DBB AKADEMIE Ressourcenschonend arbeiten im Personalrat Ehrenamt freudig ausführen Die Personalratstätigkeit als Ehrenamt hat es in den letzten Jahren zunehmend schwerer gehabt. Viel Amt, wenig Ehre könnte man die Devise in Zeiten von Arbeitsverdichtung, komplexer werdenden Aufgaben und Nachwuchsmangel zusammenfassen. Abhilfe ist kaum in Sicht. Doch vielleicht hilft es, sich die Arbeit im Gremium an ein paar Stellen etwas leichter zu machen. Wo also kann sich der Personalrat unterstützen lassen oder vorhandene Ressourcen effektiver nutzen? Eröffnet das novellierte Bundespersonalvertretungsgesetz neue Entlastungsmöglichkeiten? Sich helfen lassen Eine neue Form der Unterstützung wurde mit § 38 II BPersVG n. F. geschaffen. Der Personalrat kann ihm zur Verfügung gestelltes Büropersonal zur Anfertigung der Niederschrift in der Sitzung hinzuziehen. Nach alter Rechtslage war die Hinzuziehung einer Schreibkraft, die nicht Teil des Gremiums war, ausgeschlossen, mithin ein Verstoß gegen die Nichtöffentlichkeit der Sitzung. In der Praxis soll es jedoch durchaus das eine oder andere Gremium gegeben haben, dass die ihm zur Verfügung stehende Schreibkraft regelmäßig zum Protokollieren hinzuzog. Ob der Gesetzgeber nun bestehende Fakten in rechtssicheres Handeln überführen oder neue Entlastung schaffen wollte, sei dahingestellt. Jetzt ist diese Möglichkeit der Entlastung da und kann genutzt werden. Um nicht an anderer Stelle wieder Ärger zu verursachen, sollte die Schreibkraft über die ihr obliegende Geheimhaltungspflicht gem. § 11 BPersVG belehrt werden. Systembrüche vermeiden Für die Niederschriftsperson wie auch das gesamte Gremium gilt, sich das Leben nicht durch Systembrüche – also den Wechsel zwischen Papier und PC-Arbeit – unnötig schwerzumachen. Es mag zunächst etwas Zeit kosten, gut strukturierte Einladungs- und Protokollstrukturen zu installieren. Diese Zeit ist schnell wiedergewonnen, wenn das Protokoll direkt auf dem Laptop mitgetippt wird, anstatt es erst auf Papier mitzuschreiben. Geübte Protokollant:innen wissen, welche Punkte ins Protokoll gehören und welche nicht. Im Personalratsbüro lauert noch ein weiterer Systembruch. Noch immer hält sich in den Dienststellen hartnäckig die Vorstellung, der Personalrat müsse im Zustimmungsverfahren per Hand unterzeichnen. Um sich nicht angreifbar zu machen, wird in den Gremien oftmals noch ausgedruckt, unterzeichnet, eingescannt und versendet. Das bringt einen enormen Zeit- und Arbeitsaufwand mit sich. In den meisten Fällen ist dies nicht notwendig und in dieser Form vom Gesetz nicht vorgesehen! Das strenge Schriftformgebot einer Unterschrift auf einem Dokument bezieht sich nur auf Ausnahmen wie Dienstvereinbarungen oder Weiterbeschäftigungsverlangen. „Normale“ Beteiligung ist auch mittels E-Mail und am PC getippter Unterschrift möglich. Ebenso ist dem Personalrat die Mitbestimmung im Rahmen des Workflow-Verfahrens möglich, das in vielen Dienststellen für die Personalabteilung schon genutzt wird und vieles einfacher macht. Zweierlei Schriftformgebot Die Unterscheidung ergibt sich aus einem kleinen, aber wichtigen Unterschied im Gesetzestext, der Ihnen viel Zeit und Arbeitsaufwand ersparen kann: Überall, wo das Gesetz wie beispielsweise in § 70 III BPersVG von „schriftlich oder elektronisch“ spricht, ist das Beteiligungsverfahren per E-Mail oder Workflowmöglich. Nur bei der Formulierung „in schriftlicher oder elektronischer FORM“ wie in § 63 II BPersVG müssen auf einem Dokument Unterschriften oder qualifizierte elektronische Signaturen stehen. Online-Sitzungen nutzen Der Gesetzgeber hat noch mehr für die Erleichterung der Personalratsarbeit getan. > Beteiligungs- und Gestaltungsmöglichkeiten beim BEM und BGM 2023 Q213 LB | 28. bis 29. März 2023 > Stresskompetenz kompakt 2023 Q145 SF | 17. April 2023 > BPersVG für Praktiker – Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten Anwendung und Rechtsprechung für Fortgeschrittene 2023 Q208 LB | 18. bis 20. April 2023 > Einführung in das neue Hinweisgeberschutzgesetz 2023 Q276 BS | 18. April 2023 > Personalratsarbeit digital – PR-Sitzung, Beschlussfassung, Personalversammlung, Sprechstunden et cetera online und rechtssicher 2023 Q271 LB | 26. bis 27. April 2023 > Die Initiative übernehmen – Dienstvereinbarungen kompakt 2023 Q223 LB | 27. April 2023 > Dienstvereinbarung für Fortgeschrittene – werden Sie Profi 2023 Q218 LB | 9. bis 10. Mai 2023 > Raus aus der Komfortzone – Veränderungen gestalten 2023 Q279 SF | 9. Mai 2023 > BPersVG für Praktiker – Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten Anwendung und Rechtsprechung für Fortgeschrittene 2023 Q211 LB | 22. bis 24. Mai 2023 > Beamtenrecht Bund kompakt 2023 Q233 LB | 1. Juni 2023 > Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Verwaltung – ein Überblick in neuen Zeiten 2023 Q277 SF | 5. Juni 2023 > Informationsanspruch des Personalrats – Inhalt, Umfang und Grenzen 2023 Q221 LB | 21. Juni 2023 > „Online-Erschöpfung“ – Auswege aus der virtuellen Müdigkeit 2023 Q160 SF | 25. August 2023 Online-Seminare für den Personalrat (E-Training) © Bro Vector/stock.adobe.com 38 SERVICE dbb magazin | März 2023
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