dbb magazin 11/2023

wieder verhandeln und gestalten solle. „Das haben sie in den vergangenen Jahren verlernt und das hat unsere Mitglieder aus dem Landesdienst so richtig sauer gemacht.“ Bereits während der schwierigen Tarifverhandlungen für die Beschäftigten von Bund und Kommunen im Frühjahr 2023 sei die Stimmung unter den Beschäftigten schlecht gewesen. Jetzt komme die massive Verärgerung über einen Arbeitgeber hinzu, der die Zeichen der Zeit nicht sehen wolle. „Der TV-L ist oftmals einfach nicht mehr konkurrenzfähig – nicht zur Privatwirtschaft und auch nicht zum TVöD oder zum MTV Autobahn“, so Silberbach, der die TdL aufforderte, „von Anfang an ergebnisorientiert zu verhandeln und die Einkommensrunde als Chance zu begreifen, verlorenen Boden bei den Beschäftigten und im Konkurrenzkampf um Personal wiedergutzumachen. Wir brauchen Aufbruch statt Stillstand!“ dbb Tarifchef Volker Geyer richtete den Fokus auf die Durchsetzung der Forderungen: „Sie sind berechtigt. Aber wenn wir am Ende Recht behalten wollen, werden wir wahrscheinlich nicht ohne Arbeitskampf auskommen. Wenn es dazu kommt, müssen wir bereit sein – gemeinsam, ausdauernd und effektiv.“ Während der Diskussion sei deutlich geworden, dass Unzufriedenheit und Aktionswille der Kolleginnen und Kollegen im Herbst 2023 ausgeprägt sind. „Aktionsbereit müssen auch unsere Landes- und Kommunalbeamten sowie die betroffenen Pensionäre sein“, mahnte Silberbach, „schließlich erwarten wir eine rasche Übernahme des Tarifabschlusses auf den Beamtenbereich – zeitgleich und systemgerecht. Es war und ist nicht hinnehmbar, dass hier viele Länderregierungen auf Zeit spielen.“ ■ „Die Beschäftigten im Länderbereich erwarten Gleichklang im öffentlichen Dienst auch aus Gründen der Gerechtigkeit und Wertschätzung für ihre Arbeit.“ Volker Geyer Breite Zustimmung für die Forderung von der Bundestarifkommission des dbb. Forderungen > Die Tabellenentgelte der Beschäftigten sollen um 10,5 Prozent, mindestens aber um 500 Euro monatlich erhöht werden. > Die Entgelte der Auszubildenden, Studierenden und Praktikantinnen/ Praktikanten sollen um 200 Euro monatlich erhöht werden. > Die Laufzeit soll 12 Monate betragen. > Unbefristete Übernahme in Vollzeit der Auszubildenden und dual Studierenden nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung. Erwartungen Der dbb erwartet, dass die Beschäftigten der ambulanten und stationären Pflege im Vollzug (Justiz- und Maßregelvollzug) sowie den Landeskrankenhäusern die dynamische Zulage für Pflegekräfte erhalten. In den Stadtstaaten erledigen die Beschäftigten sowohl Landesaufgaben als auch kommunale Aufgaben. Auch die Lebenshaltungskosten sind in Städten wie Berlin, Bremen oder Hamburg extrem hoch und die Städte stehen bei der Gewinnung von Beschäftigten in Konkurrenz zum Umland. Der dbb erwartet daher eine monatliche Stadtstaatenzulage von 300 Euro. Der dbb konnte in der Tarifrunde Sozial- und Erziehungsdienst 2022 für die Beschäftigten in den Kommunen eine ganze Reihe von Verbesserungen erreichen. Wir erwarten, dass die Verbesserungen aus diesem Abschluss mit den Kommunen auch auf die Beschäftigten der Länder übertragen werden. Der dbb erwartet die Tarifierung der Arbeitsbedingungen der studentischen Beschäftigten (studentischen Hilfskräfte). Der dbb erwartet die Tarifierung der bislang außertariflich gezahlten Zulage für Beschäftigte im Gesundheitsdienst in den Zentren für Psychiatrie Baden-Württemberg. Die Auszubildenden, Studierenden und Praktikantinnen/Praktikanten in Berlin, Bremen und Hamburg erwarten die Zahlung einer monatlichen Stadtstaatenzulage von 150 Euro. Die dbb Bundestarifkommission erwartet zudem die umgehende Erfüllung der Verhandlungszusage aus der Tarifeinigung von 2019 zu Abschnitt 3.7 Teil III der Entgeltordnung der Länder für die Beschäftigten im Straßenbetriebsdienst und Straßenbau. Der dbb erwartet die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Verhandlungsergebnisses auf die Beamtinnen/Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen/Versorgungsempfänger der entsprechenden Länder und Kommunen. Die Einkommensforderung im Detail ... wird mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) verhandelt. In der TdL sind, bis auf Hessen, alle Bundesländer organisiert. Der Tarifvertrag der Länder gilt somit für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aller Bundesländer bis auf Hessen. Für Hessen wird ein eigenständiger Tarifvertrag verhandelt (TV-H). Unmittelbar gilt der TV-L nur für Tarifbeschäftigte, die Mitglied bei einer Mitgliedsgewerkschaft des dbb (oder ver.di) sind. Mittelbar gilt er aber üblicherweise auch für die übrigen Arbeitnehmenden, weil in den Arbeitsverträgen häufig Bezug auf den TV-L genommen wird. Auf diese Weise betrifft er rund 3,5 Millionen Beschäftigte. Zusätzlich zum TV-L werden in dieser Einkommensrunde auch die Tarifverträge für Praktikantinnen und Praktikanten, Auszubildende und dual Studierende im Landesdienst verhandelt. Die Ergebnisse dieser Tarifverhandlungen sollen jeweils auf die Beamtinnen und Beamten übertragen werden, sowohl beim Land als auch in den Kommunen. Das gilt ebenso für die entsprechenden Versorgungsempfängerinnen und -empfänger. Diese Übertragung ist allerdings nicht Gegenstand der Tarifverhandlungen, sondern muss von den einzelnen Landesparlamenten per Gesetz beschlossen werden. Nicht betroffen sind, neben den Beschäftigten des Landes Hessen, auch die Tarifbeschäftigten der Kommunen und des Bundes. Für Letztere gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), der dieses Jahr ebenfalls neu verhandelt wurde. Die letzten Tarifverhandlungen im Länderbereich fanden 2021 statt. Der Tarifvertrag der Länder (TV-L) 6 AKTUELL dbb magazin | November 2023

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