dbb magazin 5/2023

FORUM INKLUSION Inklusiver Arbeitsmarkt Ein Gewinn für die Wettbewerbsfähigkeit Es braucht mehr Anstrengungen und bessere Bedingungen, damit Menschen mit Behinderung gleichberechtigt und selbstbestimmt am Arbeitsleben teilnehmen können. Dies war ein Fazit des 5. Forum Inklusion und Teilhabe des dbb am 24. und 25. April 2023 in Berlin. Das Inklusionsverständnis der Arbeitgebenden orientiere sich viel zu häufig immer noch an den Teilhabebeeinträchtigungen der Menschen und wie man sie „fit für den Job“ machen könne, analysierte Silberbach in seinem Grußwort an die Teilnehmenden. „Wir müssen aber vielmehr dafür sorgen, dass die Arbeitsplätze entsprechend fit gemacht werden, damit Menschen mit Behinderung ihre Potenziale einbringen und wir damit alle gemeinsam einen wichtigen Schritt zur Bekämpfung des Fachkräftemangels leisten können.“ Mit einer Integration von Teilhabebeeinträchtigten in den ersten Arbeitsmarkt sei es daher nicht getan, „wir brauchen eine weitgehende Inklusion“. Öffentliche, aber auch private Arbeitgeber müssten noch stärker motiviert werden, vermehrt Menschen mit Behinderung einzustellen, „denn sie tragen mit ihren Fähigkeiten zum Unternehmenserfolg bei, wenn sie auf dem passenden Arbeitsplatz eingesetzt werden. Als Teil des Diversity-Managements in den Betrieben und Dienststellen sind die Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein Gewinn für die Wettbewerbsfähigkeit und die Unternehmenskultur“, argumentierte der dbb Chef. Vor diesem Hintergrund sei der Anfang März erstmals im Bundestag beratene Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts zwar in Teilen zu begrüßen. „Insbesondere die vom dbb geforderte Erhöhung der Ausgleichsabgaben für Arbeitgebende, die trotz Beschäftigungspflicht keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen, sollten für stärkere Beschäftigungsanreize sorgen. Ein Fehler ist es jedoch, dass künftig kein Bußgeld mehr verhängt werden können soll. Das birgt die Gefahr, dass Arbeitgebende sich von der Verpflichtung und gesellschaftlichen Aufgabe, Menschen mit Behinderung zu beschäftigen, freikaufen können“, warnte Silberbach. Von den etwa 173000 Unternehmen in Deutschland, die gesetzlich verpflichtet sind, mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze an Menschen mit Behinderung zu vergeben, kämen nur 40 Prozent dieser Verpflichtung nach. Hier müsse der Gesetzgeber dringend nachbessern, ebenso wie bei der im Koalitionsvertrag vereinbarten qualitativen und quantitativen Stärkung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) im Sinne der betroffenen Beschäftigten. Ausgleichsabgabe für neue Beschäftigungsanreize Rolf Schmachtenberg, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), wies in seinem Eingangsstatement darauf hin, dass es in den vergangenen Jahren durchaus Fortschritte bei der Inklusion auf dem Arbeitsmarkt gegeben habe. „2019 waren immerhin schon 1,82 Millionen Menschen mit Behinderung in Beschäftigung“, erklärte er. Infolge der Coronapandemie seien die Zahlen allerdings wieder gesunken, das BMAS hoffe aber auf eine baldige Erholung. Dazu solle auch das jüngst im Bundestag verabschiedete Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts beitragen. Es sehe unter anderem vor, dass Arbeitgebende, die trotz Beschäftigungspflicht keinen Jürgen Dusel, Dr. Rolf Schmachtenberg und Ulrich Silberbach (von links) © Jan Brenner (8) 26 FOKUS dbb magazin | Mai 2023

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