2016 eine Linearanpassung von 2,2 Prozent sowie eine weitere Erhöhung um 2,35 Prozent ab 1. Februar 2017. Auch durch die Besoldungsanpassungen um 2,99 Prozent zum 1. März 2018, 3,09 Prozent zum 1. April 2019 sowie um 1,06 Prozent zum 1. März 2020 gelang eine Übertragung des Tarifabschlusses auf die Besoldung und Versorgung der Beamtinnen und Beamten des Bundes. Zuletzt erfolgte auch in den Jahren 2020 bis 2022 durch das Corona-Sonderzahlungsgesetz sowie das Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2021/2022 die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifabschlusses von Bund und Kommunen. Demnach erhielten Empfängerinnen und Empfänger von Dienstbezügen zunächst im Jahr 2020 eine nach Besoldungsgruppen gestaffelte Coronasonderzahlung in Höhe von 600 Euro (A 3 bis A 8), 400 Euro (A 9 bis A 12) sowie 300 Euro (A 13 bis A 15). Zudem wurde den Besoldungsempfängerinnen und Besoldungsempfängern ebenso wie den Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern ab 1. April 2021 eine Linearanpassung von 1,2 Prozent sowie ab 1. April 2022 von 1,8 Prozent gewährt. Einkommensrunde 2023 im Bundesbereich Der öffentliche Dienst leistet mit seinen Beschäftigten täglich unverzichtbare Dienstleistungen für die Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland und erhält diese auch in Krisenzeiten verlässlich aufrecht. Er ist einer der entscheidenden Faktoren dafür, dass das Gemeinwesen dauerhaft funktioniert und in allen Bereichen auch unter schwierigsten Umständen besteht. Die Corona- und Flüchtlingskrisen haben das unter Beweis gestellt. Dem Bund mit seinen rund 500 000 Beschäftigten obliegt als großer Arbeitgeber eine besondere gesamtgesellschaftliche Verantwortung. Sein Umgang mit Beamtinnen und Beamten hat Signalwirkung und Vorbildfunktion, heute und in Zukunft. Die Einkommensrunde 2023 wird zeigen, ob der Dienstherr Bund dieser Verantwortung nachkommt und finanzielle Belastungen anerkennt und ausgleicht. Gerade bei den unteren Besoldungsgruppen muss dabei klar zum Ausdruck kommen, dass sich die erbrachte Leistung lohnt, sie finanziell anerkannt und wertgeschätzt sowie ein ausreichender Abstand zum sozialhilferechtlichen Sicherungsniveau gewahrt wird. Auch wenn sich die derzeitige finanzielle Situation des Bundes aufgrund der Entlastungspakete schwierig gestaltet, darf der öffentliche Dienst nicht wieder für einseitige Belastungen oder Verzicht auf Besoldungsanpassungen herangezogen werden. Beamtinnen und Beamte des Bundes müssen sich darauf verlassen können, dass ihr Dienstherr die steigenden Lebenshaltungskosten ausgleicht. Arbeitszeit anpassen Die ständig massiv steigenden Steuereinnahmen verdeutlichen, dass dem Bund die finanziellen Mittel zur Verfügung stehen, zeitgleich längst fällige strukturelle Maßnahmen anzugehen, um ein attraktiver Dienstherr für vorhandene und künftige Beamtinnen und Beamte zu sein. Dazu gehört neben der Bezahlung auch die Schaffung von beruflichen Perspektiven, damit demografischen Herausforderungen wirkungsvoll begegnet werden kann. Unabhängig vom Ergebnis der Einkommensrunde braucht der Bundesbereich zunächst die längst überfällige und mehrfach zugesagte Reduktion der wöchentlichen Arbeitszeit auf 40 Stunden. Die bereits seit fast 20 Jahren bestehende Benachteiligung ist ein Hindernis bei der Personalbindung und Personalgewinnung. Zugleich bedarf es angemessener, gerechter und transparenter Einkommens- und Beschäftigungsbedingungen, damit sich neue Mitarbeitende für den Bund als attraktiven Arbeitgeber entscheiden. Der Bund muss den bereits beschrittenen Weg einer zukunftsweisenden und langfristigen Personalentwicklung weitergehen und die in vielen Bereichen bestehenden Personalengpässe ausgleichen. Die Neueinstellungen der vergangenen Jahre sind nur ein erster Schritt, reichen aber nicht aus, um den trotz Aufgabenerweiterung vollzogenen Personalabbau auszugleichen und der in den nächsten Jahren anstehenden Pensionierungswelle zu begegnen. Dafür müssen Beförderungsmöglichkeiten ausgebaut, das Laufbahnrecht flexibilisiert und die seit Jahren bestehende Kluft zwischen der Stellensituation und den tatsächlich wahrgenommenen Funktionen geschlossen werden. te FOKUS 25 dbb magazin | Januar/Februar 2023
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