GEWERKSCHAFTEN Am internationalen Tag des Artenschutzes hat die Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ) darauf hingewiesen, dass der Handel mit vielen vom Aussterben bedrohten Tierarten weiter blüht: „Das ist anhand der Zahlen der Beschlagnahmungen in Zollkontrollen ersichtlich. Eine Eindämmung des Problems würde eine Stärkung der Kolleginnen und Kollegen der Zollämter und Hauptzollämter voraussetzen“, so der BDZ-Vorsitzende Dieter Dewes am 3. März 2023. In den vergangenen zehn Jahren habe der Zoll insgesamt 1,77 Millionen geschützte Tiere oder Pflanzen beziehungsweise entsprechende Produkte aus dem Verkehr gezogen. Im Schnitt würden Zöllnerinnen und Zöllner 1200-mal pro Jahr im gewerblichen Warenverkehr, im Gepäck von Reisenden oder in der Post fündig. Nach wie vor führten Unwissenheit oder mangelndes Unrechtsbewusstsein von Urlauberinnen und Urlaubern zu vielen Verstößen. Neben den klassischen „Mitbringseln“ nehme aber auch der Versand über das Internet zu. Der Anteil von Internetbestellungen mache inzwischen sogar zwei Drittel des Volumens aller aufgegriffenen Sendungen aus, einen Schwerpunkt bildeten dabei Flughäfen. Bundesumweltministerin Steffie Lemke forderte im Zusammenhang mit der sich verschärfenden Biodiversitätskrise eine Stärkung des Vollzugs und insbesondere eine strengere Kontrolle des Online-Handels. Sie unterstützt damit politische Forderungen, die die Positionen des BDZ untermauern, den Zoll in seiner Kernaufgabe Warenabfertigung nicht zu vernachlässigen. „Seit zwei Jahren haben wir auch im Kontext des Wegfalls der Kleinbetragsfreigrenze im Postverkehr häufig auf die angespannte Situation in den Abfertigungsstellen hingewiesen. Trotzdem wurde in den vergangenen Haushalten aber nicht einmal der personelle Mehrbedarf von 1200 Stellen, der sich allein für die Bewältigung dieser Aufgabenzuwächse durch das Mehrwertsteuer-Digitalpaket ergibt, abgebildet“, kritisierte Dewes. BDZ Artenschutz nur mit Investitionen in Zollabfertigung möglich Dieter Dewes, Bundesvorsitzender des BDZ Der Bundesvorsitzende der VDStra.–Fachgewerkschaft der Straßen- und Verkehrsbeschäftigten, Hermann-Josef Siebigteroth, hat die Kritik der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) am Streikverhalten der Gewerkschaften zurückgewiesen. VKA-Präsidentin Karin Welge hatte die Warnstreikaufrufe der Gewerkschaften im Zuge der Einkommensrunde für die Beschäftigten von Bund und Kommunen im Februar 2023 als „Dramaturgie der Gewerkschaften“ bezeichnet, die vornehmlich der Mitgliedergewinnung diene. Siebigteroth kritisierte seinerseits, dass die Verhandlungsführung von Bund und Kommunen es erneut versäumt habe, zu Beginn der Verhandlungen ein Angebot als Beratungsgrundlage für die Verhandlungskommissionen der Gewerkschaften vorzulegen: „Die VKA wettert gegen Tarifrituale, die sie selbst in jeder Einkommensrunde zelebriert. Die Gewerkschaften nutzen die Warnstreikaktionen und Demos nicht, umMitglieder zu werben, sondern die Situation der Beschäftigten im öffentlichen Dienst und darüber hinaus zu verbessern. Viele Bürgerinnen und Bürger werden leider von unseren Protesten betroffen. Wir bitten hierfür um Verständnis und Solidarität.“ Die Arbeitnehmenden hätten nur diese Möglichkeit. Der Streik sei ein Grundrecht nach Art. 9 Abs. 3 des Grundgesetzes und das rechtmäßige Mittel zur Durchsetzung von Tarifforderungen. Ziel sei es, allgemeine und verbindliche Regelungen für alle Beschäftigten per Tarifvertrag zu regeln. „Also unter anderem auch, dass das Einkommen zum Auskommen ausreicht, ohne irgendwelche Sozialleistungen in Anspruch nehmen zu müssen“, konterte Siebigteroth und erklärte: „Nicht nur der Bund und die Kommunen, sondern alle Bürgerinnen und Bürger sollten ein großes Interesse an einem gut funktionierenden öffentlichen Dienst haben, denn er bildet den Kern der Daseinsvorsorge in Deutschland. Hierzu sind ausreichend Personal, eine gerechte Vergütung und gute Arbeitsbedingungen nötig.“ VDStra. Streiks sind kein Selbstzweck Hermann-Josef Siebigteroth, Bundesvorsitzender der VDStra. 42 KOMPAKT dbb magazin | April 2023
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