dbb magazin 4/2022

dungen zu Transaktion in und aus Staaten, gegen die beispielsweise die EU oder die UN Sanktionen, Embargos oder ähnliche Maßnahmen verhängt haben, geprüft werden. Insgesamt stellt der Krieg in der Ukraine für unsere Kolleginnen und Kollegen eine besondere Situation dar. Es herrscht eine hohe Sensibilität gegenüber den erweiterten Sanktionierungen. Da der Warenkreis, der von den Sanktionsmaßnahmen betroffen ist, erheblich vergrößert wurde, sind die Prüfungen wesentlich umfangreicher als zuvor. Das ist natürlich eine zusätzliche Belastung. Dabei war der Zoll bereits in den vergangenen zwei Jahren durch die Coronapandemie, den Brexit und die Umsetzung des Mehrwertsteuer-Digitalpaketes stark belastet. Außerdem ist das Interesse in der Bevölkerung zu dieser Thematik natürlich extrem hoch. Das führt dazu, dass der Zoll mehr Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern, aus dem politischen Bereich, aber natürlich auch von Medienvertreterinnen und Medienvertretern erhält. Was interessiert die Bürgerinnen und Bürger? Viele Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen wenden sich an den Zoll mit der Frage, was zollrechtlich bei Spenden, die in die Ukraine geschickt werden oder für Flüchtende bestimmt sind, zu beachten ist. Das fängt bei der Abgabe einer Zollanmeldung an und hört bei der Beachtung von Verboten und Beschränkungen zum Beispiel für Arzneimittel auf. Viele wollen helfen, aber Unsicherheiten im Zusammenhang mit Zollbestimmungen ausräumen. Deshalb hat der Zoll auf seiner Internetseite bereits viele entsprechende Aspekte veröffentlicht, was konkret zu beachten ist: Auf www.zoll.de führt direkt von der Startseite aus der Link zur Rubrik „Ukrainekrise“. Die Fragen stellte Britta Ibald. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und nimmt in den Bereichen Außenwirtschaft, Wirtschaftsförderung, Energie und Wirtschaftsprüferaufsicht wichtige administrative Aufgaben des Bundes wahr. Eine Kernaufgabe des Amtes ist die Ausfuhrkontrolle. Eingebunden in die Exportkontrollpolitik der Bundesregierung wirkt das BAFA als Genehmigungsbehörde in enger Kooperation mit anderen Bundesbehörden an einem komplexen Exportkontrollsystem mit und überwacht in diesem Rahmen auch die Einhaltung der jeweils geltenden handelspolitischen Maßnahmen. Auf der Homepage www.bafa.de kann jederzeit unter der jeweiligen Länderseite abgerufen werden, welche länder- und personenbezogenen Embargos aktuell bestehen. Das BAFA Insgesamt stellt der Krieg in der Ukraine für unsere Kolleginnen und Kollegen eine besondere Situation dar. Es herrscht eine hohe Sensibilität gegenüber den erweiterten Sanktionierungen. Die EU hat mit einem umfangreichen länder- und personenbezogenen Embargopaket auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine reagiert – der Zoll sorgt als Teil der nationalen Sicherheitsarchitektur für die Einhaltung der handelspolitischen Beschränkungen. © BAFA FOKUS 19 dbb magazin | April 2022

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