Dem Bericht zur Folge hatten im Jahr 2019 insgesamt 14,5 Prozent der Erwerbstatigen im offentlichen Dienst einen Migrationshintergrund. Davon waren 9,2 Prozent Deutsche mit Migrationshintergrund und 5,3 Prozent Auslanderinnen und Auslander; 9,8 Prozent waren im Ausland und 4,7 Prozent in Deutschland geboren. Den hochsten Anteil mit Migrationshintergrund im offentlichen Dienst wies Baden-Wurttemberg (20,8 Prozent) auf, gefolgt von Bremen (19,9 Prozent) und Hamburg (19,7 Prozent). Von den westlichen Bundeslandern hatte Schleswig-Holstein den niedrigsten Anteil mit 10,4 Prozent. Deutlich seltener waren Personen mit Migrationshintergrund in den ostlichen Bundeslandern, wo der Anteil der Personen mit Migrationshintergrund an der Bevolkerung auch deutlich geringer ist, im offentlichen Dienst beschaftigt. In Thuringen lag die Quote bei 6,4 Prozent, in Sachsen bei 5,5 Prozent. Im Bundesgebiet war der Anteil der Beschaftigten mit Migrationshintergrund im offentlichen Dienst zwischen 2017 und 2019 leicht gestiegen (+ 1,8 Prozentpunkte). Am starksten fiel der Anstieg in Rheinland-Pfalz (+ 3,5 Prozentpunkte), Thuringen (+ 2,9 Prozentpunkte) und Schleswig-Holstein (+ 2,8 Prozentpunkte) aus. Frauen mit Migrationshintergrund waren 2019 mit 15,1 Prozent haufiger im offentlichen Dienst tatig als Manner (13,7 Prozent). Die hochsten Anteile an Frauen mit Migrationshintergrund hatten Baden-Wurttemberg (21,6 Prozent), Bremen (20,5 Prozent) und Hessen (19,7 Prozent). Insgesamt hatte die 16. IntMK im April 2021 zu mehr als 40 Tagesordnungspunkten Beschlüsse gefasst, darunter die Forderungen nach einer EU-weit abgestimmten und koordinierten Asylpolitik, nach einem erleichterten Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft für in Deutschland geborene Kinder von Eltern mit anderer Staatsbürgerschaft, nach besserem Schutz für LSBTI*-Geflüchtete (die Abkürzung LSBTI steht für Lesben, Schwule, bisexuelle, transgender und intergeschlechtliche Menschen), und einstimmig nach Anerkennung von beruflichen Qualifikationen auch ohne formale Abschlüsse sowie nach einem weitergehenden Anspruch auf Dolmetscherdienste bei Arzt- und Behördenbesuchen. Mit Blick auf den öffentlichen Dienst forderte die 16. IntMK, dass die öffentlichen Arbeitgeber in Bund, Ländern und Kommunen zur Verbesserung der Integration Zugewanderte in Einstellungsverfahren gezielt berücksichtigen sowie geeignete Unterstützungsangebote besonders für kleine und mittelständische Unternehmen bereitstellen sollten, beispielsweise durch die Förderung passgenauer Qualifizierungen und den Abbau formaler Hürden. Bund und Länder sollten zudem prüfen, ob Integrations- und Arbeitsmarktmaßnahmen für Arbeits- und Fachkräfte aus EU-Mitgliedstaaten weiterentwickelt werden müssten, vor allemmit Blick auf den Spracherwerb. ■ Zugewanderte müssen in Einstellungsverfahren gezielt berücksichtigt werden. Migrationshintergrund (in %) mit ohne Baden-Württemberg 20,8 79,2 Bayern 15,3 84,7 Berlin 16,0 84,0 Brandenburg (4,2) 95,8 Bremen 19,9 80,1 Hamburg 19,7 80,3 Hessen 18,5 81,5 Mecklenburg-Vorpommern (4,9) 95,1 Niedersachsen 10,6 89,4 Nordrhein-Westfalen 16,6 83,4 Rheinland-Pfalz 15,9 84,1 Saarland 12,0 88,0 Sachsen 5,5 94,5 Sachsen-Anhalt (3,6) 96,4 Schleswig-Holstein 10,4 89,6 Thüringen 6,4 93,6 Deutschland 14,5 85,5 Anteil der Erwerbstätigen im öffentlichen Dienst 2019 nach Migrationsstatus Modelfoto: Colourbox.de FOKUS 19 dbb magazin | März 2022
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