NACHRICHTEN Diskussionspanel Tätowiert … war’s das mit der Verbeamtung? Am 20. April 2023 geht es im 10. dbb forum ÖFFENTLICHER DIENST digital im Livestream um Beamte und Tattoos. Für den Zugang zum Beamtenverhältnis gibt es aufgrund des Lebenszeitprinzips und der eigenständigen Rechtsstellung besonders hohe Anforderungen für die Auswahl nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. So dürfen – neben weiteren Voraussetzungen – nur diejenigen in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit übernommen werden, die auch charakterlich uneingeschränkt geeignet sind. Mit der vom Dienstherrn vorzunehmenden Bewertung der Eignung wird eine vorausschauende Aussage darüber getroffen, ob Bewerberinnen und Bewerber die ihnen im angestrebten Amt obliegenden beamtenrechtlichen Pflichten dauerhaft erfüllen werden. Das äußere Erscheinungsbild ist dabei ein Teilaspekt, der Rückschlüsse auf die charakterliche Eignung zulassen kann. Auch von Tätowierungen können durch die besondere Symbolhaftigkeit gegebenenfalls Rückschlüsse auf die möglicherweise mangelnde charakterliche Eignung gezogen werden. Darüber hinaus dürfen generell keine Zweifel an der unvoreingenommenen Amtsführung hervorgerufen werden. Deshalb hatten sich Verwaltungsgerichte in den vergangenen Jahren schon mehrfach mit der Frage auseinanderzusetzen, ob tätowierte Beamtenbewerberinnen und -bewerber für die Übernahme in das Beamtenverhältnis ungeeignet sein können. Expertinnen und Experten werden beim 10. dbb forum ÖFFENTLICHER DIENST digital am 20. April 2023 von 15 bis 16.30 Uhr der Frage nachgehen, ob diese Vorgaben zeitgemäß und richtig sind. Das Tragen von Tätowierungen ist gesellschaftlich mittlerweile weitgehend akzeptiert – warum kann sich daraus dennoch ein Problem für eine angestrebte Verbeamtung ergeben? Gibt es Unterschiede zwischen Beamten, die Uniform tragen, und solchen, die das nicht tun? Ist mit Abweichungen zu rechnen, je nachdem ob eine Verbeamtung beim Bund oder in einem Land beabsichtigt ist? Weitere Informationen zum Panel und zur Teilnahme am Livestream unter: www.dbb.de/dbb-forum-oeffentlicher-dienst. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich. ■ Model Foto: Colourbox.de Wissenschaftszeitvertragsgesetz Zu viele Befristungen an Hochschulen Die Evaluation des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) zeigt für den dbb, dass die Beschäftigungsverhältnisse des wissenschaftlichen Personals an deutschen Hochschulen verbessert werden müssen. Die Politik hat bereits in der Vergangenheit versucht, den Fehlentwicklungen in der Befristungspraxis entgegenzuwirken und dadurch die Beschäftigungsverhältnisse des wissenschaftlichen Personals zu verbessern. Die Evaluation des WissZeitVG belegt, dass dabei nur geringfügige Erfolge erzielt wurden. Mehr als zwei Drittel des hauptberuflich wissenschaftlichen Personals an Universitäten sind demnach befristet beschäftigt, was bei den Betroffenen zu Unsicherheiten in sämtlichen Lebensbereichen führt. „Eine Befristung folgt der nächsten, die Familienplanung wird aufgeschoben, Kredite sind nur schwer zu erhalten und die Beschäftigung ist durch ein starkes Abhängigkeitsverhältnis geprägt“, kritisierte der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach am 23. Januar 2023. Angesichts der geplanten Reform des WissZeitVG fordert der dbb in einer Stellungnahme eine auskömmliche Grundfinanzierung an den Hochschulen. Silberbach: „Es kann nicht sein, dass wir in unserem ressourcenarmen Land von einem ‚Wissenschaftsprekariat‘ sprechen müssen. Wer angemessene Beschäftigungsbedingungen an unseren Hochschulen und den akademischen Nachwuchs fördern möchte, muss für eine bessere Grundfinanzierung sorgen. Sie ist zentrale Voraussetzung für die erforderliche nachhaltige Personalausstattung und ausreichend Arbeitsstellen für die Verrichtung von Daueraufgaben. Nur so können sich die Beschäftigten mit einer Qualifizierungsbefristung auf ihre eigentliche Aufgabe konzentrieren: eben ihre Qualifizierung.“ ■ Model Foto: Colourbox.de 22 FOKUS dbb magazin | März 2023
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