dbb magazin 10/2023

auf digitales Lernen vor. Ihre Zusammenfassung zeigte, dass Bedürfnisse und Neigungen sich in den verschiedenen Altersgruppen voneinander unterschieden. So wollten beispielsweise jüngere Mitglieder der Personalvertretung lieber ortsflexibel lernen, doch traditionelle Lernorte blieben insgesamt am beliebtesten. Ähnlich sah es bei Lernmethoden aus: Vorträge und Lernskripte blieben am populärsten, obwohl vor allem jüngere Vertreterinnen und Vertreter sich auch gerne durch Quizze oder Spiele Wissen aneignen. Was macht also eine zeitgemäße Personalratsbildung aus? Für Kroge ist klar: „Sie muss sich an den Bedürfnissen der Lernenden ausrichten, jedoch gleichzeitig zum Lernziel und zum Anbieter passen.“ „Als Personalratsmitglied wird man nicht geboren, man wird dazu gewählt“, machte der Jurist und Bundesbeamte Stefan Kascherus klar. Damit die Personalräte die Impulse aus der Belegschaft auch umsetzen können, seien entsprechende Schulungen nötig. Weiter ging Kascherus auf die Voraussetzungen für die Kostenübernahme von Schulungen und Fortbildungen ein. In der Regel hätten Personalräte einen Anspruch auf Kostenübernahme, wenn die Maßnahmen erforderlich und dienststellenbezogen sind. Allerdings würde bei der Auslegung der entsprechenden Vorschriften die im BPersVG selbst verwendete Begrifflichkeit gerne außer Acht gelassen, denn dort würden nicht nur „Schulungsveranstaltungen“, sondern auch – gleichwertig – „Bildungsveranstaltungen“ benannt. Die im Jahr 1979 angelegte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach eine „Schulungs- und Bildungsveranstaltung“ nur dann vorliegen soll, wenn dort bestimmte, in einem Arbeitsplan festgelegte Lehrstoffe durch Unterricht vermittelt werden, müsse daher hinterfragt werden. Personalräte entlasten – kann KI helfen? Gibt es Wege zur Entlastung des Personalrates? Dieser Frage ging PD Dr. Thomas Spitzlei von der Universität Bayreuth in seinem Vortrag nach. „Beteiligungsrechte sind auch Beteiligungspflichten. Personalräte können also nicht einfach auf Mitbestimmung verzichten, was für sie zu einer enormen Arbeitsbelastung führen kann“, stellte Spitzlei klar. Die Delegation von Aufgaben an Ausschüsse oder den Vorstand, um das gesamte Plenum zu entlasten, sei nur in Baden-Württemberg und eingeschränkt in Sachsen zulässig. Dennoch gebe es Möglichkeiten, die Belastung zu reduzieren: beispielsweise durch Fristverlängerungen und Zustimmungsfiktionen bei Beteiligungstatbeständen, womit allerdings insbesondere Belastungsspitzen abgefedert werden könnten. Das effektivste Mittel sei eine Freistellung über die Freistellungsstaffel hinaus. Prof. Dr. Peter Wedde von der Frankfurt University of Applied Sciences widmete sich dem Gebrauch von künstlicher Intelligenz (KI) in der Personalratsarbeit. Zwar könne sie im Büroalltag einiges erleichtern. Es müsse jedoch bedacht werden, dass KI gegebenenfalls auch Zugriff auf sensible Dokumente des Personalrates erhalten kann. Weiter könne KI nicht nur im Sinne des Personalrates eingesetzt werden, sondern ebenso für Verhaltens- und Leistungskontrolle. „Personalräte können die Einführung von KI gesetzlich nicht verhindern. Aber sie können bei der Nutzung mitbestimmen“, erklärte Wedde. „Der Arbeitgeber muss in einer Dienstvereinbarung genau festhalten, welche KI er in welcher Form und für welche Zwecke einsetzen will. Es ist dann Pflicht der Personalräte, zu kontrollieren, ob diese Vereinbarungen auch eingehalten werden.“ KI bedeute einen Umbruch in der Arbeitswelt, ähnlich wie bei der Einführung des Computers. Dass KI bald alle Aufgaben der Beschäftigten übernimmt, hält Wedde allerdings für unrealistisch: „Letztendlich ist eine KI auch nur eine Software. Sie ist schnell, aber sie ist keine eierlegende Wollmilchsau.“ Engagement bleibt unabdingbar Volker Geyer, der neben seinen Funktionen als stellvertretender Bundesvorsitzender des dbb und Fachvorstand Tarifpolitik auch den Vorsitz der dbb akademie innehat, beendete das 14. Forum Personalvertretungsrecht mit einem Lob an die Referentinnen und Referenten: Die Veranstaltung habe gezeigt, dass die Institution des Personalrats sowie seine Mitglieder vielfältigen Herausforderungen ausgesetzt seien. „Insbesondere der Mangel an Nachwuchs, der Zuwachs an Aufgaben und Anforderungen oder betriebsinterne Hürden machen den Personalvertretungen zu schaffen. Aber gleichzeitig erhielten wir durch unsere Expertinnen und Experten sowie durch die Meldungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer Einblicke, wie wir diese Hürden überwinden können. Sie haben uns wertvollen Input über die Zukunft der Personalratsarbeit und die Möglichkeiten von Digitalisierung oder künstlicher Intelligenz geliefert“, schloss Geyer. ada, cdi, dsc, ef, ows, zit Volker Geyer In drei Fachforen hatten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Tagung Gelegenheit, Fachwissen zu vertiefen und Praxisbeispiele zu diskutieren. „Ein bisschen digital ist nicht genug – Digitalisierungspotenziale der Personalratsarbeit“ war das Thema des Workshops von Thomas Liebel, Bundesvorsitzender des BDZ und Vorsitzender des Hauptpersonalrats beim Bundesministerium der Finanzen. Matthäus Fandrejewski, Vorsitzender der dbb jugend, und Sandra Heisig, 1. stellvertretende Vorsitzende der dbb jugend, leiteten das Fachforum „Jung und motiviert: gefördert oder ausgebremst? Wie finden junge Beschäftigte ihren Platz in der Personalvertretung?“ „Immer mehr, immer komplexer: Wie gehen Personalräte mit steigenden Anforderungen um?“, hieß es im Fachforum von Stephanie Rau, stellvertretende Bundesvorsitzende des vbba, und Isabell Eichstädt, Personalratsvorsitzende im Jobcenter Gifhorn. Fachwissen vertieft 28 INTERN dbb magazin | Oktober 2023

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