dbb magazin 1-2/2023

Drei Fragen an … … den Bundeswahlbeauftragten für die Sozialwahlen, Peter Weiß Die Menschen sind eng mit den Kernelementen der sozialen Sicherheit verbunden Die Sozialwahlen finden alle sechs Jahre statt und sind nach der Bundestags- und Europawahl die drittgrößte Wahl in Deutschland. Welche Bedeutung messen Sie den Sozialwahlen bei? Auch 2023 werden viele Millionen Wählerinnen und Wähler ihre Stimme abgeben. Dies wird wieder ein beeindruckendes Bekenntnis zu unserer Sozialversicherung und der Selbstverwaltung unserer Sozialversicherungsträger sein. Bei den Sozialwahlen 2017 wurden 15,5 Millionen Stimmen abgegeben. Für eine Wahl, die von der Öffentlichkeit bei Weitem nicht so begleitet wird wie unsere politischen Wahlen, ist dies eine überraschend hohe Anzahl! Die Sozialwahlen machen alle sechs Jahre deutlich, wie eng die Menschen mit den Kernelementen unserer sozialen Sicherheit verbunden sind. Zugleich ist dies auch ein Signal an die Politik, den Spielraum der Selbstverwaltungen nicht weiter einzuschränken. Unsere Selbstverwaltungen sind ein tolles Instrument der Selbstbestimmung der Versicherten und ihrer Arbeitgeber, das in der breiten Öffentlichkeit leider viel zu wenig gewürdigt wird. Wo können sich Wählerinnen und Wähler informieren, welche Ziele die Kandidatinnen und Kandidaten verfolgen? Hier gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten: einmal bei den wählenden Sozialversicherungsträgern, welche die antretenden Vorschlagslisten und ihre Ziele jeweils kurz vorstellen. Und zweitens natürlich direkt bei den sogenannten Listenträgern. Das sind die Organisationen, die Vorschlagslisten eingereicht haben. Dazu gehört zum Beispiel auch der dbb, der eine Vorschlagsliste für die Wahl bei der Deutschen Rentenversicherung Bund eingereicht hat. Wer sich für die dbb Liste interessiert, kann sich über die Homepage oder die anderen Medien des dbb informieren. Bei einigen gesetzlichen Krankenkassen wird ein Modellprojekt Online-Wahlen durchgeführt. Welche Erwartung haben Sie an dieses Modellprojekt? Bei dieser Sozialwahl haben die Mitglieder von fünf Ersatzkassen die Möglichkeit, an einer wirklichen Neuerung teilzunehmen. Sie können darüber entscheiden, ob sie ihre Stimme wie bislang per Brief oder online abgeben möchten. Ich bin diesen Krankenkassen sehr dankbar, dass sie sich auf den schweren Weg gemacht haben, eine Online-Wahl zu organisieren. Denn dies ist ein wahres Pionierprojekt, das viel Gestaltungswillen und Mut erfordert. Ich vermute, dass sich diese Anstrengung allein schon deshalb lohnt, weil über 20 Millionen Kassenmitglieder an diesemModellprojekt teilnehmen können. Das wird die bislang größte Online-Wahl in Deutschland werden. Daher rechne ich damit, dass dieses Projekt das Interesse der Öffentlichkeit weckt und die Sozialwahlen zusätzliche Aufmerksamkeit erfahren. Auch andere Bereiche der Gesellschaft schauen genau hin. So wird der Ablauf des Modellprojektes zum Beispiel vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales mitverfolgt. Man möchte aus dem Verlauf der Online-Wahlen bei den Sozialwahlen Rückschlüsse ziehen, ob künftig Betriebsratswahlen online durchgeführt werden können. Ein ähnliches Interesse gibt es auch bei den Organisatoren der Wahlen von Selbstverwaltungsorganen von Selbstständigen und Arbeitgebern. Ich erwarte, dass das Modellprojekt letztlich ein Erfolg sein wird und langfristig darüber nachgedacht wird, auch politische Wahlen online stattfinden zu lassen. ■ Zu den gesetzlichen Aufgaben des Bundeswahlbeauftragten und seiner jeweiligen Stellvertreter gehört die Vorbereitung zur Durchführung der Wahlen zu den Selbstverwaltungsorganen. Die Bundeswahlbeauftragten kontrollieren zudem den korrekten Ablauf der Wahlen. Das Amt ist beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) angesiedelt. Peter Weiß (CDU) war von 1998 bis 2021 Mitglied des Deutschen Bundestages und dort unter anderemMitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales. Im Juni 2021 wurde er vom Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, mit Wirkung vom 1. Oktober 2021 zum Bundeswahlbeauftragten für die Sozialversicherungswahlen benannt. Der Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen © CC BY-SA 4.0/Sando Halank Peter Weiß 30 INTERN dbb magazin | Januar/Februar 2023

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