dbb magazin 5/2023

DBB FORUM dbb forum ÖFFENTLICHER DIENST digital „Tätowiert – war’s das mit der Verbeamtung?“ Tätowierungen sind in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Das gilt auch für den öffentlichen Dienst, wo viele Beschäftigte Körperschmuck tragen. Allerdings gibt es im Beamtenrecht auch restriktive Regelungen in Bezug auf Tattoos und Körperschmuck. Ist das noch zeitgemäß? Wo verlaufen die Grenzen zwischen gelebter Individualität und den Anforderungen an das Auftreten in einem öffentlichen Dienstverhältnis? Der dbb fordert beim Thema Tätowierungen bundesweit gleiche beamtenrechtliche Standards und deren regelmäßige Überprüfung mit Blick auf die gesellschaftliche Akzeptanz. Für den Zugang zum Beamtenverhältnis gibt es aufgrund des Lebenszeitprinzips und der eigenständigen Rechtsstellung besonders hohe Anforderungen an die Auswahl nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. „So dürfen – neben weiteren Voraussetzungen – nur jene in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit übernommen werden, die auch charakterlich uneingeschränkt geeignet sind. Das äußere Erscheinungsbild ist dabei ein Teilaspekt, der Rückschlüsse auf die charakterliche Eignung zulassen kann. Auch von Tätowierungen können durch die besondere Symbolhaftigkeit gegebenenfalls Rückschlüsse auf die charakterliche Eignung oder eben Nichteignung gezogen werden. Zudem dürfen generell keine Zweifel an der unvoreingenommenen Amtsführung hervorgerufen werden“, erläuterte dbb Vize und Beamtenvorstand Friedhelm Schäfer am 20. April 2023 anlässlich des Diskussionsformats „dbb forum ÖFFENTLICHER DIENST“ in Berlin. Immer wieder hätten sich vor diesem Hintergrund Verwaltungsgerichte mit der Frage auseinanderzusetzen, ob tätowierte Beamtenbewerberinnen und Beamtenbewerber für die Übernahme in das Beamtenverhältnis ungeeignet sein könnten. „Zwar hat der Bund 2021 für Beamtinnen und Beamte des Bundes und der Länder grundsätzliche Vorgaben zum Erscheinungsbild gemacht, was ausdrücklich zu begrüßen ist“, so Schäfer. „Wir brauchen bundesweit gleiche beamtenrechtliche Standards, alles andere wäre unglaubwürdig und weder intern noch extern vermittelbar. „Allerdings gehören diese Standards regelmäßig auf den Prüfstand. Denn das Tragen von Tätowierungen ist gesellschaftlich mittlerweile weitgehend akzeptiert. Sind beispielsweise im Bereich einer obersten Dienstbehörde Tätowierungen eingeschränkt oder untersagt worden, so muss die weitere Entwicklung beobachtet und überprüft werden, ob die Einschränkung noch zeitgemäß und mit Blick auf die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Beamtinnen und Beamten weiterhin gerechtfertigt ist. Gibt es diesbezüglich Zweifel, sind die rechtlichen Vorgaben anzupassen“, sagte der dbb Vize. Das Vertrauen der Bevölkerung in die Neutralität, Objektivität und Unparteilichkeit von Beamtinnen und Beamten sei ein überragendes Gut für den demokratischen und sozialen Rechtsstaat. Dies gelte insbesondere, wenn es sich um Uniformträgerinnen und Uniformträger handele, die hoheitliche Maßnahmen durchsetzten, so Schäfer, der mit Lars Oliver Michaelis, Professor für Europa- und Beamtenrecht, Valentino Tagliafierro, Personalratsvorsitzender bei der Feuerwehr Duisburg, und Christian Beisch, Vorsitzender des Bezirkspersonalrats bei der Generalzolldirektion, diskutierte. „Anpassung an die Lebenswirklichkeit der Menschen“ Nach Auffassung von Christian Beisch ist es auch für die Eingriffsverwaltung notwendig, mit der Zeit zu gehen und vornehmlich vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels mehr Toleranz gegenüber Körperschmuck zu zeigen, wenn es um das Einstellungsverfahren geht. In seinem Bereich mit rund 48 000 Beschäftigten arbeiteten zwar viele Kolleginnen und Kollegen im Innendienst, es gebe aber auch einen großen bewaffneten Vollzugsbereich mit Uniform. „Noch in den 90er-Jahren waren Tattoos oder anderer Körperschmuck wie Piercings oder Brandings ein ,No-Go‘ für den Eintritt in den Zoll. Mittlerweile ist das gesellschaftlich breit akzeptiert, sodass viele Bewerberinnen und Bewerber KörperModel Foto: Colourbox.de 8 AKTUELL dbb magazin | Mai 2023

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