dbb magazin 5/2023

einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigten, künftig eine höhere Ausgleichsabgabe zahlen müssten. Für kleinere Arbeitgeber sollten dabei wie bisher Sonderregelungen gelten. „Ein Viertel der Unternehmen beschäftigten überhaupt keine Schwerbehinderten“, erklärte Schmachtenberg dazu. Von der höheren Ausgleichsabgabe erhoffe man sich hier neue Anreize. Weiter erklärte der Staatssekretär: „Es wird eine Genehmigungsfiktion für Anspruchsleistungen des Integrationsamtes eingeführt, um Bewilligungsverfahren zu beschleunigen. Das heißt: Anträge gelten als genehmigt, über die das Integrationsamt nicht innerhalb von sechs Wochen entscheidet.“ Auch die Arbeit des Sachverständigenbeirats für Versorgungsmedizinische Begutachtung solle neu ausgerichtet werden: Unter anderem sollen zukünftig Betroffene als Expertinnen und Experten bei der Arbeit des Beirats besser berücksichtigt werden. Schmachtenberg betonte, dass der Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung insgesamt schwerfällig sei, daher könne es dauern, bis die Beschäftigungszahlen des Vor-Corona-Niveaus erreichen würden. An bewährten Instrumenten wie dem besonderen Kündigungsschutz wolle das BMAS aber auf jeden Fall festhalten. „Wir brauchen jede und jeden Einzelnen“ Jürgen Dusel, seit 2018 Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung, unkte zum Einstieg in seinen Impulsvortrag in einem humorvollen Vergleich: Die Abkürzung BMAS kenne man als Abkürzung für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Für ihn stehe dieses Akronym allerdings für „Barrieren machen alle sauer“. Es sei wichtig, diese Barrieren zu brechen, betonte Dusel. Die Bundesrepublik Deutschland habe sich schon vor 14 Jahren, mit der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention, dazu verpflichtet, das Recht auf Teilhabe am Arbeitsplatz für Menschen mit Behinderung und Schwerbehinderte zu bewahren. „Eigentlich eine Selbstverständlichkeit“, so Dusel. Für die vergangenen Jahre müsse allerdings festgestellt werden, dass Menschen mit Behinderungen weiterhin deutlich häufiger und länger arbeitslos seien. Daher sei es Aufgabe des Staates, tätig zu werden. Dusel rief die Bundesregierung dazu auf, Maßnahmen für mehr Integration und Inklusion unter Beachtung des Art. 27 der UN-Behindertenrechtskonvention und Art. 33 des Grundgesetzes zu ergreifen. Menschen mit Behinderung müssten sich darauf verlassen können, dass diese verbrieften Rechte auch bei ihnen ankämen. Nicht nur auf Papier, sondern vor allem in der praktischen Umsetzung. Anderenfalls kämen sich Menschen mit Behinderung und ihre Familien abgehängt vor, seien frustriert und vom Staat enttäuscht. „Im schlimmsten Fall laufen sie dann den politischen Kräften hinterher, die vermeintlich einfache Antworten auf die schwierigen Fragen geben“, warnte Dusel. Deshalb brauche Demokratie auch Inklusion. Nicht nur in der freien Wirtschaft sieht der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung mit Blick auf den Integrationsstatus weiterhin erheblichen Nachholbedarf, sondern auch innerhalb des öffentlichen Dienstes. Auch dieser erfülle in einigen Bundesländern die Beschäftigungspflicht für Menschen mit Behinderung nicht. So könne man nicht erwarten, dass es in der Privatwirtschaft anders läuft. Zudem sei die Inklusion von Mitarbeitenden mit Behinderung eine spürbare Hilfe gegen den Personal- und Fachkräftemangel, insbesondere im öffentlichen Dienst. Dusel betonte, dass die Gruppe der schwerbehinderten Arbeitslosen deutlich qualifizierter sei als die Gruppe der Arbeitslosen ohne Behinderung. Außerdem seien Menschen mit Behinderung sehr engagiert, und es gebe keinen Arbeitsplatz in Deutschland, für den sie nicht qualifiziert genug wären, fügte Dusel hinzu. Flankierend zur verstärkten Beschäftigung von Behinderten im ersten Arbeitsmarkt müsse ein nachhaltiges Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) etabliert werden, um die Menschen grundsätzlich länger in der Arbeit zu halten. Inklusionsverweigerer wirksam sanktionieren Unter der Überschrift „Teilhabe am Arbeitsleben als Dauerbaustelle für die Gesetzgebung? Bundesteilhabegesetz war ein Anfang, Inklusion verlangt Fortsetzung!“ zeichnete Franz Josef Düwell, Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht a. D., die verschiedenen Versuche der Politik seit 2016 nach, Schwerbehinderte besser in den Arbeitsmarkt zu inkludieren und ihre Teilhabe Marianne Schörning Prof. Franz Josef Düwell Heiko Teggatz FOKUS 27 dbb magazin | Mai 2023

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