dbb magazin 5/2022

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Dezember in Textform beim DBB Verlag eingegangen sein, ansonsten verlängert sich der Bezug um ein weiteres Kalenderjahr. Verlag: DBB Verlag GmbH. Internet: www.dbbverlag.de. E-Mail: kontakt@dbbverlag.de. Verlagsort und Bestellanschrift: Friedrichstraße 165, 10117 Berlin. Telefon: 030.7261917-0. Telefax: 030.7261917-40. Versandort: Geldern. Herstellung: L.N. Schaffrath GmbH & Co. KG DruckMedien, Marktweg 42–50, 47608 Geldern. Layout: Dominik Allartz. Gestaltung: Benjamin Pohlmann. Anzeigen: DBB Verlag GmbH, Mediacenter, Dechenstraße 15 a, 40878 Ratingen. Telefon: 02102.74023-0. Telefax: 02102.74023-99. E-Mail: mediacenter@dbbverlag.de. Anzeigenleitung: Petra Opitz-Hannen, Telefon: 02102.74023-715. Anzeigenverkauf: Andrea Franzen, Telefon: 02102.74023-714. Anzeigendisposition: Britta Urbanski, Telefon: 02102.74023-712. Preisliste 63, gültig ab 1.1.2022. Druckauflage: 553921 (IVW 1/2022). Anzeigenschluss: 6 Wochen vor Erscheinen. Gedruckt auf Papier aus elementar-chlorfrei gebleichtem Zellstoff. #Nachhaltigkeit Das Papier dieser Zeitschrift besteht zu 100 Prozent aus Altpapier. ISSN 0941-8156 Impressum _0ZY57_IVW LOGO-frei.pdf; s1; (53.55 x 51.43 mm); 20.May 2016 13:58:47; PDF-CMYK ab 150dpi für Prinergy; L. N. Schaffrath DruckMedien dbb magazin 5|2022, 73. Jahrgang Der dbb gewährt Einzelmitgliedern seiner Mitgliedsgewerkschaften berufsbezogenen Rechtsschutz. Zuständig dafür sind die Juristinnen und Juristen der dbb Dienstleistungszentren in Berlin, Bonn, Hamburg, Nürnberg und Mannheim. Im „Fall des Monats“ gewährt das dbb magazin Einblick in deren Arbeit. dbb Dienstleistungszentren FALL DES MONATS Der Bienenstich als Dienstunfall Ein auf dem Fahrrad erlittener Bienenstich auf demWeg zur Dienststelle ist ein Dienstunfall. Das hat das Verwaltungsgericht Köln am 22. März 2022 (15 K 2890/21) entschieden. Der Bundesbeamte erlitt auf demWeg zur Arbeit infolge des Bienenstichs in die linke Hand eine allergische Reaktion mit starken Kreislaufbeschwerden und musste vor Ort notfallärztlich versorgt sowie mit einem Rettungswagen in eine Klinik gebracht werden. Das Bundesverwaltungsamt hatte die Anerkennung als Dienstunfall im Sinne des § 31 Abs. 2 Satz 1 BeamtVG abgelehnt, weil es nicht als Verwirklichung einer rechtlich wesentlich mit der Wegstrecke zusammenhängenden typischen Gefahr gewertet werden könne. Der Kläger widersprach erfolglos und klagte daraufhin mit Unterstützung des dbb Dienstleistungszentrums West vor dem Verwaltungsgericht Köln, das dem Kläger recht gab: Der Kläger habe Anspruch darauf, dass der von ihm auf demWeg zu seiner Dienststelle erlittene Bienenstich als Dienstunfall anerkannt wird. So erfülle der Bienenstich insbesondere die gesetzliche Definition eines Dienstunfalls, stelle also ein örtlich und zeitlich bestimmbares, auf äußerer Einwirkung beruhendes, plötzliches Ereignis dar, durch das ein Körperschaden verursacht wird. Beim Eindringen des Stachels der Biene werde ein toxisches Sekret in die oberen Hautschichten des Menschen indiziert, durch das eine lokale Schmerz- und Entzündungsreaktion ausgelöst wird. Bereits diese Folgen würden einen Körperschaden darstellen und nicht, wie vom Dienstherrn vertreten, eine unbeachtliche Bagatelleinbuße der körperlichen Unversehrtheit. Schließlich stellt das Verwaltungsgericht Köln fest, dass das Ereignis auch in Ausübung des Dienstes erfolgt ist. Gemäß § 31 Abs. 2 Satz 1 HS 1 BeamtVG gilt auch das Zurücklegen des mit demDienst zusammenhängenden Weges nach und von der Dienststelle als Dienst. Hieran ändere es auch nichts, dass der Kläger den Weg zwischen Wohnung und Dienststelle mit dem privaten Fahrrad zurückgelegt hatte. Abschließend kommt das Verwaltungsgericht zu der Feststellung, dass die Gefahr, bei Benutzung eines Fahrrads in den Sommermonaten einen Bienenstich zu erleiden, eine typische Gefahr des allgemeinen Verkehrs sei, die weder vom Dienstherrn noch vom Beamten imWesentlichen beherrscht oder beeinflusst werden könne. Inwieweit die Bundesrepublik Deutschland gleichwohl einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen wird, bleibt noch abzuwarten. ■ Model Fotos: Colourbox.de SERVICE 41 dbb magazin | Mai 2022

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