dbb magazin 5/2023

Model Foto: Kzenon/Colourbox.de NACHRICHTEN Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) Bundesregierung kassiert Entlastungsbudget Der dbb hat Stellung zum Entwurf des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) genommen. Der Gesetzentwurf sieht ein Bündel an Maßnahmen vor, darunter leistungsrechtliche Verbesserungen und eine Neuregelung der Beitragsbemessung. Für Irritationen sorgt hingegen die Streichung des ursprünglich geplanten Entlastungsbudgets. Demnach soll der allgemeine Beitragssatz zum 1. Juli 2023 um 0,35 Prozentpunkte auf künftig 3,4 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen steigen. Zeitgleich soll der Beitragssatz für Kinderlose um 0,35 Prozentpunkte auf 0,6 Prozent steigen. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Berücksichtigung der Kinderzahl bei der Bemessung des Beitragssatzes führt dabei zu einem nach Kinderzahl gestaffelten Abschlag auf den allgemeinen Beitragssatz: Bei zwei Kindern beträgt dieser 0,15 Prozentpunkte und erhöht sich pro zusätzlichem Kind um weitere 0,15 Prozentpunkte bis zu einemmaximalen Abschlag von 0,6 Prozentpunkten. Die Abschläge gelten lebenslang. Der dbb kritisiert die unausgewogene Finanzierung der Leistungssteigerung, da die Leistungsdynamisierung und die Zuweisungen an den Pflegevorsorgefonds um ein Jahr aufgeschoben werden sollen. Darüber hinaus vermisst der dbb die im Koalitionsvertrag vereinbarte Finanzierung versicherungsfremder Leistungen aus Steuermitteln wie etwa der pandemischen Sonderbelastungen oder der Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige. „Hätte die Bundesregierung an dieser Stelle Wort gehalten, wäre die Beitragssatzanpassung moderater ausgefallen“, sagte dbb Chef Ulrich Silberbach und kritisierte darüber hinaus die nach dem entsprechenden Kabinettsbeschluss vom 6. April 2023 bekannt gewordene Streichung des Entlastungsbudgets aus dem Gesetzentwurf. Mit dem Entlastungsbudget für pflegende Angehörige sollten die Leistungen der Verhinderungs- und der Kurzzeitpflege zusammengefasst werden, um flexibler und leichter in Anspruch genommen werden zu können. „Es beschleicht einen das Gefühl, dass das intransparente Leistungsdickicht politisch gewollt ist. Anders lässt sich die Streichung nicht erklären“, so Silberbach. Auch die Zusammenlegung der Leistungen der Kurzzeit- und der Verhinderungspflege werde schon lange diskutiert. Die derzeitigen komplizierten Anrechnungsmöglichkeiten und die der Inanspruchnahme seien kontraproduktiv, so der dbb Chef: „Gute pflegerische Versorgung in den eigenen vier Wänden darf nicht an mangelnder Kenntnis über das Leistungsrecht scheitern. Hier werden wir im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens noch mal vehement nachhaken müssen.“ Insgesamt sei der PUEG-Entwurf „kein großer Wurf, sondern Flickschusterei“, erklärte Silberbach. „Wir brauchen Antworten auf Demografie, Fachkräftemangel und Inflation. Aspekte, die die Pflegeversicherung ganz unmittelbar betreffen und in ihrer derzeitigen Form infrage stellen. Fünfprozentige Leistungsanhebungen in einigen Bereichen führen gewiss nicht zu mehr Nachhaltigkeit und werden dem Namen des Gesetzes sicher nicht gerecht.“ Der Entwurf enthalte aber auch positive Ansätze wie die gesetzliche Verankerung der Leistungsdynamisierung verbunden mit der Koppelung an die Kerninflationsrate – eine langjährige Forderung des dbb. Positiv hervorzuheben seien darüber hinaus die Verlängerung des Förderprogramms zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflege bis zum Jahr 2030 und die neu geschaffene Förderung von wohnortnahen Modellprojekten unter Beteiligung von Ländern und Kommunen. Ebenso sei die angekündigte Einrichtung eines OnlineInformationsportals für Pflegebedürftige und deren Angehörige sinnvoll, in dem tagesaktuelle Vakanzen von Kurzzeitpflegeplätzen sowie in Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege aufgelistet werden sollen. ■ „Gute pflegerische Versorgung in den eigenen vier Wänden darf nicht an mangelnder Kenntnis über das Leistungsrecht scheitern.“ Ulrich Silberbach 6 AKTUELL dbb magazin | Mai 2023

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