Hauptversammlung der dbb bundesfrauenvertretung Einkommens- und Arbeitsbedingungen im Fokus Die Verbesserung der Einkommens- und Arbeitsbedingungen von Frauen bildete den Schwerpunkt der Hauptversammlung der dbb bundesfrauenvertretung am 17. und 18. März 2023 in Fulda. dbb Tarifchef Volker Geyer skizzierte in seinem Gastvortrag die Tarifpolitik des dbb und analysierte die Mechanik von Einkommensrunden. Heini Schmitt, Vorsitzender des dbb Hessen, erläuterte in seinem Grußwort die Sonderstellung Hessens als Nichtmitglied in der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und skizzierte die Besonderheiten des eigenständigen Tarifvertages TV Hessen, der dem der TdL aktuell in einigen Punkten überlegen sei. Im Bereich Besoldung und Versorgung kämpfe der dbb Hessen derzeit intensiv für eine verfassungsgemäße Alimentation der Beamtinnen und Beamten. Die aktuelle Landesregierung habe nach einschlägigen Urteilen des Bundesverfassungsgerichts dem Druck des dbb Hessen nachgegeben und erste Verbesserungen auf den Weg gebracht. Weitere Themen auf der Tagesordnung der Hauptversammlung waren das Modellprojekt „Führen in Teilzeit“ der dbb frauen und des Bundesfamilienministeriums sowie aktuelle Gesetzesvorhaben zur Besoldung und Versorgung auf Bundesebene sowie zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege. Im Vorfeld der Hauptversammlung hatten sich die dbb frauen am 17. März an der Kundgebung im Rahmen der Einkommensrunde für Bund und Kommunen in Fulda beteiligt. Milanie Kreutz, stellvertretende dbb Bundesvorsitzende und Vorsitzende der dbb frauen, wies auf die dramatischen Folgen insbesondere für Teilzeitkräfte hin, sollten die Einkommen nicht spürbar steigen: „Die Inflation ist hoch und wird es auch auf absehbare Zeit bleiben. Gerade für die Teilzeitkräfte – das sind übrigens immer noch überwiegend Frauen – ist das tagtäglich an der Supermarktkasse spürbar. Daher ist es auch ein völlig fatales Signal, die Inflationsprämie nur anteilig an diejenigen auszuzahlen, die am stärksten unter der Inflation leiden. Es wäre ein echtes Armutszeugnis für den Arbeitgeber Staat, wenn er seine Beschäftigten in dieser schwierigen Situation im Stich lässt. Von Bundesinnenministerin Nancy Faeser und der Präsidentin der kommunalen Arbeitgeber, Karin Welge, erwarten wir ein klares Zeichen, dass ihnen besonders die Teilzeitkräfte und die unteren Einkommensgruppen insgesamt nicht egal sind. Wir brauchen endlich mehr Investitionen in das Personal.“ ■ Stritten in Fulda für bessere Perspektiven: Andreas Hilgenberg (stellvertretender Bundesvorsitzender des BvLB), Daria Abramov (stellvertretende Vorsitzende der dbb jugend), Heini Schmitt (Vorsitzender des dbb Hessen), Milanie Kreutz (stellvertretende dbb Bundesvorsitzende und Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung), dbb Tarifchef Volker Geyer, Dana Hauke (stellvertretende Vorsitzende und Vorsitzende des Tarifausschusses der komba hessen) und Richard Thonius (Vorsitzender der komba hessen) (von links). lich anerkannter, beruflich vereinbarer und materiell vernünftig abgesicherter Einsatz ist, der größten Respekt und Wertschätzung verdient.“ Es brauche finanzielle Unterstützung ebenso wie Maßnahmen, die verhindern, dass privat Pflegende aufgrund ihrer Care-Arbeit im Beruf benachteiligt würden, machte Kreutz deutlich und regte die Einführung einer steuerfinanzierten Entgeltersatzleistung für pflegende Angehörige an. „Es sollte selbstverständlich sein, dass pflegende Angehörige Anspruch auf eine angemessene finanzielle Entschädigung haben, um ihre Ausgaben für die Pflege zu decken und ihre eigene Lebensqualität zu erhalten. Immerhin entlasten sie mit ihrem privaten Pflegedienst auch von der Allgemeinheit finanzierte Einrichtungen.“ Augenmerk müsse gemeinsammit den Dienst- und Arbeitgebenden auf Maßnahmen wie Flexibilisierung der Arbeitszeit, Brückenteilzeit oder etwa auch Führen in Teilzeit gelegt werden: „Die Digitalisierung als Vehikel für bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf wird uns hier ganz sicher einen gehörigen Schritt weiterbringen“, so Kreutz. Darüber hinaus seien jedoch auch „konkrete rechtliche Schritte erforderlich, die sicherstellen, dass Pflegende kein materielles Nachsehen haben“. Dies könne beispielsweise die gesetzlich verankerte Einrichtung von Lebensarbeitszeitkonten sein oder etwa das verbriefte Recht von Beschäftigten, während Abwesenheitszeiten, beispielsweise aufgrund von Elternzeit oder Pflege, an beruflichen Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen. Auch müssten Sonderurlaubsregelungen sowie die Rückkehr an den alten, gleichwertigen Arbeitsplätzen möglich sein. „Der öffentliche Dienst sollte bei der Entlastung der pflegenden Angehörigen als Vorbild vorangehen und Prozesse wie das Weiterzählen von Stufenlaufzeiten oder das Beurteilungsverfahren mit an Lebensphasen orientierten Anlassbeurteilungen pflegendengerecht weiterentwickeln und ausgestalten“, bekräftigte Kreutz. ■ © FriedhelmWindmüller 34 INTERN dbb magazin | April 2023
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