Beamtinnen und Beamte des Bundes Besoldung und Versorgung werden angepasst Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Übertragung des Tarifergebnisses für die Beschäftigten von Bund und Kommunen vom April 2023 auf die Beamtinnen und Beamten des Bundes vorgelegt. Wir begrüßen ausdrücklich die Übertragung des Tarifabschlusses vom vergangenen April auf die Beamtinnen und Beamten des Bundes“, betonte Friedhelm Schäfer, der zweite Vorsitzende und Fachvorstand für Beamtenpolitik des dbb, bei einer Anhörung am 26. Juni 2023 im Bundesministerium des Innern und für Heimat. „Die Innenministerin hält Wort und schafft für Bundesbeamtinnen und -beamte ebenso wie für Versorgungsempfängerinnen und -empfänger einen finanziellen Ausgleich für die stark gestiegenen Lebenshaltungskosten. Dies hatte der dbb während der gesamten Einkommensrunde immer wieder gefordert.“ Als Ausgleich für die gestiegene Inflation sollen Bundesbeamtinnen und -beamte für den Monat Juni eine einmalige Sonderzahlung von 1240 Euro und für die Monate Juli 2023 bis Februar 2024 monatliche Sonderzahlungen in Höhe von jeweils 220 Euro erhalten. Insgesamt wird damit eine abgabenfreie Inflationsprämie von 3000 Euro gewährt. Versorgungsempfängerinnen und -empfänger werden entsprechend dem persönlichen Ruhegehaltssatz sowie gegebenenfalls dem Anteilssatz der Hinterbliebenenversorgung einbezogen. Im Jahr 2024 ist zum 1. März eine Anhebung der Dienst- und Versorgungsbezüge nach Maßgabe eines Sockelbetrags in Höhe von 200 Euro und eine darauf aufsetzende Linearanpassung von 5,3 Prozent vorgesehen. „Es gilt nun, eine möglichst schnelle Umsetzung in Form von Abschlagsauszahlungen zu erreichen, damit das Geld zügig – also noch vor Verabschiedung des Gesetzes – bei den Kolleginnen und Kollegen ankommt“, sagte Schäfer. Polizeizulage wieder ruhegehaltsfähig Positiv bewertete Schäfer auch die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der sogenannten Polizeizulage. Dies entspricht einer langjährigen Forderung des dbb. Jedoch gebe es auch Anlass für Kritik: „Der Gesetzgeber möchte die Höhe des ruhegehaltsfähigen Betrags nicht einheitlich festlegen, ausschlaggebend soll der jeweilige Betrag beim letztmaligen Bezug der Polizeizulage sein. Darin sehen wir einen Bruch allgemeiner Strukturprinzipien der Bemessung von Besoldung und Versorgung.“ Auch die Sprecherin der Bundesbeamtengewerkschaften im dbb, Christina Dahlhaus, begrüßte den Gesetzentwurf, kritisierte jedoch, „dass die in Elternzeit befindlichen Beamtinnen und Beamten die Inflationsausgleichsprämie nur dann bekommen sollen, wenn sie Anspruch auf Dienstbezüge haben. In Teilzeit beschäftigte Beamtinnen und Beamten sollen die Prämie ebenfalls – wie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger – nur anteilig erhalten. Beide Personengruppen sind jedoch in gleicher Weise von den gestiegenen Lebenshaltungskosten wie alle anderen Beamtinnen und Beamten betroffen. Dem Bund ist es finanziell durchaus möglich, an diese Personengruppen die Prämie in voller Höhe zu zahlen.“ ■ dbb Vize Friedhelm Schäfer und die Sprecherin der dbb Bundesbeamtenverbände, Christina Dahlhaus (Mitte), beim Beteiligungsgespräch im Bundesministerium des Innern und für Heimat © Jan Brenner Am 13. Juli 2023 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung beschlossen. Das umfasst auch die Gewährung von Abschlagsauszahlungen und die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der sogenannten Polizeizulage. Der Gesetzentwurf wird ins parlamentarische Verfahren eingebracht und nach der Sommerpause behandelt. Da das Gesetzgebungsverfahren erst Ende 2024 abgeschlossen sein wird, sind Abschlagsauszahlungen vorgesehen, um einen Ausgleich für die stark gestiegenen Lebenshaltungskosten zu schaffen. Mit den auch rückwirkenden Auszahlungen ist voraussichtlich mit den September-/Oktoberbezügen zu rechnen. Kabinett billigt Gesetzentwurf AKTUELL 5 dbb magazin | Juli/August 2023
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