dbb magazin 4/2022

Die Spitzen vom dbb mecklenburg-vorpommern (dbb m-v) und seiner Bildungsgewerkschaften Verband Bildung und Erziehung (VBE), Philologenverband (PhV) sowie Berufsverband der Lehrkräfte für Berufsbildung (BvLB) haben sich Anfang März 2022 bei einer Klausurtagung mit Bildungsministerin Simone Oldenburg über Maßnahmen zur Lehrkräftegewinnung beraten. dbb Landeschef Dietmar Knecht betonte, dass das derzeitige Höchstalter für die Verbeamtung von 40 Jahren „ein regelrechter Attraktivitätskiller für Lehrkräfte“ sei, die außerhalb des Landes gewonnen werden sollen. „Angesichts des demografischen Wandels ist es geradezu irrsinnig, eine solche Hemmschwelle weiter aufrechtzuerhalten“, so Knecht. Unmissverständlich machten die dbb Vertreter darüber hinaus klar: Um attraktiv zu werden, sei eine Reduzierung der Unterrichtsverpflichtung alternativlos. Bezogen auf Wechsel aus anderen Bundesländern rief PhV-Landeschef Jörg Seifert dazu auf, „endlich (erfahrungs)stufengleiche Übernahmen im Sinne von Personalgewinnung zu realisieren – zu viele Wechselwillige werden sonst abgeschreckt und treten ihren Dienst erst gar nicht an“. Für Hans-Joachim Prakesch, BvLB-Landeschef, spielen motivierte Bestandskräfte eine große Rolle bei der Berufswahl: „Dementsprechend sollten künftig Altersanrechnungsstunden bereits ab dem Folgemonat, in dem man das entsprechende Alter erreicht hat, gelten.“ Weiterhin diskutierten die Teilnehmenden unter anderem eine Novellierung der Mehrarbeitsvergütung, die Verbesserungen der Work-Life-Balance, insbesondere beim Berufsstart, Zulagen für Lehrkräfte im ländlichen Raum, die Eingruppierung von Einfachlehrkräften in die E 13, eine Entlastung der Schulleitungen, bessere Beförderungsmöglichkeiten an allen Schulformen, eine Reform der Lehramtsausbildung sowie die Verschlankung des Einstellungsverfahrens (amtsärztliche Untersuchungen nur bei Notwendigkeit). Die Vorschläge werden laut Ministerin Oldenburg in einen Fahrplan aufgenommen. „Es darf in der nächsten Zeit keine Denkverbote geben“, so der VBE-Landesvorsitzende Michael Blanck. „Vor allem muss allen Beteiligten klar sein, dass ohne zusätzliche finanzielle Mittel nichts funktionieren wird.“ dbb m-v Klausurtagung zur Lehrkräftegewinnung Dietmar Knecht, Vorsitzender des dbb mecklenburg-vorpommern Die Gespräche zwischen Beamtenbund und Tarifunion Sachsen (SBB) und dem Finanzministerium über eine verfassungsgemäße Besoldung der Beamtinnen und Beamten des Landes wurden am 3. März 2022 ergebnislos abgebrochen. In den Beratungen wurden durch Finanzminister Hartmut Vorjohann zuvor die Handlungsbedarfe aufgezeigt sowie verschiedene Lösungsansätze präsentiert. Im Kern sollten dabei Elemente der Beihilfe, der Absicherung in einer Krankenversicherung und die Erhöhung familienbezogener Besoldungsanteile angepasst werden. Im Rahmen einer ersten Stellungnahme geht der renommierte Verfassungsrechtler Ulrich Battis jedoch davon aus, dass mit der von Vorjohann angestrebten Lösung die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) nicht erfüllt sind. Auch über diese rechtlichen Hürden hinaus sah sich der SBB nicht in der Lage, eine Vereinbarung mit Vorjohann abzuschließen. So forderte dieser, dass der SBB seinen Mitgliedern weder Rechtsmittel empfehlen noch eventuelle Verfahren unterstützen dürfe. „Auf derart grundsätzliche Rechte unserer Mitglieder zu verzichten, widerspricht ganz klar unserem gewerkschaftlichen Verständnis“, sagte SBB-Chefin Nannette Seidler. „Verfassungsgemäße Zustände in der Besoldung herzustellen, darf nicht durch die Einschränkung demokratischer Grundrechte erkauft werden.“ Nun sei der Gesetzgeber aufgerufen, eine verfassungsgemäße Besoldung zeitnah sicherzustellen. Der SBB werde den Prozess weiterhin kritisch begleiten. Hintergrund: Mit Entscheidungen vom 4. Mai 2020 hat das BVerfG die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Ausgestaltung des Alimentationsprinzips der Beamten nach Art. 33 Abs. 5 des Grundgesetzes insbesondere hinsichtlich des Abstands zur Grundsicherung und der Besoldung kinderreicher Beamter weiter konkretisiert. Auch wenn diese Entscheidungen keine unmittelbare Wirkung auf Sachsen entfalten, ist doch festzustellen, dass auch im Freistaat Handlungsbedarf besteht. Nach den Berechnungen des Finanzministeriums wird in Sachsen der notwendige Abstand seit Jahren nicht erreicht. Ebenso ist die Besoldung kinderreicher Beamter aktuell unzureichend. SBB Verfassungsgemäße Besoldung: Gespräche abgebrochen Nanette Seidler, Landesvorsitzende des SBB 44 KOMPAKT dbb magazin | April 2022

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