DOSSIER INKLUSION Inklusiver Arbeitsmarkt Zu viele Potenziale bleiben ungenutzt Menschen mit Behinderungen müssen besser in den regulären Arbeitsmarkt integriert werden. Dafür soll unter anderem das Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts sorgen. Die Maßnahmen zielen darauf ab, mehr Menschen mit Behinderungen in reguläre Arbeit zu bringen, mehr Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen in Arbeit zu halten und zielgenauere Unterstützung für Menschen mit Schwerbehinderung zu ermöglichen. Für den dbb hat die Gewerkschaft der Sozialverwaltung (GdV) im Rahmen einer Verbändeanhörung zu dem Gesetzesvorhaben Stellung genommen. Die GdV vertritt bundesweit die Interessen der Beschäftigten in den Sozialverwaltungen der Länder und Kommunen. Sie begrüßt die Einführung einer vierten Stufe der Ausgleichsabgabe, die einer Forderung der dbb Arbeitsgruppe Inklusion entspreche und die derzeitige Praxis des „Sich-freikaufen-Könnens“ bekämpfe. Noch immer bleibe jedoch viel Potenzial von gut qualifizierten Menschen mit Behinderung ungenutzt, weil Unternehmen den vermeintlich einfacheren Weg wählen könnten, was auch vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels inakzeptabel sei. Weiter begrüßt die GdV den Ansatz, die Mittel der Ausgleichsabgabe vollständig zur Unterstützung und Förderung der Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu verwenden und Werkstätten für behinderte Menschen aus Steuermitteln zu finanzieren. Gesetzesvollzug muss beherrschbar bleiben Ablehnend äußert sich die GdV gegenüber der geplanten Genehmigungsfiktion für Anspruchsleistungen nach Ablauf von sechs Wochen, nach der eine beantragte Genehmigung als erteilt gilt, wenn eine Behörde nicht innerhalb der Frist darüber entscheidet. „Auch wenn die Genehmigungsfiktion an strenge Voraussetzungen geknüpft und aus Sicht der Antragsteller und der Arbeitgeber begrüßenswert ist, kann die GdV nicht unterstützen, dass der Druck auf die Beschäftigten der Integrationsämter und Inklusionsämter noch weiter erhöht wird. Die Sozialverwaltung leidet unter extremer Personalnot, und die GdV muss sich hier schützend vor die Beschäftigten stellen“, heißt es in der Stellungnahme. Kritisch betrachtet die GdV die Neuausrichtung des Sachverständigenbeirates Versorgungsmedizin, denn sie befürchtet Auswirkungen auf das bisherige und künftige Änderungsverfahren der Versorgungsmedizinverordnung. „Bereits jetzt ist die 6. Änderungsverordnung aufgrund der breiten Beteiligung seit Jahren überfällig und die weiteren notwendigen Anpassungen an die neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse können dadurch nicht erfolgen“, so die GdV, der es besonders wichtig ist, dass der Gesetzesvollzug beherrschbar bleibt. Daher müsse auch nach der Neuausrichtung des Sachverständigenbeirats sichergestellt sein, „dass neue wissenschaftliche Erkenntnisse in der Medizin Eingang in die © Thilo Schmülgen/Aktion Mensch (3) 14 FOKUS dbb magazin | April 2023
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