dbb magazin 6/2023

TARIF Aufsichtsrat der Autobahn GmbH Transparenz durchgesetzt Bei Neubesetzungen in der Geschäftsführung der Autobahn GmbH hat der Aufsichtsrat den Alleingang des Verkehrsministers gestoppt und ein offenes Auswahlverfahren durchgesetzt. In der Geschäftsführung der Autobahn GmbH soll die dreiköpfige Geschäftsführung um einen Sitz erweitert werden. Zugleich scheiden zwei bisherige Geschäftsführungsmitglieder aus. „Verkehrsminister Volker Wissing wollte die Posten ohne Stellenausschreibung und ohne Beteiligung des Aufsichtsrats besetzen. Dieses intransparente Stühlerücken haben wir gestoppt“, erklärte dbb Tarifchef Volker Geyer, der zugleich stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates ist, am 12. Mai 2023 in Berlin. „Wir brauchen Topleute, die das Vertrauen der Belegschaft haben. Deshalb haben wir ein Auswahlverfahren mit mehreren Kandidierenden durchgesetzt.“ Geyer formulierte darüber hinaus konkrete Erwartungen an eine erneuerte Geschäftsführung: „Aus Sicht der Beschäftigten muss die erneuerte Geschäftsführung schnell verinnerlichen, dass ein Dienstleister wie die Autobahn GmbH vor allen Dingen auf gut ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angewiesen ist. Gerade angesichts des immer akuter werdenden Arbeitskräftemangels und des immer härteren Wettbewerbs um die besten Fachkräfte muss gelten: Bei unserem Personal reden wir stets von Investitionen und nicht einfach nur von Kosten.“ Geyer machte fer- ner klar, dass „wir auch gegenüber der erneuerten Geschäftsführung die Rechte der Beschäftigten der Autobahn GmbH jederzeit durchsetzen werden“. ■ Bundesagentur für Arbeit Tarifergebnis wird übertragen Die Übertragung des Tarifergebnisses von Bund und Kommunen auf die Beschäftigten der Bundesagentur für Arbeit (BA) ist in trockenen Tüchern. Sowohl der steuer- und sozialabgabenfreie Inflationsausgleich von 3000 Euro als auch die umfangreichen Tabellenerhöhungen werden für die Beschäftigten der Bundesagentur für Arbeit gelten. In einem ersten Schritt werden dieses Jahr mit dem Juni-Entgelt 1240 Euro als Einmalzahlung ausgezahlt. Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis am 1. Mai 2023 und an einem Tag zwischen Januar und Ende Mai 2023 ein Anspruch auf Entgelt bestand oder vergleichbare Ersatztatbestände vorhanden waren. Von Juli 2023 bis Februar 2024 gibt es eine monatliche Nettosonderzahlung von 220 Euro. Nachwuchskräfte erhalten 620 Euro beziehungsweise 110 Euro. Teilzeitbeschäftigte erhalten die Beträge anteilig. Die Tabellenwerte erhöhen sich zum 1. März 2024 zunächst um einen Festbetrag von 200 Euro und anschließend in einem zweiten Schritt um 5,5 Prozent. Tabellenerhöhungen unter 340 Euro werden auf mindestens 340 Euro erhöht. Die Funktionszulagen steigen ebenfalls. Nachwuchskräfte – also Auszubildende und Studierende – erhalten ab 1. März 2024 150 Euro mehr Ausbildungsvergütung. Damit ergeben sich für die Beschäftigten im Jahr 2024 spürbare Tabellenerhöhungen mit sozialer Komponente von durchschnittlich 11,5 Prozent. Noch steht die Einigung unter Gremienvorbehalt. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) ist der größte Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes. Tarifrechtlich nimmt sie eine Sonderstellung ein. Es gibt einen zwischen Gewerkschaften und BA ausgehandelten Haustarifvertrag, der die dortigen Besonderheiten berücksichtigt. Insbesondere beinhaltet der Tarifvertrag ein fein ausverhandeltes System zur Eingruppierung. Die Anpassung, Neuausrichtung und Weiterentwicklung dieses Systems im Sinne der Beschäftigten hat sich der dbb zur Aufgabe gemacht. ■ Foto: Colourbox.de 6 AKTUELL dbb magazin | Juni 2023

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