dbb magazin 10/2023

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Alles aus einer Hand Rund 1,7 Millionen Unfälle passierten im vergangenen Jahr bei der Arbeit, in Bildungseinrichtungen oder bei der Ausübung des Ehrenamtes in Deutschland. Da ist es gut zu wissen, dass es mit der gesetzlichen Unfallversicherung eine zuverlässige und umfassende Absicherung gibt. Die gesetzliche Unfallversicherung versichert ganz unterschiedliche Personengruppen gegen die Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten – insgesamt mehr als 64 Millionen Menschen in Deutschland. Die größte Versichertengruppe sind abhängig Beschäftigte und Auszubildende von Unternehmen mit Sitz in Deutschland. Auch geringfügig Beschäftigte zählen dazu. Hinzu kommen Personen, die einer Tätigkeit nachgehen, die dem Gemeinwohl dient. Das sind beispielsweise Blutspenderinnen und -spender, Wahlhelferinnen und -helfer sowie freiwillige Feuerwehrleute. Auch Kinder in Tagesbetreuung, Schülerinnen und Schüler sowie Studierende stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Für Besucherinnen und Besucher von Bildungs- und Betreuungseinrichtungen sowie für ehrenamtlich tätige Personen werden die Beiträge für die gesetzliche Unfallversicherung vom Staat übernommen; für Beschäftigte leisten das die Arbeitgebenden. Das höchste Gut ist die Gesundheit. Deshalb zählt es zu den wichtigsten Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung, Unfälle zu verhüten und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren vorzubeugen. Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, also die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, unterstützen die bei ihnen versicherten Unternehmen dabei. Mit passgenauen Präventionsmaßnahmen und -leistungen sollen Gefahren für die Gesundheit an der Quelle bekämpft werden, beispielsweise durch sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Beratung, arbeitsmedizinische Vorsorge, aber auch mit Aus- und Weiterbildung, etwa von Fachkräften für Arbeitssicherheit. Die jeweils geeigneten Präventionsmaßnahmen werden mithilfe von Gefährdungsbeurteilungen ermittelt. Dazu sind Unternehmen laut Arbeitsschutzgesetz verpflichtet. Nicht immer können Arbeits-, Wegeunfälle oder Berufskrankheiten verhindert werden. Davon Betroffene werden durch die gesetzliche Unfallversicherung rundum betreut und abgesichert. Mit allen geeigneten Mitteln erbringen die Unfallversicherungsträger alle medizinischen und außermedizinischen Leistungen zur Rehabilitation. Dazu zählen auch Leistungen, die den Betroffenen die Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft ermöglichen. Das kann zum Beispiel der Umbau des Arbeitsplatzes sein, der Einsatz von Hilfsmitteln oder eine Arbeitsassistenz. Ist eine Rückkehr an den vorhandenen Arbeitsplatz trotzdem nicht möglich, wird versucht, zumindest das Beschäftigungsverhältnis beim bisherigen Arbeitgeber beziehungsweise der bisherigen Arbeitgeberin zu erhalten. Das kann zum Beispiel durch Neu- oder Weiterqualifizierung oder Umsetzung auf einen anderen Arbeitsplatz erreicht werden. Das oberste Ziel ist immer, den Versicherten wieder ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Während der Rehabilitation sorgt die gesetzliche Unfallversicherung für die finanzielle Absicherung ihrer Versicherten. Das gilt auch über die Dauer der Rehabilitation hinaus, denn nicht immer sind Heilbehandlung und Rehamaßnahmen so erfolgreich, dass die Versicherten wieder uneingeschränkt am Erwerbsleben teilnehmen können. In solchen Fällen zahlen die Berufsgenossenschaften, Unfallkassen oder Gemeindeunfallversicherungsverbände eine Rente. Voraussetzung dafür ist eine andauernde Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 20 Prozent. Im Todesfall sichern die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen die Hinterbliebenen mit finanziellen Leistungen ab. Vom Arbeitsschutz über die medizinische Akutversorgung bis zur Wiedereingliederung: Die gesetzliche Unfallversicherung erbringt alle diese Leistungen aus einer Hand. Dieses umfassende Betreuungssystem ermöglicht Betroffenen von Arbeits-, Wegeunfällen und Berufskrankheiten einen umfassenden Schutz und eine hohe soziale Absicherung. ■ Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) ist der Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand. Er nimmt die gemeinsamen Interessen seiner Mitglieder wahr und fördert deren Aufgaben zum Wohl der Versicherten und der Unternehmen. Der Verband vertritt die gesetzliche Unfallversicherung gegenüber Politik, Bundes-, Landes-, europäischen und sonstigen nationalen und internationalen Institutionen sowie Sozialpartnern. Die DGUV © DGUV/Dominik Buschardt FOKUS 13 dbb magazin | Oktober 2023

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