dies gilt umso mehr angesichts der deutlichen erhöhten Belastung des Zugpersonals durch die Coronapandemie.“ GDL Zusätzliche Rückzugsräume für das Personal gefordert Claus Weselsky, Bundesvorsitzender der GDL Laut DBB NRW beabsichtigt die Landesregierung zeitnah, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020 zur allgemeinen Besoldung umzusetzen. In diesem Rahmen solle auch die Kostendämpfungspauschale vollständig abgeschafft werden. Der DBB NRW zeigte sich erfreut, würde damit doch eine langjährige Forderung des Landesbundes erfüllt. Insbesondere in den letztenWochen habe man wiederholt intensive Gespräche mit der Politik über die Abschaffung geführt. „Wir freuen uns, dass unsere konstruktiven Gespräche zu einem so erfolgreichen Ergebnis führen sollen“, sagte DBB NRW-Chef Roland Staude am11. Januar 2022. Die Kostendämpfungspauschale ist ein jährlicher Betrag, für den Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger bei Krankheitskosten selbst aufkommen müssen, weil er von der Beihilfezahlung abgezogen wird. Die Höhe richtet sich bisher unter anderem nach der Besoldungsgruppe. DBB NRW Kostendämpfungspauschale soll abgeschafft werden Roland Staude, Vorsitzender des DBB NRW 42 KOMPAKT dbb magazin | Januar/Februar 2022 GEWERKSCHAFTEN

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