FRAUEN Hauptversammlung der dbb bundesfrauenvertretung Bund und Länder brauchen eine bessere Gleichstellungsgesetzgebung Wie kann die Gleichstellungsgesetzgebung in Bund und Ländern verbessert werden und wie können Frauen im öffentlichen Dienst besser vor sexualisierter Gewalt geschützt werden? Zu diesen und anderen Themen tauschten sich die dbb frauen mit Vertreterinnen und Vertretern der Landespolitik in Baden-Württemberg im Rahmen ihrer Hauptversammlung am 22. und 23. September 2022 in Stuttgart aus. Eine zeitgemäße Gleichstellungsgesetzgebung ist die Grundvoraussetzung für einen modernen öffentlichen Dienst auf Bundes- und Landesebene.“ Mit dieser deutlichen Botschaft eröffnete die Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung, Milanie Kreutz, die Sitzung der Hauptversammlung der dbb frauen in Stuttgart. „Digitalisierung, Fachkräftemangel, Krisenbewältigung – den Zeichen der Zeit können wir im öffentlichen Dienst nur mit einer gleichstellungsorientierten Personalpolitik begegnen. Die Grundvoraussetzung dafür ist eine vorausschauende und nachhaltige Gleichstellungsgesetzgebung“, machte die dbb frauen Chefin gegenüber dem anwesenden Finanzminister des Landes Baden-Württemberg, Dr. Danyal Bayaz, deutlich. Kreutz: Gleichstellung bei Digitalisierung stärker berücksichtigen Dazu gehöre vor allem auch die Stärkung der Gleichstellungsbeauftragten durch gute Freistellungsmöglichkeiten, deren geregelte Einbindung in Personalangelegenheiten und eine angemessene Ausstattung mit finanziellen Mitteln. Bund und Länder seien hier gleichermaßen gefordert. „Wenn der öffentliche Dienst für Frauen weiterhin ein attraktiver Arbeitgeber sein möchte – das gilt natürlich auch für das Land Baden-Württemberg – reicht es nicht, lediglich mobiles Arbeiten anzubieten. In einer digitalen und dezentralen Arbeitswelt werden familienfreundliche Rahmenbedingen und ein ausgeprägtes soziales Miteinander immer wichtiger. Auch hier müssen wir den Aspekt der Gleichstellung noch stärker berücksichtigen. Bestehende Diskriminierungspotenziale – beispielsweise im Zuge der dienstlichen Beurteilung – müssen ausgehebelt werden“, betonte Kreutz. Die Evaluation des Chancengleichheitsgesetzes in Baden-Württemberg habe zudem gezeigt, dass Frauen in kommunalen Spitzenämtern und Führungspositionen nach wie vor unterrepräsentiert sind. „Führung braucht aber auch weibliche Führungskompetenz. Jetzt ist die Zeit, um die Vereinbarkeit von Führungspositionen mit familiären Pflichten zu verbessern. Wenn der Fachkräftemangel sich verschärft – und das wird er –, wird es dafür sonst zu spät sein“, machte Kreutz unmissverständlich klar. Rosenberger: Führen in Teilzeit ermöglichen Unterstützung erhielt Kreutz durch den Vorsitzenden des BBW Beamtenbund Tarifunion Baden-Württemberg, Kai Rosenberger. Er ergänzte die gemeinsame Positionierung für eine Modernisierung der Gleichstellungsgesetzgebung um die Forderung, Führungspositionen künftig auch in Teilzeit zu ermöglichen: „Was auf der Arbeitsebene schon lange möglich ist, sollte auf der obersten Führungsebene auch endlich ankommen. Die Dienststellenleitung sollte auch in Teilzeit arbeiten dürfen. Führen in Tandems ist ein wichtiger Baustein, um die Gleichstellung in der Arbeitswelt voranzubringen.“ Bayaz: mehr Frauen in Führungspositionen bringen Danyal Bayaz, Landesfinanzminister von Baden-Württemberg, räumte in seinem Grußwort bestehende Rückstände bei der Grußworte im Gepäck: dbb frauen Chefin Milanie Kreutz freute sich, den baden-württembergischen Finanzminister Dr. Danyal Bayaz (Mitte) und den Vorsitzenden des BBW Beamtenbund Tarifunion, Kai Rosenberger, auf der Hauptversammlung zu begrüßen. 30 INTERN dbb magazin | November 2022
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