GEWERKSCHAFTEN Die Kommunikationsgewerkschaft DPV (DPVKOM) lehnt Pläne der Deutschen Post ab, unterschiedliche Brieflaufzeiten einzuführen. „Aus unserer Sicht darf es keine Abstriche bei der Briefzustellung geben. Der Vorstoß des Unternehmens stellt ein Ablenkungsmanöver dar, mit dem das eigentliche Problem verschleiert werden soll: Die Deutsche Post hat zu wenig Personal in der Zustellung. Es fehlen immer noch mehrere Tausend Beschäftigte“, kritisierte die DPVKOM-Bundesvorsitzende Christina Dahlhaus am 9. Oktober 2023. Täglich verließen Menschen das Unternehmen, weil sie unter den Arbeitsbedingungen nicht mehr arbeiten könnten. Daran würden unterschiedliche Brieflaufzeiten nichts ändern, weil das Arbeitsaufkommen gleich bliebe. „Das Ziel des Unternehmens ist klar: Es möchte die Briefzustellung noch weiter flexibilisieren, die Briefsendungsmengen noch besser steuern und die Verbundzustellung ausweiten. Aus unserer Sicht führt das zu einer weiteren Arbeitsverdichtung.“ Bislang sieht die Post-Universaldienstleistungsverordnung vor, dass im Jahresdurchschnitt mindestens 80 Prozent der Briefsendungen in Deutschland am folgenden Werktag ausgeliefert werden. 95 Prozent der Briefsendungen müssen nach zwei Werktagen ankommen. Nach den Vorstellungen der Deutschen Post soll es künftig einen sogenannten „Prio-Brief“ geben, der am Tag nach dem Einwurf beim Empfänger ist – gegen höheres Entgelt. Der bisherige, dann ebenfalls teurere Standardbrief soll nun erst nach drei Tagen ankommen. Die DPVKOM befürchet, dass die Preisaufschläge die Nutzung der postalischen Infrastruktur unattraktiver machen. „Geht dadurch die Menge an Briefen zurück, kommt es zu Arbeitsplatzabbau.“ Das gelte es zu verhindern, so Dahlhaus, die demgegenüber begrüßt, dass die Deutsche Post an der Sechs-TageZustellung festhalten will. Dafür hatte sich die Fachgewerkschaft im Zusammenhang mit der geplanten Neuregelung des Postgesetzes eingesetzt. Bestrebungen, den Wettbewerb im Briefmarkt zu intensivieren, erteilt die DPVKOM allerdings eine Absage: Verstärkter Wettbewerb führe im tendenziell schrumpfenden Briefmarkt nicht zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen, sondern zu einer Absenkung der Tarifstandards und damit zu einer fortschreitenden Entwertung der Arbeit. Die vbba – Gewerkschaft Arbeit und Soziales begrüßt die Ziele, die mit der Kindergrundsicherung verfolgt werden. Jedoch lasse der Kabinettsentwurf wichtige fachlich-organisatorische und rechtliche Fragen offen. Zudem sei von einem deutlich erhöhten Aufwand für den Familienservice und die Jobcenter auszugehen, sagte vbba Chef Waldemar Dombrowski am 6. Oktober 2023. So fehlten im Gesetzesentwurf die Möglichkeiten zum Datenabruf bei den Jugendämtern als Unterhaltsvorschussstellen sowie zum umgekehrten Datenabruf von der BA und den Jobcentern. In Fällen, in denen ein durch die Kindergrundsicherung nicht gedeckter oder nicht rechtzeitig gedeckter Bedarf entstehe, müssten die Jobcenter diesen Bedarf ermitteln und decken. An einem Fall zur Absicherung des Grundbedarfs würden in bestimmten Konstellationen also zwei unterschiedliche Behörden nach unterschiedlichen Rechtsgrundlagen arbeiten. Daraus folge nicht nur ein erhöhter administrativer Aufwand, sondern in bestimmten Fällen auch eine spätere verbindliche Bescheiderteilung für die Bürgergeld beziehende Bedarfsgemeinschaft. Die Einführung einer faktisch bedingungslosen Kindergrundsicherung stehe im Widerspruch zu den möglichen Leistungsminderungen gemäß SGB II (Bürgergeld). In der Konsequenz würden vergleichbare Fälle in einer wesentlichen Hinsicht ungleich behandelt, was einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz nach Art. 3 des Grundgesetzes darstelle. Dombrowski sieht die Familienkassen zwar grundsätzlich gut aufgestellt, um die Leistungen perspektivisch an die Familien zu bringen: „Da ist in den vergangenen Jahren viel Kompetenz aufgebaut worden.“ Aber personell, räumlich und IT-technisch müsse deutlich zugelegt werden. Zumal eine möglichst hohe Inanspruchnahme angestrebt werde. „Die Kolleginnen und Kollegen in der BA haben gerade in schwierigen Krisenzeiten ihre Leistungsfähigkeit bewiesen, zuletzt beispielsweise bei der Gewährung des Kurzarbeitergeldes während der Pandemie. Aber nach internen Rückmeldungen von Expertinnen und Experten gilt es klarzustellen, dass die notwendigen, komplexen IT-Entwicklungen bis zum 1. Januar 2025 nicht mehr realisiert werden können. Zumal eine verbindliche und klare Version bis dato nicht vorliegt.“ Im Zuge einer seriösen Gewaltenteilung müsse der Gesetzgeber die Umsetzungskomplexität und die notwendige Realisierungszeit berücksichtigen. DPVKOM Briefzustellung darf nicht entwertet werden vbba Einführung der Kindergrundsicherung Anfang 2025 unrealistisch Christina Dahlhaus, Bundesvorsitzende der DPVKOM Waldemar Dombrowski, Bundesvorsitzender des vbba 42 KOMPAKT dbb magazin | November 2023
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