dbb magazin 12/2022

BEAMTENRECHT dbb forum ÖFFENTLICHER DIENST digital Schwere Dienstvergehen einheitlich ahnden Der dbb ist für eine Straffung der Verfahrensdauer, wenn wegen schwerwiegender dienstlicher Verfehlungen von Beamtinnen und Beamten eine Entfernung aus dem Dienst notwendig wird. Der Verwaltungsjurist Klaus Herrmann war als dritter Teilnehmer des im Livestream übertragenen dbb forum ÖFFENTLICHER DIENST digital online zugeschaltet. BMI-Staatssekretär Johann Saathoff, Moderatorin Ines Arland und der Zweite dbb Vorsitzende Friedhelm Schäfer (von links) diskutierten im Studio. Beamtinnen und Beamte auf Lebenszeit, die ein so gravierendes Dienstvergehen begehen, dass sie damit das Vertrauen des Dienstherrn beziehungsweise der Allgemeinheit endgültig verlieren, sind in einem straffen zeitlichen Rahmen aus dem Dienst zu entfernen“, betonte der Zweite Vorsitzende und Fachvorstand Beamtenpolitik des dbb, Friedhelm Schäfer, beim dbb forum ÖFFENTLICHER DIENST digital am 7. November 2022. Zum Glück handele es sich um wenige problematische Einzelfälle, bei denen dieser Schritt tatsächlich notwendig werde. „Aber dennoch brauchen wir hier ein konsequentes Handeln – denn letztendlich geht es um das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Staat und seine Organe. Das ist auch im Interesse der ganz überwiegenden Zahl von Beamtinnen und Beamten, die tagtäglich rechtschaffen und verlässlich ihren Dienst tun“, machte der dbb Vize deutlich. Klar zu sagen sei aber auch: Beamtinnen und Beamte dürfen nicht willkürlich oder nach freiem Ermessen politischer Gremien aus ihrem Amt entfernt werden, denn damit entfiele die Grundlage für ihre Unabhängigkeit, so Schäfer weiter. „Deshalb sind geordnete Verfahren nötig, die aus Sicht des dbb im Bundesgebiet nach einheitlichen Maßstäben ablaufen sollten. Denn es ist nicht nachvollziehbar, warum in Bund und Ländern unterschiedliche Regeln gelten sollen.“ Saathoff: nur wenige Disziplinarverfahren Johann Saathoff, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium des Innern und für Heimat, unterstrich ebenfalls die geringen Fallzahlen: In der Statistik des Bundes für 2021 wurden 17 Disziplinarverfahren gezählt, die zu einer Entfernung aus dem Amt geführt hätten. Lediglich vier davon hätten wegen der Verletzung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stattgefunden. Im langjährigen Mittel würden jedes Jahr etwa 15 Disziplinarverfahren mit einer Entfernung aus dem Dienst enden. Auf den Bund bezogen bedeute dies, dass lediglich 0,1 Prozent der Beamtinnen und Beamten disziplinarisch auffällig würden. Auch hinsichtlich der Länge von Disziplinarverfahren zitierte der Staatssekretär die Disziplinarstatistik von 2021: Ein durchschnittliches Verfahren in der Verwaltung dauere 14,7 Monate. Im Falle eines gerichtlichen Verfahrens kämen durchschnittlich noch einmal 29,6 Monate dazu – und das, obwohl alle Beteiligten an möglichst kurzen Verfahren interessiert seien. Das Bundesinnenminis­ © Dombert Rechtsanwälte © Jan Brenner 28 INTERN dbb magazin | Dezember 2022

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