Bis zum Jahr 2030 wird knapp die Hälfte der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes im Freistaat Sachsen in den Ruhestand gehen. Insbesondere für IT-Fachleute sind die Konditionen im öffentlichen Dienst oft nicht attraktiv genug. Wie kommt der Staat trotzdem an die begehrten Fachkräfte? Der Wettbewerb um Fachkräfte ist hart und wird weiter zunehmen. Das betrifft sehr viele Berufsgruppen. Öffentliche Arbeitgeber bewerben sich um den klugen, motivierten und innovativen Nachwuchs – nicht mehr andersherum. Erfolgreiche Neueinstellungen gelingen uns derzeit, weil moderne Arbeitsformen, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und eine gemeinwohlorientierte Tätigkeit nachgefragt sind. Damit kann die Verwaltung punkten. „Mach was Wichtiges“ – so werben wir selbstbewusst für das Arbeiten im öffentlichen Dienst Sachsens. Unter dieser Dachmarke sprechen wir verschiedene Berufsgruppen an. Zuletzt in einer Sonderkampagne für den IT-Nachwuchs, die wir zusammen mit der Hochschule Meißen und der HTW Dresden gestaltet haben. Versprechungen über das Arbeiten im öffentlichen Dienst müssen natürlich im Alltag eingelöst werden. Hierbei kommt den Führungskräften eine besondere Rolle zu. Deshalb investieren wir in die notwendigen Kompetenzen – etwa durch innovative Fortbildungen. Vor Kurzem hatte ich alle Führungskräfte der Staatsverwaltung eingeladen, um mit ihnen über das „Führen in Veränderung“ zu sprechen. Der Wille, sich neuen Herausforderungen zu stellen, ist deutlich zu spüren. Auch in der laufenden Einkommensrunde mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) geht es um die Attraktivität der Jobs im öffentlichen Dienst. Der Nachholbedarf ist groß, gerade im Vergleich zu Bund und Kommunen und anderen vergleichbaren Tarifverträgen. Im Vorstand der TdL kommt der erste Stellvertreter aus Sachsen – welche Vorgaben haben Sie ihm für die Verhandlungen mitgegeben? Die Bediensteten im öffentlichen Dienst leisten hervorragende Arbeit. Das spiegelt sich auch in guten Arbeitsbedingungen wider. Die aktuellen Tarifverhandlungen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) mit den Gewerkschaften haben am 26. Oktober begonnen. Über die jeweiligen Ausgangsbedingungen und Sichtweisen wird zu verhandeln sein. Vorgaben für Tarifvertragsverhandlungen gibt es von meiner Seite grundsätzlich nicht. Der dbb setzt sich dort, wo es sachlich möglich ist, für weitgehend einheitliche Regelungen in den 17 Beamtenrechtskreisen ein – etwa bei der Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie, beim Hinweisgeberschutz oder im Disziplinarrecht. Wie ist der Sachstand in Sachsen bei diesen Themen? Die Ausnahme von der Verschwiegenheitspflicht ist bundeseinheitlich im BeamtStG geregelt. Die Ausnahme von der Verpflichtung, bei Beschwerden den Dienstweg einzuhalten (§ 129 Abs. 1 SächsBG), ist Teil des Gesetzentwurfs zur Stärkung der Verfassungstreue im öffentlichen Dienst und zu weiteren Änderungen des Dienstrechts, der sich derzeit im parlamentarischen Verfahren befindet. Disziplinarrechtlich gibt es in Sachsen keinen unmittelbaren Regelungsbedarf. Die Sächsische Staatsregierung hat 2021 ein Gesamtkonzept mit Maßnahmen gegen den Rechtsextremismus auf den Weg gebracht. Sind Sie zufrieden mit der Umsetzung und wie läuft die Koordination mit den Programmen anderer Bundesländer? Der Kampf gegen Rechtsextremismus zählt aktuell zu den wichtigsten Herausforderungen der wehrhaften Demokratie. Neben starken Sicherheitsbehörden braucht es dafür die Unterstützung der gesamten Gesellschaft. Alle müssen an einem Strang ziehen: Sicherheitsbehörden, Zivilgesellschaft und Politik. 2021 hat die Staatsregierung daher das Gesamtkonzept gegen Rechtsextremismus beschlossen. Damit wird ein wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt und klar Haltung aller politischen und gesellschaftlichen Verantwortungsträger gegen rechtsextreme Positionen bezogen. Das Konzept umfasst mehr als 50 konkrete Maßnahmen in drei Handlungsfeldern. „Stärken, Beraten, Einschreiten“ – so lautet unsere Landesstrategie gegen Rechtsextremismus: „Stärken“ durch allgemeine Demokratie- und Wertebildung; „Beraten“ mit vielfältigen Unterstützungsangeboten und „Einschreiten“ durch Beobachten und Repression. Wir wollen gezielt Kooperation fördern, die verschiedenen Projekte und Aktivitäten im Freistaat stärker vernetzen und insbesondere die zivilgesellschaftlichen Akteure stärken. Viele Maßnahmen verstehen wir als Daueraufgabe, bleiben am Ball und setzen fortlaufend neue Akzente. Schwerpunkte sind beispielsweise die verstärkte Bekämpfung von Hass im Netz, verschärfte Kontrollen und Waffenentzug bei Rechtsextremisten. Bei all dem stimmen wir uns eng auch mit anderen Bundesländern ab. Die MPK-Ost wurde 1990 gegründet, um die Interessen der fünf neuen Bundesländer und Berlins zu vertreten sowie die Zusammenarbeit zwischen den ostdeutschen Ländern zu fördern. Nach mehr als 30 Jahren sind die Lebensverhältnisse zumindest auf dem Papier angeglichen. Was kann das Gremium heute noch leisten? Bei der Angleichung der Lebensverhältnisse in Ost und West sind wir in mehr als 30 Jahren gut weitergekommen. Es gibt jedoch noch immer bestimmte Themen, die die Menschen in Ostdeutschland in besonderer Weise betreffen. Ob es um regionale Wirtschaftsförderung, Energieversorgung oder Krankenhäuser geht: Es ist gut und wichtig, dass wir da mit einer Stimme sprechen. So sind wir etwa beim wichtigen Thema Verkehrsinfrastruktur endlich weitergekommen: Die Bundesregierung will jetzt mehr Tempo beim Ausbau der Schienenverkehrswege in Ostdeutschland machen. Wir haben gegenüber dem Bundesgesundheitsminister deutlich machen können, dass in den ostdeutschen Ländern die Krankenhauslandschaft bereits konsolidiert wurde und dies bei der vom Bund geplanten Krankenhausreform berücksichtigt werden muss. Auch unsere Hinweise zur Anbindung der ostdeutschen Länder an das von der Bundesnetzagentur aufzubauende Wasserstoffkernnetz finden nun bei den Planungen Berücksichtigung. ■ Der Kampf gegen Rechtsextremismus zählt aktuell zu den wichtigsten Herausforderungen der wehrhaften Demokratie. FOKUS 15 dbb magazin | November 2023
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