JUGEND Arbeitssicherheit im öffentlichen Dienst Jeder Fünfte erlebt Gewalt Seit Mai 2022 kümmert sich die „Arbeitsgemeinschaft Sicherheit“ der dbb jugend um den Schutz der Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Dabei spielen Strategien eine Rolle, wie Beschäftigte im Kundenkontakt besser vor Übergriffen geschützt werden können. Der Arbeitsschutz bemüht sich bei der Überprüfung der Rahmenbedingungen am Arbeitsplatz um die Einhaltung bestehender Vorschriften. Von außen wirkende Faktoren werden dabei aber oft vernachlässigt. Aktuelle Studien auf Bundesebene, wie sie auch der dbb bereits im Rahmen der Bürgerbefragung Öffentlicher Dienst durchgeführt hat, zeigen, dass rund 23 Prozent der befragten Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes bereits Gewalt an ihrem Arbeitsplatz erfahren haben. Bei zwölf Prozent der Befragten kamen Übergriffe sogar mehrfach in einem Jahr vor. „Und das beschränkt sich nicht nur auf Einsatzkräfte bei Polizei, Feuerwehr, Rettung und im Ordnungsbereich“, erläutert AG-Mitglied Christian Habrecht (DPolG Hessen). Betroffen seien zum Beispiel auch Lehrkräfte und Beschäftigte im Sozialdienst. Körperliche und psychische Narben Betroffene Kolleginnen und Kollegen berichten zum Beispiel von Klienten, mit denen sie kein Vier-Augen- Gespräch führen oder keinen Hausbesuch ohne Polizei machen möchten, weil Beleidigungen und Übergriffe nicht nur wahrscheinlich, sondern garantiert sind. „Jede Beleidigung, jeder Mittelfinger, jeder körperliche Angriff ist grundsätzlich dazu geeignet, körperliche und psychische Narben bei den Kolleginnen und Kollegen zu hinterlassen. Sie machen Angst und können Betroffene bei der Ausübung ihres Berufs lähmen“, führt Habrecht aus und kritisiert, dass Beschäftigte, die Opfer von Übergriffen geworden sind, zu häufig mit den Folgen der Situation alleingelassen werden. Selbst wenn Strafanzeige gestellt werde, liefen die entsprechenden Verfahren oft ins Leere oder endeten mit einer Verwarnung der oder des Beschuldigten. Mehr Unterstützung für Geschädigte „Wenn dann auch noch eine schlüssige Erklärung der jeweiligen Entscheidung der Justiz unterbleibt, sorgt das natürlich für Unmut bei den Geschädigten“, sagt Habrecht und weist darauf hin, dass sich der dbb in Sachen Prävention und Nachsorge engagiert, sei es durch Aufklärungsarbeit, in Form von Schulungen, in der Rechtsberatung und gegenüber der Politik. „Wir setzen uns zum Beispiel dafür ein, dass entsprechende Strafverfahren künftig nicht mehr einfach zum Nachteil von Beschäftigten eingestellt werden können. Einige Bundesländer haben bereits erste Schritte in diese Richtung unternommen, indem sie Opfer von Gewalt entschädigen und seelsorgerische Unterstützung anbieten.“ Vereinzelt seien auch Vereinbarungen mit der Justiz getroffen worden, um den Bearbeitungsworkflow von Strafverfahren zu verbessern. Nach Auffassung von Habrecht sind das jedoch lediglich erste Schritte hin zu einem umfassenden Opferschutz, „denn wer in Ausübung des Dienstes Tag für Tag für einen funktionierenden Staat sorgt, muss sich darauf verlassen können, dass der Arbeitgeber Staat alles daransetzt, seine Beschäftigten zu schützen“. Das gelte insbesondere, weil Beamtinnen, Beamte und Tarifangehörige den Staat repräsentieren, „gleich, ob in Uniform oder in zivil“. Ein Angriff auf deren körperliche und seelische Gesundheit stellt aus Sicht der AG Sicherheit der dbb jugend immer auch einen Angriff auf den Staat und unsere freiheitliche demokratische Grundordnung dar. ■ Model Foto: Di Studio/Colourbox.de 30 INTERN dbb magazin | Oktober 2023
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