dbb magazin 4/2023

„Die Ursache liegt darin, dass im Jahr 2024 in der Variante eins das Inflationsgeld entfällt und die Tarifsteigerung von vier Prozent auf der Basis von 48 000 Euro aufsetzt, während in der Variante zwei die Tarifbasis für die Tarifsteigerung von ebenfalls vier Prozent bereits bei 49 920 Euro liegt. In den folgenden Jahren wiederholt sich dieser Effekt. Durch den Zinseszinseffekt wächst der Abstand der Bruttojahresverdienste von Variante eins und zwei von Jahr zu Jahr. Aufsummiert fällt der Bruttojahresverdienst der Variante eins von 2023 bis 2027 um 7 399 Euro niedriger aus als der Bruttojahresverdienst der Variante zwei“, rechnet Bispinck vor. In der Nettoberechnung profitierten die Beschäftigten mit einem Inflationsgeld von 3000 Euro im Jahr zusätzlich von dessen Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit. Sie müssten von ihrem Bruttojahresverdienst 2023 nur für 48000 der insgesamt 51000 Euro Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zahlen, während in der Variante zwei das gesamte Jahresbrutto von 49200 Euro belastet werde. Dabei hänge der Jahresnettoverdienst stark von der Einkommenshöhe, der Steuerklasse und der Kinderzahl ab. Doch auch hier liege die Variante zwei ab dem zweiten Jahr deutlich über der Variante eins. Das Fazit des Wirtschaftswissenschaftlers: „Im ersten Jahr des Tarifabschlusses profitieren die Beschäftigten in jedem Fall vom steuer- und sozialversicherungsfreien Inflationsgeld. Dies gilt bei der Betrachtung der Bruttojahreseinkommen und noch stärker mit Blick auf die Nettoeinkommen – und gilt vor allem auch für Beschäftigte mit geringeren und mittleren Verdiensten. Aber bereits im zweiten Jahr des Tarifabschlusses verkehrt sich das Bild: Die Variante zwei führt brutto wie netto zu einem höheren Jahresverdienst. Auf fünf Jahre gerechnet (mit einer unterstellten weiteren Tarifsteigerung von jährlich vier Prozent) erweist sich das einmalige Inflationsgeld als Verlustgeschäft.“ ■ Die komplette Analyse online: https://t1p.de/ inflationsausgleich Webtipp Quelle: WSI Berechnung für einen Bruttojahresverdienst von 48 000 Euro Nr. 94 · März 2023 · Hans-Böckler-Stiftung Seite 3 der Bruttojahresverdienst der Variante 2. Abb. 1: Berechnung für einen Bruttomonatsverdienst von 4.000 Euro = 48.000 Bruttojahresverdienst Variante 1 Variante 2 Differenz 48.000 48.000 0 2023 51.000 49.920 1.080 2024 49.920 51.917 -1.997 2025 51.917 53.993 -2.077 2026 53.993 56.153 -2.160 2027 56.153 58.399 -2.246 2023-2027 262.983 270.383 -7.399 FOKUS 23 dbb magazin | April 2023

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