NACHRICHTEN Verdachtsfall AfD Das Verwaltungsgericht Köln hat am 8. März 2022 entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die Alternative für Deutschland (AfD) als sogenannten Verdachtsfall einstufen darf. Es gebe „ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei“, führte das Gericht zur Begründung aus. Auch in drei weiteren Klageverfahren der AfD wurden Urteile erlassen, wobei die AfD in den beiden Verfahren, die sich auf den inzwischen aufgelösten sogenannten Flügel der Partei bezogen, zumindest teilweise erfolgreich war. Zum Verdachtsfall hat der dbb auf eine Presseanfrage Folgendes klargestellt: „Der dbb hat wiederholt betont, dass wir die AfD und jede Zusammenarbeit mit ihr ablehnen. Für uns ist klar: Wer nicht mit beiden Beinen auf dem Boden des Grundgesetzes steht, hat im öffentlichen Dienst nichts zu suchen. Für demokratie- und menschenfeindliches Gedankengut ist kein Platz im öffentlichen Dienst und im dbb. Man kann nicht im Dienst des Staates stehen und gleichzeitig unsere demokratische Ordnung aushöhlen wollen. Bis die Verfassungsfeindlichkeit der AfD nicht höchstrichterlich festgestellt ist, ist die automatische Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen Beamtinnen und Beamte, die in der AfD Mitglied sind oder mit ihr sympathisieren, indes schwer zu begründen. Selbst die Einstufung der AfD als ,Verdachtsfall‘ durch den Verfassungsschutz rechtfertigt ein pauschales Vorgehen im Sinne unmittelbarer Folgen nicht hinreichend, es ist immer der Einzelfall zu prüfen. Es bedarf jeweils konkreter Nachweise dafür, dass die betroffene Person nicht vorbehaltlos zum freiheitlich-demokratischen und sozialen Rechtsstaat steht. (Rechtlicher) Hintergrund ist, dass die Kategorie ,Verdachtsfall‘ strafrecht- lich untechnisch ist, daher gilt auch bei dieser Einstufung zunächst die Unschuldsvermutung. Der ,Verdachtsfall‘ ist vielmehr eine Stufe im komplexen Prüfraster der Verhältnismäßigkeit im Spannungsfeld zwischen den Rechten der Parteien aus Art. 21 Abs. 1 Satz 2 GG und den zu schützenden Rechtsgütern der freiheitlichen demokratischen Grundordnung.“ In eigener Sache Internationaler Frauentag Jede und jeder für Gleichberechtigung Zum Internationalen Frauentag am 8. März 2022 haben dbb und dbb frauen dazu aufgerufen, in der Arbeitswelt endlich mit den Geschlechterklischees zu brechen. Frauen und Technik passen genauso gut zusammen wie Männer und Kindererziehung. Wir müssen uns in der Arbeitswelt endlich von den gängigen Geschlechterklischees verabschieden. Sie verhindern Fortschritt und zementieren soziale Ungleichheit in unserer Gesellschaft“, machten der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach und die dbb frauen Chefin Milanie Kreutz mit Blick auf den Internationalen Frauentag am 8. März 2022 deutlich. Ihren Appell richteten Silberbach und Kreutz an die Entscheidungsträgerinnen und -träger in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft: „Jede und jeder kann einen Beitrag für eine geschlechtergerechte Gesellschaft leisten! Jetzt liegt es an den Vorgesetzten und an jenen, die in der Verantwortung für unser Land stehen, mit gutem Beispiel voranzugehen.“ Insbesondere der öffentliche Dienst müsse hier Vorbild sein und den Weg in eine gleichberechtigte Arbeitswelt weisen, betonte dbb frauen Chefin Milanie Kreutz. Unbewusste Geschlechterstereotype sind aus ihrer Sicht eine der Hauptursachen für die langsamen Fortschritte bei der Gleichstellung im öffentlichen Sektor. Anonymisierte Bewerbungsverfahren und eine geschlechtersensible Leistungsbewertung, die familiäre Auszeiten als Erfahrungszugewinn werte, sorgten dort, wo sie bereits eingesetzt würden, für mehr Chancengleichheit. ■ Weltweit wirft der Internationale Frauentag jedes Jahr am 8. März ein Schlaglicht auf die Gleichstellung der Geschlechter. Das Motto des Aktionstages für Frauenrechte lautet 2022 „Break the Bias“ und vesteht sich als Aufruf, eine Welt frei von Stereotypen, Vorurteilen und Diskriminierung zu erschaffen. Internationaler Frauentag Foto: Colourbox.de 4 AKTUELL dbb magazin | April 2022
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