dbb magazin 10/2023

keiten jedes einzelnen Mitgliedes dar, auf die Geschäftsführung wie auf die Umsetzung der Beschlüsse des Gremiums Einfluss zu nehmen. „Ziel ist es, trotz intern kontrovers verlaufender Diskussion nach außen einheitlich aufzutreten. Jeder muss sich zweierlei fragen: ‚Kann ich vor mir verantworten, im Personalrat zu arbeiten?‘, und ‚Kann ich hinter dessen Entschlüssen stehen?‘“ Weiter ging Knorz auf die unterschiedlichen Eingriffsmöglichkeiten Einzelner bis hin zum Gang vor die Verwaltungsgerichte ein, betonte aber auch, dass die Tatsache, dass man etwas nicht befürworte, kein hinreichender Grund sei, den Rechtsweg zu beschreiten. Darüber hinaus erläuterte Knorz die gesetzlichen Regelungen für Personalratsmitglieder im Kontakt mit Beschäftigten. Karrierekiller Personalratsamt? Rechtsanwalt Dr. Andreas Gronimus skizzierte in seinem Fachvortrag „Personalratsamt & Karriere – Gratwanderung zwischen Leistungsprinzip und Benachteiligungsverbot“ wichtige Grundsätze und Urteile zum Thema. So sei zum Beispiel bei für den Personalrat freigestellten Beamtinnen und Beamten eine Laufbahnnachzeichnung aufgrund ausbleibender Beurteilungen schwierig und laut Rechtsprechung über einen Zeitraum von mehr als zehn Jahren nicht mehr zulässig. Wer also eine Freistellung anstrebe, sollte über eine „frische“ Beurteilung verfügen und brauche gegebenenfalls nach zehn Jahren ein entsprechendes „Update“. Außerdem rate er Personalräten dazu, auf keinen Fall auf ihnen zustehende Fortbildungen zu verzichten. Vom Gesetzgeber erwartet Gronimus, dass dieser den Umgang mit Vergleichsgruppen regelt, die für eine Laufbahnnachzeichnung herangezogen werden. Diversität in Verwaltung und Personalrat Eylem Akyildiz, Regierungsdirektorin in der Abteilung D (öffentlicher Dienst) im Bundesministerium des Innern und für Heimat, erklärte in ihrem Vortrag „Diversitätsmanagement – Vielfalt und Teilhabe aktiv mitgestalten“ unter anderem, warum die Bundesregierung im Koalitionsvertrag die Entwicklung einer Diversitätsstrategie für die Bundesverwaltung verabredet hat: „27 Prozent aller Menschen in Deutschland haben einen Migrationshintergrund, bei den unter 15-Jährigen sogar 40 Prozent. Verwaltung kann und darf sich diesem Wandel nicht verschließen. Sie muss angesichts des demografischen Wandels neue Gruppen bei der Fachkräftegewinnung ansprechen, damit die Bestenauslese auch weiterhin gelebt werden kann.“ Eine größere Vielfalt sei für die Repräsentation der Gesellschaft im öffentlichen Dienst wichtig. Migrationshintergrund beziehungsweise kulturelle Vielfalt stellten dabei aber nur einen Faktor dar, so Akyildiz: „Menschen mit all ihren Vielfaltsdimensionen sollen sich im öffentlichen Dienst willkommen fühlen.“ Deshalb werde sich die Diversitätsstrategie für die Bundesverwaltung an den Vielfaltskriterien orientieren, die bereits in der „Charta der Vielfalt“ niedergeschrieben sind. Wie möchten Personalräte geschult werden? Gabriele Kroge vom Fraunhofer-Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation stellte die Ergebnisse einer Studie zum Thema „Lernen zwischen Tradition und Transformation“ mit dem Fokus Eylem Akyildiz 26 INTERN dbb magazin | Oktober 2023

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