Umsetzung von Sanktionen gegen Russland und Belarus Der Zoll hat Ein- und Ausfuhren fest im Blick Mit umfangreichen Sanktionsmaßnahmen hat die EU auf den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine reagiert, darunter auch zahlreiche Ein- und Ausfuhrverbote, über deren Einhaltung der Zoll wacht. Diana Beisch, Vorsitzende des Ständigen Fachausschusses Zölle und Steuern im BDZ, erläutert das grundsätzliche Kontrollprozedere bei der Warenabfertigung und zeigt auf, warum der Zoll ein wichtiger Baustein in der deutschen Sicherheitsarchitektur ist. ZOLLVERWALTUNG Sanktionen und Embargos sind für den Zoll nichts Neues, aber Nichtinsider fragen sich in Anbetracht der umfangreichen Beschränkungen, die die EU nun gegen Russland, Belarus und Einzelpersonen verhängt hat, wie das umgesetzt wird. Wie läuft das grundsätzliche Prozedere ab? Diana Beisch: Grundsätzlich erfolgt die Abfertigung von Waren beim Zoll – bis auf ein paar Ausnahmen – elektronisch. In Deutschland wird hierfür ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem) genutzt. Im Rahmen der Bearbeitung von Anmeldungen in ATLAS wird dann geprüft, ob sie angenommen und die Waren zum angemeldeten Verfahren überlassen werden können. Hierfür müssen alle erforderlichen Zollformalitäten erfüllt sein und es dürfen keine Verbote und Beschränkungen entgegenstehen. Zu den Verboten und Beschränkungen zählen auch handelspolitische Maßnahmen wie die aktuell gegen Russland, Belarus sowie Einzelpersonen verhängten Sanktionen. Kontrollen im Rahmen der Abfertigung erfolgen grundsätzlich risikoorientiert und anhand von Stichproben. Das bestimmt bereits der Unionszollkodex. Das Unionsrecht gibt zudem vor, dass dies in erster Linie auf der Grundlage einer Risikoanalyse mit Mitteln der elektronischen Datenverarbeitung zu erfolgen hat. Entsprechend hat Deutschland dies beim Risikomanagement so umgesetzt und im IT-Verfahren ATLAS hinterlegt. Das Verfahren, das dahintersteht, ist sehr komplex und darf natürlich nicht im Detail erläutert werden. Ohne eine elektronische Risikoanalyse wären die Vielzahl der zu beachtenden Verbote und Beschränkungen sowie die hohen Mengen an Zollanmeldungen auch kaum zu bewältigen. Im Jahr 2020 wurden allein bei der Einfuhr 79,8 Millionen und bei der Ausfuhr 165 Millionen Zollanmeldungen (Zolljahresstatistik 2020, herausgegeben von der Generalzolldirektion im April 2021) abgegeben. Die elektronische Risikoanalyse ist aus dem täglichen Abfertigungsgeschehen nicht mehr wegzudenken und damit ein wesentlicher Beitrag für die Prüfung zur Einhaltung der geltenden Sanktionen. Das elektronische Verfahren entbindet den Zoll jedoch nicht davon, auch manuelle Prüfungen durchzuführen. Wer den Zoll kennt, weiß, dass gerade die „alten Hasen“ eine Spürnase haben, die durch kein IT-Verfahren ersetzt werden kann. Aufgrund der hohen Sensibilität imWarenverkehr mit Russland und Belarus erfolgen Kontrollen derzeit grundsätzlich bei allen Abfertigungen im Zusammenhang mit diesen Ländern. ▶ Ohne elektronische Risikoanalyse wären die Vielzahl der zu beachtenden Verbote und Beschränkungen sowie die hohen Mengen an Zollanmeldungen kaum zu bewältigen. Diana Beisch ist Vorsitzende des Ständigen Fachausschusses Zölle und Steuern im BDZ – Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft. © Privat FOKUS 17 dbb magazin | April 2022
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