dbb magazin 6/2022

dbb magazin Personalmanagement | Neue Einsichten Interview | Joachim Herrmann, Vorsitzender der Innenministerkonferenz Tarifkompromiss im Sozial- und Erziehungsdienst | Berufe aufgewertet, Personal entlastet 6 | 2022 Zeitschrift für den öffentlichen Dienst

Cyberkriminalität mit eigenenWaffen abwehren Cyberkriminalität zählt zu den größten Bedrohungen für die Wirtschaft und staatliche Infrastrukturen. Sie zu bekämpfen hat daher absoluten Vorrang. So sieht es auch der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Joachim Herrmann, wenn er im Interview sagt, in der Cypersicherheit dürfe es keinen Stillstand geben. Garanten dafür seien hoch qualifizierte Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Gebündelt sind diese unter anderem im Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik mit seinen 1500 Expertinnen und Experten. Hauseigene Ausbildungsgänge garantieren einen spannenden Arbeitsplatz, etwa auch im rund um die Uhr besetzten IT-Lagezentrum in Bonn. Aber nicht nur der Bund und die entsprechenden Landesämter, die für diese besondere Art der Sicherheit in ihrem Bereich zuständig sind, sondern auch die Kommunen gehen gegen den Computer als Waffe vor. Der Sprecher des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Alexander Handschuh, empfiehlt die Kommunen als attraktive Arbeitgeber für hochspezialisierte Fachkräfte. Da es aber gerade an diesen mangelt, schlägt der „WirtschaftsWoche“- Redakteur Dominik Reintjes unkonventionelle Methoden vor, um sie zu gewinnen: Von alleine kämen sie nicht mehr. red 14 16 TOPTHEMA Personalmanagement im öffentlichen Dienst 28 AKTUELL NACHRICHTEN 4 TARIFPOLITIK Kompromiss im Sozial- und Erziehungsdienst: Berufe aufgewertet, Personal entlastet 8 Pilotprojekt Online-Betriebsratswahlen 10 BEAMTENRECHT Polizeizulage beim Bund: Wiederherstellung der Ruhegehaltfähigkeit 11 BLICKPUNKT ZENSUS 2022: Grundlage für demokratische Prozesse 12 FOKUS INTERVIEW Joachim Herrmann, Vorsitzender der Innenministerkonferenz (IMK) 14 REPORTAGE Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI): „Bleiben Sie ruhig, bleiben Sie wachsam!“ 16 NACHGEFRAGT Alexander Handschuh, Sprecher Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) 20 MEINUNG Fachkräftemangel: Höchste Zeit für Experimente! 21 VORGESTELLT SPRIND in Leipzig: Der Staat als Innovationstreiber – geht das? 22 EUROPA Gemeinsames Krisenpaket als Zeichen 24 INTERN SOZIALVERSICHERUNG Sozialwahlen 2023 27 JUGEND 19. dbb bundesjugendtag: Grundlegende Modernisierung für den öffentlichen Dienst 28 SENIOREN Hauptversammlung: 60 Anträge für den Gewerkschaftstag 31 FRAUEN Studie: Familienpolitik vernachlässigt Alleinerziehende 32 SERVICE 38 Impressum 41 KOMPAKT GEWERKSCHAFTEN 42 8 STARTER © Visual Generation/Colourbox.de AKTUELL 3 dbb magazin | Juni 2022

NACHRICHTEN In ihrem Koalitionsvertrag hat die Ampelregierung wortreich erklärt, dass sie einen ‚ermöglichenden, lernenden und digitalen Staat‘ will. Dieses Ziel darf nicht aus dem Fokus geraten, gerade weil sich das Land seit Jahren im Dauerkrisenmodus befindet. Denn bereits heute ist klar: Selbst wenn die Coronapandemie oder der Krieg in der Ukraine eines Tages hinter uns liegen, warten etwa mit den vielfältigen Folgen des Klimawandels weitere existenzielle Herausforderungen auf uns. Deshalb müssen wir jetzt die Weichen richtig stellen und den öffentlichen Dienst krisenfest aufstellen, auch wenn das enorm viel Kraft kosten wird“, sagte der dbb Bundesvorsitzende am 5. Mai 2022 bei einem Treffen mit dem Chef des Bundeskanzleramtes, Wolfgang Schmidt, in Berlin. Dafür sei auch ein neues Verständnis von Wirtschaftlichkeit und Daseinsvorsorge notwendig, betonte Silberbach: „Eine – wenn überhaupt – nur für den Alltag ausgestattete Verwaltung wird im Ausnahmefall immer in die Knie gehen, das wurde etwa bei den Gesundheitsämtern während der Pandemie einmal mehr deutlich. Auch wenn wir nicht auf jeden denkbaren Fall vollumfänglich vorbereitet sein können, so müssen wir doch wenigstens die Strukturen schaffen, um in der Krise schnell zu reagieren. Natürlich wird das Geld kosten, aber wir werden nicht müde anzumahnen: Die Folgekosten von Untätigkeit sind für die Gemeinschaft um ein Vielfaches höher, als heute angemessen in die Daseinsvorsorge zu investieren.“ ■ Gespräch im Bundeskanzleramt Öffentlichen Dienst krisenfest aufstellen Die Bundesregierung muss das Staatswesen modernisieren – gerade in Krisenzeiten. Das hat dbb Chef Ulrich Silberbach im Gespräch mit Kanzleramtschef Wolfgang Schmidt angemahnt. Band sozialen Zusammenhalts Personalkürzungen und ausbleibende Investitionen gefährden die Rolle des öffentlichen Dienstes als Band sozialen Zusammenhalts. dbb Chef Ulrich Silberbach sagte den Zeitungen der FUNKE Mediengruppe (Ausgaben vom 1. Mai 2022) anlässlich des Internationalen Tags der Arbeit: „Nur ein für alle gleich und verlässlich funktionierender, leistungsfähiger öffentlicher Dienst ist in der Lage, dauerhaft Demokratie, Freiheit, Frieden und Wohlstand zu sichern, weil er das Band des sozialen Zusammenhalts ist.“ Silberbach mahnte die öffentlichen Arbeitgeber und politisch Verantwortlichen, wer dieses Band zerstöre, „setzt destruktive Kräfte frei, die großen und langfristigen Schaden anrichten können“. Für die Zukunftsaufgaben, die der öffentliche Dienst zu meistern habe, seien massive Investitionen in Arbeitskraft und Ausstattung notwendig, sagte der dbb Bundesvorsitzende, „sonst sehe ich schwarz“. Tag der Arbeit 2022 Foto:Eugen Wais/Colourbox.de 4 AKTUELL dbb magazin | Juni 2022

Hinweisgeberschutzgesetz Mehr Schutz für „Whistleblower“ Der Gesetzentwurf der Bundesregierung für den besseren Schutz von „Whistleblowern“ trägt, wie vom dbb gefordert, den Besonderheiten im öffentlichen Dienst Rechnung. Mit den geplanten Regelungen soll der bislang lückenhafte und unzureichende Schutz von hinweisgebenden Personen ausgebaut und die Richtlinie (EU) 2019/1937 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, in nationales Recht umgesetzt werden. Zentraler Bestandteil des Entwurfs ist ein neues Stammgesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen, das Hinweisgeberschutzgesetz. Dieses wird begleitet von notwendigen Anpassungen bestehender gesetzlicher Regelungen, insbesondere auch im Beamtendienstrecht. dbb Vize und Beamtenvorstand Friedhelm Schäfer begrüßt den Gesetzentwurf: „Es ist gut und wichtig, dass nunmehr die Umsetzung der europarechtlichen Vorgaben in nationales Recht erfolgt und damit einige wesentliche dbb Forderungen aufgenommen werden.“ Der dbb hat sich dem Thema „Whistleblowing“ verstärkt gewidmet, um die Bedeutung und Handlungsnotwendigkeiten hervorzuheben und die Besonderheiten des öffentlichen Dienstes in diesem Zusammenhang aufzuzeigen, damit diese Berücksichtigung finden. So setzte sich der dbb insbesondere für eine möglichst einheitliche Regelung in den 17 Beamtenrechtskreisen – Bund und Länder – sowie eine sachgerechte Einbindung der Besonderheiten des Beamtenrechts ein. Schäfer begrüßte ausdrücklich, „dass der Entwurf des Hinweisgeberschutzgesetzes über die Mindestanforderungen der EU-Hinweisgeberrichtlinie hinausgeht und Hinweisgeber auch bei Meldungen und Verstößen gegen nationales Recht geschützt sein sollen“. Der dbb hatte frühzeitig Wege aufgezeigt, wie Beschäftigte im öffentlichen Dienst und insbesondere auch Beamtinnen und Beamte in dem Spannungsverhältnis zwischen Transparenz und Geheimhaltung Missstände aufdecken können, ohne mit ihrem besonderen Status und den damit verbundenen Pflichten in Konflikt zu geraten. „Hinweisgeber im öffentlichen Dienst benötigen geordnete Verfahren mit umfassenden Schutzmechanismen, wenn ihre Meldungen zu Rechtsverstößen auf dem Dienstweg nicht beachtet werden“, erklärte der Zweite Vorsitzendes des dbb. Insoweit sei es für den dbb von großer Relevanz, dass das Gesetz die spezifischen Besonderheiten des Berufsbeamtentums in Deutschland beachtet und wahrt. Hierzu gehöre auch der Grundsatz der Einhaltung des Dienstweges bei Anträgen und Beschwerden. Mit Blick auf die Vorgaben der EU-Hinweisgeberrichtlinie und unter Berücksichtigung der komplexen Konfliktlage, in der sich potenzielle Hinweisgeber befinden, sei es jedoch sachgerecht, „hier eine Ausnahme vom Grundsatz der Einhaltung des Dienstweges für diejenigen Beamtinnen und Beamten zu normieren, die eine Meldung oder Offenlegung nach den Voraussetzungen des Hinweisgeberschutzgesetzes vornehmen“, so Schäfer. Positiv zu bewerten sei zudem, dass mit dem Gesetz und den weitergehenden Anpassungen im Dienstrecht nun tatsächlich, wie gefordert, bundeseinheitliche Strukturen und geordnete Verfahren für Hinweisgeber geschaffen würden und für Angestellte sowie für Beamtinnen und Beamte des Bundes und der Länder künftig vergleichbare Rahmenbedingungen gelten sollen. ■ Mehr Attraktivität für Pflegeberufe Ohne Investitionen in angemessene Bezahlung und attraktive Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte kann der massiven Personalnot im Pflegesektor nicht Einhalt geboten werden. „Das Gesundheitssystem läuft buchstäblich auf Grund. Die Politik muss jetzt den Rettungsanker werfen und alles erdenklich Mögliche tun, um Fachkräfte zu halten und schnellstmöglich neues Personal zu qualifizieren“, mahnte der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach am 12. Mai 2022, dem Internationalen Tag der Pflege. Zwar hätten die Gewerkschaften mit der Pflegezulage eine wesentliche finanzielle Aufwertung des Berufszweiges erstritten. Doch zur Attraktivitätssteigerung der Pflegeberufe gehöre mehr, mahnte der dbb Chef. Internationaler Tag der Pflege Modelfoto: Colourbox.de AKTUELL 5 dbb magazin | Juni 2022

Arbeits- und Gesundheitsschutz Höherer Stellenwert für Prävention Der Arbeits- und Gesundheitsschutz muss an die weitreichenden Veränderungen im Berufsalltag vieler Menschen angepasst, Arbeitsschutzbehörden und die gesetzlichen Unfallversicherungsträger müssen personell und finanziell besser ausgestattet werden. Arbeits- und Gesundheitsschutz wird leider immer noch zu oft als reiner Kostenfaktor oder gar lästige Pflicht gesehen. Hier braucht es einen echten Mentalitätswandel, denn Vorkehrungen gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sind nicht nur für die einzelnen Beschäftigten von enormer Bedeutung, sondern beispielsweise ebenso volkswirtschaftlich relevant. Auch der Staat muss dem Thema endlich wieder einen höheren Stellenwert geben. Arbeitsschutzbehörden und die gesetzlichen Unfallversicherungsträger müssen personell und finanziell so ausgestattet werden, dass sie ihren vielseitigen Kontroll-, Informations- und Beratungsaufgaben gerecht werden können“, mahnte der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach am 28. April 2022, demWelttag für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Darüber hinaus müsse der Arbeits- und Gesundheitsschutz an die weitreichenden Veränderungen im Berufsalltag vieler Menschen angepasst werden. „Viele denken bei der Arbeitssicherheit zuerst an Schutzausrüstung und Warnhinweise auf Baustellen oder in der Industrie. Aber beispielsweise bringen auch mobiles Arbeiten oder Homeoffice in einem Bürojob neben vielen Chancen auch einige Risiken mit sich. So kann etwa die Entgrenzung zwischen Arbeit und Privatleben ein Faktor bei der Entstehung von psychischen Erkrankungen sein – ein immer größeres Problem, das ebenfalls endlich ernst genommen werden muss.“ Hintergrund Der „World Day for Safety and Health at Work“ wurde von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), einer Sonderorganisation der Vereinten Nationen, ins Leben gerufen. Er wird jährlich am 28. April begangen. ■ Digitalprogramm der Bundesinnenministerin Endlich konkrete Taten nötig Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat am 28. April 2022 ein zwölfseitiges Arbeitspapier mit dem Titel „Digitales Deutschland – Souverän. Sicher. Bürgerzentriert.“ vorgestellt. Das Programm, das mit digitalen Verwaltungsleistungen, Staatsmodernisierung, Cybersicherheitsarchitektur, Daten und digitaler Souveränität fünf thematische Bereiche in den Fokus rückt, enthält für uns keine Überraschungen, ist aber eine klare To-do-Liste für die Ampelregierung. Das ist gut“, so die erste Einschätzung des dbb Bundesvorsitzenden Ulrich Silberbach. Dem dbb sei aber auch wichtig, dass nun in allen genannten Bereichen endlich konkrete Taten folgen. Wir müssen einfach auch mal machen, statt immer nur Pläne zu schreiben.“ Mit Blick auf die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG), das Bund, Länder und Gemeinden verpflichtet, ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten, erklärte der dbb Chef: „Mittlerweile ist jedem klar, dass das nicht mehr fristgerecht bis zum Jahresende klappen kann. Wir haben immer gefordert, dass eine Priorisierung stattfinden muss, damit wenigstens die wichtigsten und am häufigsten genutzten Leistungen rechtzeitig und in hoher Qualität bereitgestellt werden können. Daher begrüßen wir es sehr, dass sich dieser Punkt im Digitalprogramm wiederfindet und nun Leistungen primär anhand des Nutzerbedarfs umgesetzt werden sollen. Bedauerlich ist hingegen, dass nicht konkreter festgelegt wurde, wer in welchem Umfang nach dem Jahr 2022 für den Betrieb und die Wartung der im OZG-Rahmen entwickelten Leistungen finanziell aufkommen wird.“ ■ Digitales Deutschland – Souverän. Sicher. Bürgerzentriert. Digitalpolitische Ziele und Maßnahmen bis 2025 des Bundesministeriums des Innern und für Heimat Modelfoto: DragonStock/Colourbox.de 6 AKTUELL dbb magazin | Juni 2022

€ € € Gespräch mit dem Bundesarbeitsminister Klarer Rahmen für mobiles Arbeiten Betriebs- und Personalräte sollen eine entscheidende Rolle spielen, wenn Regelungen zum mobilen Arbeiten im öffentlichen Dienst umgesetzt werden. Mobiles Arbeiten ist aus der heutigen Arbeitswelt nicht mehr wegzudenken. Die Vorteile für die Beschäftigten sind vielfältig, etwa die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder auch der Wegfall der Fahrt ins Büro. Wir brauchen aber klare Rahmenbedingungen, um beispielsweise die Beschäftigten vor Selbstausbeutung zu schützen. Bei der Anpassung an die jeweiligen Betriebe oder Dienststellen im öffentlichen Dienst müssen zudem unbedingt die Betriebs- und Personalräte eingebunden werden“, sagte der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach am 9. Mai 2022 im Gespräch mit Bundesarbeitsminister Hubertus Heil. An dem Gespräch nahm auch der stellvertretende dbb Bundesvorsitzende und Fachvorstand Tarifpolitik Volker Geyer teil. Er machte deutlich: „Bei mobiler Arbeit spielen auch die Führungskräfte eine nicht zu unterschätzende Rolle. Ohne sie kann keine neue Arbeitskultur entstehen – weg von der Präsenzkultur, hin zu Eigenverantwortung und Ergebnisorientierung.“ Geyer betonte zudem, dass auch in einer sich verändernden Arbeitswelt gute Lösungen für die Interessenvertretung der Beschäftigten gefunden werden müssten. „Wer zu Hause arbeitet, hat weniger direkten Kontakt zu den gewählten Vertretungen der Beschäftigten. Sowohl Betriebs- und Personalräten als auch Gewerkschaften sollten umfassende Rechte eingeräumt werden, ummit ihren Kolleginnen und Kollegen auch im ‚Homeoffice‘ Kontakt aufnehmen zu können.“ ■ Foto: Visual Generation/Colourbox.de

Mit diesem Abschluss haben wir das Berufsfeld aufgewertet, das werden die Kolleginnen und Kollegen direkt im Geldbeutel spüren“, sagte der dbb Verhandlungsführer Andreas Hemsing nach dem erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) in Berlin. „Auch bei der Entlastung haben wir einen wirksamen Einstieg erreicht, mit dem wir die Gesundheit des vorhandenen Personals schützen und die Jobs für Nachwuchskräfte attraktiver machen“, so Hemsing, der den erkrankten dbb Bundesvorsitzenden Ulrich Silberbach kurzfristig vertrat. Die VKA habe sich lange Zeit kaum bewegt, erläuterte Hemsing. „Genau deshalb war es wichtig, dass die Kolleginnen und Kollegen die Schlagzahl bei Demos und Streiks in der letzten Woche noch einmal deutlich erhöht haben. Das ordentliche Ergebnis, auf demwir in Zukunft aufbauen können, haben sie durch ihre kämpferischen Aktionen erst möglich gemacht.“ dbb Tarifchef Volker Geyer bewertete den Kompromiss ebenfalls positiv: „Obwohl das Ergebnis komplex erscheint, verbirgt sich dahinter vor allem zweierlei: Das Ergebnis bietet konkrete Schritte hin zur notwendigen Entlastung. Gleichzeitig bietet es den Beschäftigten im Bereich des Sozial- und Erziehungsdienstes verbesserte und auch monetäre Perspektiven. Damit gewinnt der Sozial- und Erziehungsdienst bei der dringend notwendigen Suche nach fachlichem Nachwuchs deutlich an Attraktivität.“ Direkt vor dem Start der dritten Verhandlungsrunde hatte der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach noch einmal Druck gemacht: „Jetzt gibt es keine Ausreden mehr, die VKA muss liefern. Unsere Forderungen liegen seit einer Ewigkeit auf dem Tisch, alle Welt weiß um den dramatischen Personalmangel – der sich weiter zuspitzen wird. Wenn von dieser Tarifrunde nicht endlich ein klares Signal für die Aufwertung des Berufsfeldes ausgeht, hat das verheerende Folgen.“ Eine forsa-Umfrage im Auftrag des dbb hatte ergeben, dass eine breite Mehrheit der Bevölkerung die Forderungen der Beschäftigten unterstützt. 87 Prozent der Bürgerinnen und Bürger halten die Forderung nach besserer Bezahlung, etwa durch eine höhere TARIFPOLITIK Tarifkompromiss im Sozial- und Erziehungsdienst Berufe aufgewertet, Personal entlastet Die Tarifparteien haben sich am 18. Mai 2022 in Potsdam auf wesentliche Verbesserungen für die Beschäftigten des Sozial- und Erziehungsdienstes geeinigt. „Das Ergebnis bietet konkrete Schritte hin zur notwendigen Entlastung.“ dbb Tarifchef Volker Geyer © Anestis Aslanidis 8 AKTUELL dbb magazin | Juni 2022

Eingruppierung in die entsprechenden Entgelttabellen, demnach für gerechtfertigt. Auch die Forderung der Beschäftigten nach zeitlicher Entlastung erfährt mit 81 Prozent deutliche Unterstützung. „Was die Kolleginnen und Kollegen jeden Tag erleben, nämlich eine große Solidarität der Betroffenen, wird durch die Ergebnisse dieser repräsentativen Umfrage bestätigt“, so Silberbach. „62 Prozent der Befragten haben darüber hinaus angegeben, dass Städte und Gemeinden nicht genügend für die Unterstützung von Familien tun. Die VKA ist also gut beraten, hier nicht in einem weiteren Politikfeld das Vertrauen der Menschen in die öffentliche Daseinsvorsorge zu untergraben.“ Darüber hinaus hätten die betroffenen Familien als auch die Beschäftigten in der frühkindlichen Bildung als auch im Bereich der Sozialen Arbeit mit Blick auf die Coronapandemie eine besonders schwere Zeit durchgemacht. „Im Gegensatz zur Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände (VKA) haben sie aber alle die Zeichen der Zeit erkannt: Das Berufsfeld muss jetzt sofort deutlich aufgewertet werden, sonst wird der heute schon deutlich spürbare Personalmangel dramatische Ausmaße annehmen. Die VKA muss handeln“, hatte Silberbach unterstrichen. ■ > Aufwertung zum 1. Juli 2022 > Zulage von 130 Euro monatlich (Entgeltgruppe S 2–S 11a) > Zulage von 180 Euro monatlich (Entgeltgruppe S 11b–S 15 Fallgruppe 6) > Entlastung ab 1. Juli 2022 > Zwei Regenerationstage pro Jahr > Möglichkeit, durch Umwandlung der Zulage maximal zwei weitere Regenerationstage pro Jahr zu generieren > Perspektiven und Attraktivität verbessert, beispielsweise durch Verkürzung der Stufenlaufzeiten (= Einkommen steigt schneller) ab 1. Oktober 2024 > Erweiterung der Heraushebungsmerkmale (= mehr Höhergruppierungen) > Zulage für Praxisanleitung in Höhe von 70 Euro monatlich > Die Laufzeit des ausgehandelten Tarifvertrags Entgeltordnung SuE endet am 31. Dezember 2026. Die wesentlichen Ergebnisse dbb Verhandlungsführer Andreas Hemsing und die Präsidentin der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), Karin Welge, bei der Pressekonferenz zum Tarifabschluss im Sozial- und Erziehungsdienst am 18. Mai 2022 © FriedhelmWindmüller (2) © Amelie Satzger © ENGELBERT GUNIA © Nicole Dietzel © Bianca K. Fotografie AKTUELL 9 dbb magazin | Juni 2022

Das Pilotprojekt, Online-Betriebsratswahlen in den Betrieben zu erproben, wird vom dbb beobachtet und verfolgt werden. Pilotprojekt Online-Betriebsratswahlen Betriebliche Mitbestimmung soll gestärkt werden Die Regierungskoalition aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP will die Mitbestimmung in der laufenden Legislaturperiode weiterentwickeln. Betriebsräte sollen selbstbestimmt entscheiden, ob sie analog oder digital arbeiten wollen. Im Rahmen der verfassungsrechtlich gebotenen Maßstäbe werden Online-Betriebsratswahlen in einem Pilotprojekt erprobt werden. Außerdem soll ein zeitgemäßes Recht für Gewerkschaften auf digitalen Zugang in die Betriebe geschaffen werden, das ihren analogen Rechten entspricht. Die sozial-ökologische Transformation und die Digitalisierung kann nur zusammen mit den Arbeitnehmenden wirksam gestaltet werden. Hinsichtlich dieser Fragen soll das im Juni 2021 in Kraft getretene Betriebsrätemodernisierungsgesetz nochmals evaluiert werden. Die Behinderung der demokratischen Mitbestimmung soll künftig als Offizialdelikt eingestuft werden. Ausbau der Unternehmensmitbestimmung Deutschland nimmt bei der Unternehmensmitbestimmung eine weltweit bedeutende Stellung ein. Die bestehenden nationalen Regelungen sollen bewahrt werden. Missbräuchliche Umgehung geltenden Mitbestimmungsrechts gilt es zu verhindern. Die Bundesregierung hat angekündigt, sich dafür einzusetzen, dass die Unternehmensmitbestimmung weiterentwickelt wird, sodass es nicht mehr zur vollständigen Mitbestimmungsvermeidung beim Zuwachs von SE-Gesellschaften (Europäische Aktiengesellschaften) kommen kann (Einfriereffekt). Zudem soll die Konzernzurechnung aus demMitbestimmungsgesetz auf das Drittbeteiligungsgesetz übertragen werden, sofern faktisch eine echte Beherrschung vorliegt. Behinderung der Mitbestimmung ahnden Der dbb begrüßt das Vorhaben der Koalitionäre, die Mitbestimmung in der neuen Legislaturperiode weiterzuentwickeln, insbesondere die Evaluierung des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes. Hierzu hatte der dbb Stellung bezogen. Die darin enthaltenen Änderungen waren teilweise fortschrittlich, aber auch überfällig und leider noch nicht ausreichend. Das digitale Zugangsrecht der Gewerkschaften zu den Betrieben gehört zu den Grundanliegen der Arbeit im Bereich der Mitbestimmung, das der dbb und seine Mitgliedsgewerkschaften bereits auf verschiedenen Ebenen eingefordert und teilweise bereits durchgesetzt haben, zum Beispiel bei den Verhandlungen zum Tarifvertrag Hessen in 2021. Das Pilotprojekt, Online-Betriebsratswahlen in den Betrieben zu erproben, wird von dbb Seite intensiv beobachtet und verfolgt werden, da es die Interessen unserer Mitglieder unmittelbar berührt. Für den Fall, dass sich Arbeitgebende rechtswidrig gegenüber dem Betriebsrat verhalten und mitbestimmungspflichtige Angelegenheiten ohne die Beteiligung des Betriebsrats einführen, fordert der dbb schon seit Langem, dass im Betriebsverfassungsgesetz entsprechende Zwangsmaßnahmen geregelt sein müssen. Insoweit unterstützt der dbb das Vorhaben, die Behinderung der Mitbestimmung künftig als Offizialdelikt anzusehen. Dadurch müssen von Staats wegen Ermittlungen aufgenommen werden, auch wenn keine entsprechende Anzeige vorliegt. Der dbb ist der festen Überzeugung, dass die demokratische Teilhabe der Beschäftigten in Unternehmen eine wichtige Rolle nicht nur für die Arbeitswelt, sondern für die Demokratie insgesamt spielt. Insoweit begrüßen wir die Maßnahmen der neuen Regierung, die Unternehmensmitbestimmung zu stärken und die Lücken in den verschiedenen Mitbestimmungsgesetzen zu schließen. Dies gilt insbesondere im Bereich der Unternehmensmitbestimmung in Europäischen Aktiengesellschaften (SE-Gesellschaften). Hier gilt es zu verhindern, dass deutsche Unternehmen die Umwandlung ihrer Rechtsform in eine SE nutzen, um paritätische Mitbestimmung in Aufsichtsräten und die gesetzlichen Frauenquoten zu umgehen. ■ Modelfoto: Colourbox.de 10 AKTUELL dbb magazin | Juni 2022

BEAMTENRECHT Polizeizulage beim Bund Wiederherstellung der Ruhegehaltfähigkeit Die sogenannte Polizeizulage für Beamtinnen und Beamte bei Bundespolizei und Zoll sowie Soldatinnen und Soldaten mit vollzugspolizeilichen Aufgaben im Bundesdienst soll wieder ruhegehaltfähig sein. Das Bundesinnenministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat Ende April 2022 einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Beamtinnen und Beamte und Soldatinnen und Soldaten mit vollzugspolizeilichen Aufgaben im Bundesdienst erhalten eine nicht ruhegehaltfähige Stellenzulage, welche verkürzt auch als Polizeizulage bezeichnet wird. Zollbeamtinnen und -beamte mit vollzugspolizeilicher Aufgabenwahrnehmung erhalten ebenfalls die Polizeizulage. Gemäß der Festlegung des Koalitionsvertrages von SPD/Grünen/FDP soll die sogenannte Polizeizulage beim Bund künftig wieder ruhegehaltfähig sein. Den diesbezüglichen Gesetzentwurf hat nunmehr das BMI am 25. April im Rahmen der gewerkschaftlichen Beteiligung zur Stellungnahme vorgelegt. Hintergrund Die im Zeitraum von 1990 bis 1998 bestehende Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage war – wie die Ruhegehaltfähigkeit fast aller anderen besonderen Stellenzulagen – noch unter Geltung des bundeseinheitlichen Rechts ab dem Jahr 1999, allerdings mit Übergangsregelungen bis 2007 (ab BesGr A 10) beziehungsweise bis Ende 2010 (bis BesGr A 9), abgeschafft worden. Nach der Föderalismusreform des Jahres 2006 wurde in Bayern das Auslaufen der Ruhegehaltfähigkeit der wesentlichen Stellenzulagen aufgehoben und die Polizeizulage als Bestandteil des Katalogs der „Zulagen für besondere Berufsgruppen“ weiterhin ruhegehaltfähig belassen. In den Jahren 2016 beziehungsweise 2018 wurden in den Ländern Nordrhein-Westfalen und Sachsen die Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage und der anderen wesentlichen Stellenzulagen (Feuerwehr-Einsatzdienst, Justizvollzug, Steuerprüfung-Außendienst, Verfassungsschutz) wiederhergestellt. Inhalt des Gesetzentwurfs Der Gesetzentwurf sieht vor, die Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage im Bundesdienst ab Inkrafttreten des Gesetzes wiederherzustellen. Hierfür soll, wie bereits nach früherer Rechtslage, eine insgesamt zehnjährige zulagenberechtigte Verwendung erforderlich sein; ein Bezug der Polizeizulage unmittelbar vor Ruhestandseintritt ist dagegen nicht Voraussetzung. Eine bereits zweijährige zulagenberechtigte Verwendung soll allerdings dann ausreichend sein, wenn ein Ruhestandseintritt aufgrund eines Dienstunfalls erfolgte oder eine amtsärztlich festgestellte besondere Polizeidienstunfähigkeit einen Laufbahnwechsel zur Folge hatte. Die Begünstigung soll auch gelten für im Ruhestand befindliche Beamtinnen und Beamte sowie für Soldatinnen und Soldaten, welche bereits vor Inkrafttreten dieses Gesetzes die damaligen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt haben und bei denen die Polizeizulage aufgrund der Abschaffung seit 1999 bisher nicht ruhegehaltfähig war. Eine Nachzahlung für zurückliegende Zeiträume ist dagegen nicht vorgesehen. Positionierung des dbb Der dbb begrüßt den Gesetzentwurf grundsätzlich als Umsetzung seiner langjährigen und wiederholten Beschlusslage, die in Stellungnahmen zu zahlreichen Gesetzentwürfen vorgebracht wurde. Als wesentlicher Kritikpunkt wurde eingewandt, dass eine alleinige Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage unter Auslassung der anderen Berufsgruppen mit einer besonderen Stellenzulage unter Gerechtigkeitserwägungen nicht nachvollziehbar sei; stattdessen müssten die Länder Bayern, Nordrhein-Westfalen und Sachsen als Vorbild herangezogen werden und eine Gleichbehandlung erfolgen. Ein weiteres Regelungsdetail des Gesetzentwurfs, welches die Höhe der Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage jeweils mit dem Betrag zum Zeitpunkt des Ruhestandseintritts festlegt, traf beim dbb auf Widerspruch. Gefordert wurde, den Betrag laufend in seiner aktuellen Höhe zu berücksichtigen und zudem zukünftig regelmäßig zu dynamisieren. wa Ein Regelungsdetail des Gesetzentwurfs, welches die Höhe der Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage jeweils mit dem Betrag zum Zeitpunkt des Ruhestandseintritts festlegt, traf beim dbb auf Widerspruch. © Bundespolizei © Zoll AKTUELL 11 dbb magazin | Juni 2022

BLICKPUNKT Zensus 2022 Grundlage für demokratische Prozesse Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder legen beim Zensus besonderen Wert auf Sicherheitsvorkehrungen, die den Schutz aller Daten garantieren. © Statistische Ämter des Bundes und der Länder Nach pandemiebedingter Verschiebung um ein Jahr findet 2022 in Deutschland wieder eine große Bevölkerungszählung, der sogenannte Zensus, statt. Katja Wilken, Gesamtprojektleiterin des Zensus 2022 beim Statistischen Bundesamt Destatis, erklärt, welchen Nutzen die Zensusergebnisse für die Politik in Deutschland haben und mit welchen statistischen Methoden der Zensus schon in naher Zukunft erhoben werden wird. Was ist das Ziel des Zensus? Die Ergebnisse des Zensus sind eine extrem wichtige Planungs- und Entscheidungsbasis für sehr viele Bereiche wie Politik, Verwaltung und Wirtschaft. Sie liefern Informationen zur genauen Größe der Bevölkerung, den Lebensverhältnissen der Einwohnerinnen und Einwohner sowie zu dem Gebäude- und Wohnungsbestand in Deutschland, in den Bundesländern, aber auch in tiefer regionaler Gliederung für einzelne Gemeinden. So lassen sich beispielsweise Angaben zum Alter der Bevölkerung, der Größe von Familien, den Wohnverhältnissen der Haushalte bis hin zu Miete und Informationen über den Wohnungsleerstand für über 11000 Gemeinden abrufen. Damit ermöglicht der Zensus auf der Basis von präzisen Daten gesellschaftliche Planungsprozesse bei Bund, Ländern und Gemeinden – zum Beispiel für die Entwicklung von Infrastruktur. Der Bau von Schulen und Kindertagesstätten kann damit viel besser geplant werden. Nicht zuletzt liefert der Zensus wichtige Daten für die Wissenschaft und wird auch für viele amtliche Statistiken als Basis benötigt. Warum ist der Zensus für die Politik wichtig? Damit Politik und Verwaltung in die Zukunft planen können, sind verlässliche Kennzahlen zu Gebäuden und Wohnungen, Haushalten und Familien sowie zum Arbeitsmarkt und zur Bildung immens wichtig. Um diese zuverlässigen Basiszahlen zu haben, ist insbesondere eine regelmäßige Bestandsaufnahme der Bevölkerungszahl notwendig. Schließlich ist die amtliche Bevölkerungszahl eine wichtige Grundlage für zahlreiche rechtliche Regelungen und demokratische Prozesse. Darauf basieren beispielsweise die Einteilung und Anpassung der Wahlkreise Deutschlands. Auch die Stimmenverteilung der einzelnen Bundesländer im Bundesrat wird anhand der vom Zensus erhobenen Daten bestimmt. Außerdem hat der Zensus ganz konkrete finanzielle Auswirkungen: der bundesweite Länderfinanzausgleich sowie der kommunale Finanzausgleich und auch die Fördergelder der Europäischen Union (EU) werden unter anderem auf seiner Basis berechnet. All diese Geldflüsse orientieren sich an Bevölkerungszahlen und werden pro Kopf berechnet. Ohne den Zensus wären diese Zahlen von groben Schätzungen abhängig und die Politik wäre oftmals zu Spekulationen gezwungen. Das gilt es zu vermeiden. Deshalb ist der Zensus unverzichtbar. 12 AKTUELL dbb magazin | Juni 2022

Enthält der Zensus darüber hinaus noch wichtige Informationen für die Politik? Insbesondere die regional unterschiedlichen Wohn- und Wohnungssituationen können anhand der Daten wie durchschnittliche Wohnraumgröße, Leerstand oder Eigentümerquote sehr gut ausgewertet und zur Planung von Land- und Stadtentwicklung genutzt werden. Die Ergebnisse können Aussagen für jede Gemeinde und auch kleinräumig unterhalb der Gemeindeebene zur Verteilung von Ein- und Mehrfamilienhäusern, großen und kleinen Wohnungen sowie nicht zuletzt, und erstmals beim Zensus 2022, der Nettokaltmiete machen. Darüber hinaus zeigen die Ergebnisse zum Leerstand detailliert auf, wie lange ein Leerstand andauert und welche Gründe insbesondere für längeren Leerstand vorliegen. Kenntnis darüber ist, insbesondere vor dem Hintergrund des aktuellen Wohnungsmangels, in vielen Großstädten besonders relevant, um aktuelle wohnungspolitische Problemstellungen bearbeiten zu können. Der Zensus kann aber auch bei anderen ganz praktischen Fragen zurate gezogen werden: Zum Beispiel wurde in der Vergangenheit die Diskussion um Abstandsregeln von Windrädern zu Wohnhäusern in verschiedenen Bundesländern anhand der vom Zensus erhobenen Daten geführt. Wie viele Erwerbstätige gibt es? Wo werden in den kommenden Jahren wie viele Kinder eingeschult? Wie viele Gebäude und Wohnungen sind in Deutschland vorhanden? All das und vieles mehr kann mithilfe der Zensusergebnisse beantwortet werden. Die Ergebnisse werden von den politischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern in Bund, Ländern und Gemeinden, aber auch in der EU genutzt. Sie liefern ein präzises Lagebild und helfen, die Auswirkungen von ganz unterschiedlichen Entscheidungen deutschlandweit abzuschätzen. Datenschutz ist dabei ja ein wichtiges Thema. Wie sicher ist der Zensus? Die amtliche Statistik lebt vom Vertrauen und von der Akzeptanz der Bevölkerung. Daher legen wir, die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder, beim Zensus besonderen Wert auf Sicherheitsvorkehrungen, die den Schutz aller Daten garantieren. So werden von Anfang an maximale Datenschutzstandards mitgedacht, zum Beispiel über strenge Zugriffsbeschränkungen und moderne Verschlüsselungstechniken. Die Verfahren technischer und organisatorischer Art zum Schutz der Daten werden zudem regelmäßig evaluiert und entsprechen den neuesten technischen Sicherheitsstandards. Außerdemwerden die Daten nur anonymisiert ausgewertet, personenbezogene Daten so früh wie möglich gelöscht. Beim Zensus geht es ja sowieso nicht darum, etwas über die individuellen Lebensverhältnisse oder Einstellungen der Einwohnerinnen und Einwohner zu erfahren. Statistik bedeutet eben nicht, dass der Einzelfall dargestellt wird. Vielmehr werden die Daten verallgemeinert, Summen gebildet und Durchschnitte berechnet, sodass Entscheidungsträgerinnen und -träger eine verlässliche Grundlage erhalten. Wie sieht die Zukunft des Zensus aus? Aus dem Zensus wird der Registerzensus. Die Methodik wird weiter optimiert. Bis 2031 werden wir Schritt für Schritt auf ein rein registerbasiertes Verfahren umstellen, bei dem keine zusätzlichen Befragungen mehr nötig sind. Geokodierte Bevölkerungszahlen sollen der EU erstmals bereits zum Stichtag 31. Dezember 2024 bereitgestellt werden. Hier müssen wir zuverlässig die Lieferpflichten Deutschlands erfüllen. Indem wir zukünftig Datenübermittlungen aus Verwaltungsregistern den Vorzug geben, kommen wir auch dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2018 nach. Für den Zensus 2022 müssen noch mehr als zehn Millionen Bürgerinnen und Bürger sowie 23 Millionen Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer befragt werden. Sie alle wird der Registerzensus spürbar entlasten. Unsere Online-Fragebogen sind zwar sehr nutzerfreundlich, aber Informationen, die Bürgerinnen und Bürger bereits der Verwaltung geliefert haben, sollen künftig nicht erneut erfragt werden. Der Registerzensus setzt damit konsequent das OnceOnly-Prinzip um, wie es der Koalitionsvertrag der Bundesregierung zum Bürokratieabbau fordert. ■ Die statistische Erhebung „Zensus 2022“ ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Diese Bevölkerungs- und Wohnungszahlen nutzen Bund, Länder und Gemeinden als verlässliche Basiszahlen für ihre Planungen. Der größte Teil der Daten wird aus Verwaltungsregistern herangezogen, sodass die Bevölkerung – mit Ausnahme einer Stichprobe zur Verbesserung der Datenbasis – keine direkte Auskunft mehr geben muss. Kombiniert wird diese registergestützte Bevölkerungszählung mit einer Gebäude- undWohnungszählung. Mit dem Zensus 2022 nimmt Deutschland an einer EU-weiten Zensusrunde teil, die seit 2011 alle zehn Jahre stattfinden soll. Weitere Informationen: www.zensus2022.de Zensus 2022 Katja Wilken ist Gesamtprojektleiterin des Zensus 2022. Statistik bedeutet eben nicht, dass der Einzelfall dargestellt wird. Vielmehr werden die Daten verallgemeinert, Summen gebildet und Durchschnitte berechnet, sodass Entscheidungsträgerinnen und -träger eine verlässliche Grundlage erhalten. © Destatis AKTUELL 13 dbb magazin | Juni 2022

INTERVIEW Joachim Herrmann, Vorsitzender der Innenministerkonferenz (IMK) Die Anzahl, Komplexität und Professionalität von Cyberangriffen nimmt stetig zu Berichte über Cyberangriffe gibt es immer wieder. Zuletzt macht ein mutmaßlicher Angriff auf die Fernwartung von Windkraftanlagen Schlagzeilen. Eine These lautete, dass russische Hacker im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg die Energieversorgung treffen wollten. Wie ist es Ihrer Ansicht nach um die IT-Sicherheit in Deutschland heute insgesamt bestellt? Wir haben bereits umfangreiche Netzwerke aus Politik, Wirtschaft, Forschung und Wissenschaft zur Stärkung der Cybersicherheit entwickelt. Dennoch sind wir nicht unverwundbar. Cyberangriffe auf Behörden sowie auf Unternehmen und Einrichtungen in Deutschland sind weiterhin zu befürchten. Das gilt derzeit gerade auch angesichts des Ukraine-Kriegs. Daher sind alle Unternehmen und Einrichtungen aufgerufen, die Sicherheitsvorkehrungen genau auf den Prüfstand zu stellen und bei Bedarf zu verstärken. Unser Cyber-Allianz-Zentrum Bayern, das beim Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz angesiedelt ist, hat sein Präventionsangebot ausgebaut. Es versendet fortlaufend Warnmeldungen an gefährdete Unternehmen. Alle bayerischen Behörden mit Cybersicherheitsaufgaben, dazu gehören unter anderem auch die Zentrale Ansprechstelle Cybercrime und das Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, bündeln ihre Kompetenzen in der 2020 geschaffenen „Cyberabwehr Bayern“, einer behördeninternen Informations- und Kooperationsplattform. Dort findet ein regelmäßiger Lageaustausch statt. Bayernweit sind auch die sogenannten „Quick-Reaction-Teams“ der Bayerischen Polizei rund um die Uhr einsatzbereit. Die spezialisierten IT-Ermittler und IT-forensischen Spurensicherer werden beispielsweise bei schwerwiegenden Cyberangriffen direkt vor Ort eingesetzt. Gerade bei herausragenden Fällen von Cybercrime ist es wichtig, schnellstmöglich vor Ort digitale Spuren zu sichern. Daher haben wir diese Spezialisteneinheiten in jedem Präsidium der Bayerischen Landespolizei und beim Bayerischen Landeskriminalamt eingerichtet. Wichtig ist: Stillstand bedeutet in der Cybersicherheit einen Rückschritt. Wir müssen deshalb immer am Ball bleiben und unsere Cybersicherheitsmaßnahmen ständig fortentwickeln. Und aktuell wegen etwaiger Cyberangriffe aus Russland besonders wachsam sein. Private Unternehmen sind relativ häufig von Angriffen betroffen, vermutlich gibt es sogar eine hohe Dunkelziffer. Aber auch staatliche Stellen werden immer wieder attackiert, letztes Jahr wurde etwa die gesamte IT-Infrastruktur des Landkreises Anhalt-Bitterfeld lahmgelegt. Warum sind öffentliche Einrichtungen für Cyberkriminelle überhaupt interessant? Stillstand bedeutet in der Cybersicherheit einen Rückschritt. Wir müssen deshalb immer am Ball bleiben und unsere Cybersicherheitsmaßnahmen ständig fortentwickeln. Joachim Herrmann ist Bayerischer Staatsminister des Innern, für Sport und Integration. Im Januar 2022 übernahm er turnusgemäß den Vorsitz der Innenministerkonferenz (IMK). www.fuchs-foto.de 14 FOKUS dbb magazin | Juni 2022

Die Fallzahlen im Bereich Cybercrime sind in den vergangenen Jahren allgemein gestiegen. Die Sicherheitsbehörden beobachten, dass neben der Anzahl auch Komplexität und Professionalität von Cyberangriffen stetig zunehmen. Einhergehend mit der beschleunigten Digitalisierung von Verwaltungsleistungen und der sprunghaft angestiegenen Nutzung von Homeoffice-Lösungen im Zuge der Coronapandemie haben sich auch die Angriffsflächen bei kommunaler IT signifikant erhöht. Ob es sich bei den bekannt gewordenen Fällen erfolgreicher Cyberangriffe um gezielte Attacken gehandelt hat oder ob diese Opfer einer unspezifischen, aber breit gestreuten Malware-Kampagne geworden sind, lässt sich nicht immer zweifelsfrei klären. Gleiches gilt für die Motive von Cyberkriminellen, die in der Regel monetärer Natur sind oder auf das Erbeuten personenbezogener Daten abzielen. Als Vorsitzender der Innenministerkonferenz ist mir wichtig, dass wir dieser Entwicklung nicht tatenlos zuschauen. Ergänzend zu den Maßnahmen der Länder hat die Innenministerkonferenz deshalb eine Expertengruppe damit beauftragt, gemeinsammit den kommunalen Spitzenverbänden ein Konzept zur Herstellung und Aufrechterhaltung eines angemessenen Sicherheitsniveaus bei den Kommunen zu erarbeiten. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat gerade in Sachsen mit einer „Roadshow Kommunen“ begonnen, um für die Bedrohungslage zu sensibilisieren und konkrete Handlungsempfehlungen zu geben. Abgesehen von so einem Informationsaustausch: Wie können Bund, Länder und Kommunen ihre Zusammenarbeit bei der IT-Sicherheit verbessern? Eine wichtige Rolle bei der grundsätzlichen Zusammenarbeit und Koordinierung von Bund und Ländern hat die Innenministerkonferenz. Das gilt insbesondere auch für die Cybersicherheit. Wie mir auch unsere Fachleute bestätigen, entwickelt sich die BundLänder-Zusammenarbeit hier sehr positiv. Für die operative Arbeit entscheidend sind neben einem engen Informationsaustausch gute Spezialisten. Bayern hat daher 2017 ein eigenes Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik errichtet. Im Fokus steht dabei nicht nur der bessere Schutz der IT-Systeme des Freistaats, sondern auch der Aufbau einer Fachbehörde für IT-Sicherheit, um insbesondere Kommunen und Betreiber kritischer Infrastrukturen fachkundig zu beraten und zu unterstützen. Kommunen in Bayern können dadurch auf ein breit gefächertes Angebot zurückgreifen, das bis hin zu einer individuellen Fachberatung und Unterstützung bei konkreten Vorfällen reicht. Andere Länder ziehen hier bereits nach, was sehr zu begrüßen ist. Für die besten Sicherheitsstandards braucht man die besten Leute. Gerade im IT-Bereich ist die Konkurrenz um qualifizierte Beschäftigte aber enorm, oft hat der Staat gegenüber der besser zahlenden Privatwirtschaft das Nachsehen. Was muss sich ändern, damit gerade auch auf kommunaler Ebene in der Fläche genug Spezialisten gewonnen werden können? Der Fachkräftemangel im IT-Sektor betrifft Wirtschaft und Verwaltung gleichermaßen. Einerseits müssen wir geeignete Maßnahmen ergreifen, damit die IT-Studiengänge an den Hochschulen und Universitäten mehr Absolventinnen und Absolventen hervorbringen. Andererseits müssen wir aber auch die Attraktivität des öffentlichen Dienstes als Arbeitgeber durch adäquate Bezahlung, flexible Gestaltung des Arbeitsumfelds und transparente Entwicklungsmöglichkeiten weiter steigern. Zusätzlich müssen wir prüfen, inwiefern die eigenen Ausbildungsoffensiven und Fachstudiengänge, die IT-Fachkräfte an den öffentlichen Dienst binden, weiter ausgebaut werden sollen. Dabei dürfen wir aber auch nicht vergessen: Nicht jede Kommune braucht Dutzende IT-Spitzenabsolventen. Daher haben wir in Bayern ein eigenes Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik ins Leben gerufen, das den Kommunen mit Rat und Tat zur Seite steht. Auch auf europäischer Ebene gewinnt das Thema IT-Sicherheit an Bedeutung. Die Innenministerkonferenz hat bei ihrer Sondersitzung Ende März in Brüssel beschlossen, sich bei der anstehenden Umsetzung der Richtlinie über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Union (NIS-2-Richtlinie) eng abzustimmen. Wie geht es hier konkret weiter? In den laufenden Trilogverhandlungen auf EU-Ebene zwischen Kommission, Rat und Parlament werden derzeit noch offene Detailfragen abgestimmt. Nach dem Vorschlag der Europäischen Kommission vom Dezember 2020 soll künftig der Fokus weniger auf dem Schutz bestimmter kritischer Infrastrukturen (KRITIS) liegen. Vielmehr soll die Widerstandsfähigkeit von allen Einrichtungen gestärkt werden, die für die Aufrechterhaltung lebenswichtiger gesellschaftlicher Funktionen und wirtschaftlicher Aktivitäten unerlässlich sind. Der Vorschlag sieht zudem eine Ausweitung des Anwendungsbereichs von Energie und Verkehr auf weitere kritische Sektoren vor. Diesen Paradigmenwechsel begrüße ich sehr. Denn die NIS-2-Richtlinie ist ein wichtiger Schritt für mehr Cybersicherheit und bietet eine zeitgemäße Strategie für einen effektiven Schutz kritischer Infrastrukturen in Bayern, Deutschland und Europa. Das verbessert nicht nur die Ausfallsicherheit entsprechender Einrichtungen, sondern auch die generelle Widerstandskraft unserer modernen Gesellschaft gegenüber Krisen und Katastrophen. ■ Wir müssen prüfen, inwiefern die eigenen Ausbildungsoffensiven und Fachstudiengänge, die IT-Fachkräfte an den öffentlichen Dienst binden, weiter ausgebaut werden sollen. Dabei dürfen wir aber auch nicht vergessen: Nicht jede Kommune braucht Dutzende IT-Spitzenabsolventen. FOKUS 15 dbb magazin | Juni 2022

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) „Bleiben Sie ruhig, bleiben Sie wachsam!“ Nachts um drei Uhr nimmt das Unheil seinen Lauf. Im Uniklinikum Düsseldorf fallen am 10. September 2020 etwa 30 Server aus. Die IT des Großversorgers, Forschungs- und Lehrkrankenhauses bricht zusammen, weite Teile des medizinischen Betriebs gehen in die Knie. Die Klinik muss sich von der allgemeinen Notfallversorgung abmelden. Eine 78-jährige Patientin stirbt im Rettungswagen, der das UDK nicht anfahren kann und ins 25 Kilometer entfernte Wuppertal ausweichen muss – das kostet Zeit, die die Seniorin nicht mehr hat. Wenige Stunden später ist klar: Das Klinikumwurde von einem Cyberangriff getroffen. Hacker haben Ransomware eingeschleust, die die Systeme verschlüsselte. Erst Wochen später kann die Klinik wieder halbwegs in den Normalbetrieb gehen. Die Aufräumarbeiten, die die IT-Abteilung gemeinsammit externen Expertinnen und Experten zu bewältigen hat, dauern noch lange an … Das war schon sehr spannend“, erinnert sich Tim Griese, Sprecher des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). „Wenn eine Klinik betroffen ist, dann kann es letztlich immer auch umMenschenleben gehen.“ Der Vorfall in Düsseldorf wurde der Bundesbehörde vorschriftsgemäß gemeldet, da es sich beim Düsseldorfer Uniklinikum um eine sogenannte KRITIS-Einrichtung handelt – das sind kritische Infrastrukturen mit wichtiger Bedeutung für das Funktionieren des staatlichen Gemeinwesens, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden. Diese Einrichtungen sind definiert in der Nationalen Strategie zum Schutz Kritischer Infrastrukturen (KRITIS-Strategie) sowie in der Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz. „In so einem Fall schalten die Kollegen in unserem Lagezentrum sofort und ziehen im gesamten Haus entsprechende Expertise zusammen, um die Betroffenen zu unterstützen“, erklärt Griese. Mobile Einsatzteams, Analyse und Prävention „Wir versuchen gemeinsam zu ermitteln, was genau passiert ist, und geben, wenn möglich, unmittelbare Hilfestellung. Mittlerweile haben wir auch mobile Einsatzteams – die Mobile Incident REPORTAGE Modelfoto: Syda Productions/Colourbox.de 16 FOKUS dbb magazin | Juni 2022

Response Teams –, die auf Anfrage ausrücken und vor Ort unterstützen – zunächst bei der Bewältigung des eigentlichen Vorfalls und dann auch im Nachgang bei Analyse und Prävention. Denn das Tückische an solchen Angriffen ist, dass es leider oft nicht mit der Erstbereinigung getan ist.“ Die Cyberkriminellen haben immer häufiger Hintertüren in ihre Schadcodes eingepflanzt, die ihnen eine unbemerkte Rückkehr ermöglichen sollen. „Da ist eine sehr umfangreiche Analyse erforderlich, für die wir Geschädigten immer zu professionellen Dienstleistern raten – alleine können das die IT-Abteilungen vor Ort schon personell oft nicht leisten“, erklärt Griese. Auch das BSI könne in solchen Fällen nur im Rahmen der Ersthilfe und beratend zur Seite stehen – „das aber dann schon in dem Sinne, dass unsere Fachleute hier ad hoc kreative Lösungen entwickeln, wie man etwa über Umwege Systeme wieder zum Laufen bekommt“, berichtet der BSI-Sprecher. Doch so spannend sich Vorfälle wie der in Düsseldorf anhören: Lieber wäre es den Expertinnen und Experten vom BSI, wenn es erst gar nicht dazu kommen würde. Daran und dafür arbeiten die rund 1500 Kolleginnen und Kollegen am Dienstsitz in Bonn, am Standort im sächsischen Freital sowie am Stützpunkt des BSI in Saarbrücken. Zum einen hat das BSI, gegründet 1991, die operative Aufgabe, die Regierungsnetze zu schützen, und ist zentrale Meldestelle für IT-Sicherheit innerhalb der Bundesverwaltung, um bei IT-Krisen nationaler Bedeutung durch Informationen und Analysen die Handlungsfähigkeit der Bundesregierung sicherzustellen. Verbindliche Mindestanforderungen legt das BSI auch für die KRITIS-Einrichtungen und -Akteure fest. Zum anderen entwickelt die Behörde gemeinsammit Wissenschaft und Markt Sicherheitsstandards für die Beschaffung und den Einsatz von IT – insbesondere in den Bundesbehörden, aber mittlerweile auch weit darüber hinaus. Mit dem IT-Sicherheitsgesetz 2.0 wurde 2021 auch der digitale Verbraucherschutz im BSI verankert. Als Gestalter einer sicheren Digitalisierung in Deutschland unterstützt die Bundesbehörde Bürgerinnen und Bürger in der Risikobewertung von Technologien, Produkten, Dienstleistungen und Medienangeboten, etwa durch die Einführung eines IT-Sicherheitskennzeichens. „Wer zum Beispiel am Tresen in einer Arztpraxis auf dem Chipkarten-Lesegerät das BSI-Siegel sieht, darf davon ausgehen, dass dieses Gerät vom BSI zertifiziert ist“, erklärt BSI-Sprecher Griese. 24/7 im IT-Lagezentrum des Bundes An der Spitze des BSI steht die Leitung mit Präsident Arne Schönbohm, die durch den Leitungsstab unterstützt wird. Die Facharbeit des BSI ist in acht Abteilungen organisiert, jede setzt sich aus bis zu drei Fachbereichen zusammen. Die Fachbereiche unterteilen sich wiederum in verschiedene Referate. Rund um die Uhr ist derzeit das nationale IT-Lagezentrum in Bonn besetzt. „Seit Februar arbeiten wir hier 24/7“, berichtet BSI-Sprecher Griese. Nachts ist mindestens eine Kollegin oder ein Kollege Rund um die Uhr ist derzeit das nationale ITLagezentrum in Bonn besetzt. Auf den Screens laufen in Echtzeit Informationen aus verschiedensten Systemsensoren ein. Das Lagezentrum ist unmittelbar verbunden mit dem CERT-Bund – das Computer Emergency Response Team der Bundesverwaltung, sozusagen das Notfallteam des BSI. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik ist die Cybersicherheitsbehörde der Bundesrepublik. In der Bonner Zentrale und am Dienstort im sächsischen Freital arbeiten rund 1 500 Expertinnen und Experten daran, dass auch das digitale Deutschland sicher ist. BSI-Sprecher Tim Griese: Im Notfall „schalten die Kollegen im Lagezentrum sofort und ziehen im gesamten Haus entsprechende Expertise zusammen, um die Betroffenen zu unterstützen“. © Norbert Ittermann (2) © BSI (3) FOKUS 17 dbb magazin | Juni 2022

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