Einkommensrunde für den öffentlichen Dienst Hessen kann es besser machen In Hessen finden Anfang 2024 eigenständige Tarifverhandlungen statt, weil es als einziges Bundesland nicht Mitglied in der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) ist. Die Hauptforderung des dbb ist identisch mit der Forderung an die TdL: 10,5 Prozent, mindestens aber 500 Euro mehr für den öffentlichen Dienst. Die Laufzeit des neuen Tarifvertrags soll zwölf Monate betragen. Weiterhin soll – neben strukturellen Verbesserungen, etwa bei der Jahressonderzahlung – insbesondere die Nachwuchsgewinnung verbessert werden, beispielsweise durch höhere Ausbildungsentgelte und zukunftsgerechte Übernahmeregelungen. dbb Tarifchef Volker Geyer, der die Verhandlungen mit dem Hessischen Innenministerium führen wird, erklärte am 8. November 2023: „Hessen hat die Möglichkeit, es besser zu machen als die TdL in den aktuellen Verhandlungsrunden. Statt Ergebnisse hinauszuzögern, muss die Politik schnellstmöglich handeln. Denn die Arbeitsbelastung im öffentlichen Dienst wird immer größer, gleichzeitig frisst die Inflation die Kaufkraft der Beschäftigten auf. Unter diesen Umständen wird es immer schwieriger, neues Personal zu gewinnen und das vorhandene zu halten. Uns fehlen deutschlandweit bereits über 500 000 Beschäftigte und diese Zahl wird sich aufgrund des demografischen Wandels noch verschlimmern.“ Für die hessischen Landes- und Kommunalbeamten stellte Heini Schmitt, dbb Landesbundchef in Hessen, klar: „Für uns wird diese hessische Einkommensrunde erst zu Ende sein, wenn die künftige Landesregierung klipp und klar erklärt hat, dass sie das Tarifergebnis zeitgleich und systemgerecht auf die Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger überträgt, und nicht den Versuch unternimmt, die Statusgruppen gegeneinander auszuspielen. Außerdem wird die Übertragung auf Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger dazu führen, dass wir dem Ziel einer verfassungskonformen Alimentation einen Schritt näher kommen. Es wäre ein wichtiger Vertrauensbeweis, wenn die Übertragung gleich zur Auftaktrunde zugesagt würde.“ In Hessen sind zwei Verhandlungsrunden für den 14. Februar und den 13. bis 16. März 2024 vereinbart. Mehr: dbb.de/einkommensrunde ■ dbb Tarifchef Volker Geyer wird die Tarifverhandlungen in Hessen für den dbb führen. © Waldemar Wotschel Bundestag beschließt Anpassung Beamtinnen und Beamte des Bundes bekommen mehr Geld. Verfassungskonform seien Besoldung und Versorgung damit aber noch nicht, mahnt der dbb. Der Deutsche Bundestag hat am 16. November 2023 in zweiter und dritter Lesung das „Gesetz zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für 2023 und 2024 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BBVAnpÄndG 2023/2024)“ beschlossen. Der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach unterstrich, dass damit die Forderungen des dbb, Besoldung und Versorgung an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse anzupassen und den Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst des Bundes vom April 2023 zeit- und wirkungsgleich auf Bundesbeamte und Versorgungsempfänger zu übertragen, erfüllt sei. „Der dbb begrüßt ausdrücklich, dass mit der Verabschiedung des Gesetzes alle Beschäftigten des Bundes in gleicher Weise einen Ausgleich für die stark gestiegenen Lebenshaltungskosten erhalten und damit die von ihnen erbrachte Arbeit anerkannt wird“, erklärte Silberbach. Darüber hinaus erfüllt das Gesetz eine weitere dbb Forderung: Wesentliche berufsprägende Stellenzulagen, deren Ruhegehaltsfähigkeit durch das Versorgungsreformgesetz 1998 schrittweise abgeschafft worden war, werden wieder ruhegehaltsfähig. Das betrifft die Stellenzulage für Beamtinnen und Beamte mit vollzugspolizeilichen Aufgaben sowie die Stellenzulagen im Einsatzdienst der Feuerwehr und bei den Nachrichtendiensten. Silberbach: „Wir begrüßen diese Maßnahmen als überfällige Anerkennung des Umstandes, dass besondere berufliche Belastungen und Erschwernisse auch in den Ruhestand fortwirken und berücksichtigt werden müssen.“ Silberbach erinnerte jedoch daran, dass es trotz der jetzt erfolgten Anpassung noch große Herausforderungen für die Bundesregierung im Bereich der Besoldung und Versorgung gebe. „Es muss dringend ein Gesetzentwurf vorgelegt werden, um die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation aus den Jahren 2015 und 2020 endlich auch auf Bundesebene umzusetzen. Der Bund ist die einzige Gebietskörperschaft, die die dort aufgestellten Kriterien noch nicht durch Verabschiedung entsprechender Gesetze umgesetzt hat, um damit – auch für die vergangenen Jahre – einen Abstand der niedrigsten Besoldung zum Grundsicherungsniveau von 15 Prozent zu garantieren.“ Besoldung und Versorgung 10 AKTUELL dbb magazin | Dezember 2023
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