dbb magazin 7-8/2023

Steuermitteln und nicht aus den Töpfen der Pflegeversicherung gezahlt worden wären. Verbesserte Leistungen Zum 1. Januar 2024 steigen die Beträge der ambulanten Sachleistung sowie des Pflegegeldes um 4,5 Prozent. Sollte Pflegebedürftigkeit unerwartet eintreten, greift das sogenannte Pflegeunterstützungsgeld, mit dem kurzfristig zehn Tage überbrückt werden können, um das unmittelbar Nötigste zu regeln. Das Pflegeunterstützungsgeld kann künftig pro Kalenderjahr für bis zu zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person in Anspruch genommen werden und ist nicht mehr auf einmalig insgesamt zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person beschränkt. Im Bereich der stationären Pflege steigen die Zuschüsse zu den pflegebezogenen Eigenanteilen ab 1. Januar 2024. Sie sind nach Heimverweildauer gestaffelt und steigen im ersten Jahr von derzeit 5 Prozent auf 15 Prozent. In den Folgejahren erhöhen sich die Zuschüsse um jeweils 5 Prozent auf künftig 30 Prozent im zweiten Jahr, 50 Prozent im dritten Jahr und 75 Prozent ab dem vierten Jahr. Nach Auffassung des dbb hätten die Zuschüsse im ersten Jahr zwar höher ausfallen können, die grundsätzliche Entwicklung geht aber in die richtige Richtung. Positiv hervorzuheben ist, dass ab dem Jahr 2028 eine gesetzlich fixierte Dynamisierung der Leistungen erfolgen soll, die die Kerninflationsrate der vergangenen drei Jahre rückwirkend berücksichtigt. Um der bis dahin zu erwartenden Preisentwicklung Rechnung zu tragen, soll zum 1. Januar 2025 eine zusätzliche Anhebung der Leistungen der Pflegeversicherung um fünf Prozent erfolgen. Pflegepersonal wird entlastet Das Förderprogramm für Pflegeeinrichtungen zur Unterstützung von Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für ihre Beschäftigten wird verlängert. Darüber hinaus werden die Rahmenbedingungen der Pflegeeinrichtungen für eine qualitätsgesicherte Anwerbung von Pflegekräften aus dem Ausland verbessert. Um wirtschaftliche Anreize für Leiharbeitsunternehmen zu reduzieren und die Gelder der Pflegeversicherung vorrangig für Pflegebedürftige und Pflegepersonal einzusetzen, können künftig Kosten für Leiharbeit in der Regel nur bis zur Höhe entsprechender Tariflöhne aus der Pflegevergütung finanziert werden. Ergänzt werden diese Regelungen um die Möglichkeit für Krankenhäuser, Tagesbehandlungen anzubieten und so die Zahl der erforderlichen Nachtschichten zu reduzieren. Auch wenn mit dem Gesetz aus Sicht des dbb Erleichterungen für Pflegebedürftige, Angehörige und Pflegepersonal verbunden sind, werden die Neuregelungen nicht ausreichen, um die Pflege langfristig zukunftsfest zu machen. Weitere Reformschritte sind daher dringend notwendig. krz FOKUS 23 dbb magazin | Juli/August 2023

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