dbb magazin 12/2023

GEWERKSCHAFTEN Das Weihnachtsgeld ist für viele Beschäftigte im öffentlichen Dienst eine herbe Enttäuschung. Die Sonderzahlung beträgt bei den Tarifbeschäftigten zwischen 32,5 und 87,4 Prozent eines Monatsentgeltes. Etliche Beamtinnen und Beamte in Schleswig-Holstein gehen komplett leer aus. Darauf hat der dbb schleswig-holstein hingewiesen. Wie dringend dort eine Korrektur ist, zeige der Weihnachtsgeldverlustrechner des dbb Landesbundes, der erneut aktualisiert wurde. Eine vom Bundesverfassungsgericht angekündigte Entscheidung zu den bereits im Jahr 2007 beschlossenen Einschnitten könne allerdings eine überfällige Kehrtwende einleiten. Die anstehende Entscheidung aus Karlsruhe basiere auf einem vom dbb schleswig-holstein betreuten Musterfall. Sie könnte das Land teuer zu stehen kommen. Wenn die Rechtswidrigkeit der Kürzungen bestätigt werde, dürfte das Land in der Pflicht sein, nachzulegen. Das betrifft auch die Vergangenheit: Für die Jahre 2007 bis 2021 hat das Land auf Druck des dbb sh zugesichert, unabhängig von individuellen Anträgen der Betroffenen gegebenenfalls korrigierende Zahlungen zu leisten. Diese Zusage wurde ab 2022 nicht fortgesetzt, weil das Land davon ausgeht, mit der im selben Jahr vorgenommenen Besoldungskorrektur die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts wieder zu erfüllen. Das sieht der dbb schleswig-holstein anders, zumal sehr viele Beamtinnen und Beamte von den Korrekturen nichts oder fast nichts spüren. Deshalb habe man abermals das Bundesverfassungsgericht eingeschaltet. Diesmal direkt, mit einer Verfassungsbeschwerde. Sollte daraus auch eine Gesetzeskorrektur resultieren, dürften Nachzahlungen nur für jene Beamtinnen und Beamten infrage kommen, die ihre Ansprüche durch Anträge abgesichert haben. Dies sei mit Blick auf die schleppende Besoldungsanpassung ohnehin in diesem Jahr angezeigt. Die vom dbb sh bereitgestellten Antragsmuster berücksichtigten vorsorglich alle Aspekte. dbb schleswig-holstein Verfassungsbeschwerde wegen Weihnachtsgeld Kai Tellkamp, Vorsitzender des dbb schleswig-holstein Die schockierenden Hass- und Gewaltausbrüche auf deutschen Straßen gegen Israel sowie gegen jüdische Menschen und Einrichtungen verurteilt die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) auf das Schärfste. Der DPolG-Bundesvorsitzende Rainer Wendt sagte am 20. Oktober 2023: „Es ist unfassbar, dass das Abschlachten von Menschen, wie die Terrororganisation Hamas es getan hat, hierzulande auf Pro-Palästina-Demos bejubelt wird. Diese Hamas-Unterstützer müssen mit voller Härte verfolgt, verurteilt und, wenn möglich, abgeschoben werden.“ Natürlich sei das Versammlungsrecht in Deutschland ein hohes Gut. Wendt: „Dieses zu schützen, ist Aufgabe der Polizei. Dort, wo jedoch volksverhetzende Parolen gerufen werden, verbotene Symbole gezeigt werden oder es gar zu Ausschreitungen kommt, wird die Polizei konsequent einschreiten. Die Polizei wird alles in ihrer Macht Stehende tun, um jüdische Einrichtungen und die Menschen jüdischen Glaubens zu schützen.“ Die Polizei lasse sich dabei weder treiben noch anstacheln von den Erwartungen aus Parteien oder von einzelnen Politikern, die sich gegenseitig darin überbieten, hartes polizeiliches Vorgehen zu fordern. „Allein Recht und Gesetz entscheiden über die Intensität eines Polizeieinsatzes. Die Teilnahme an einer verbotenen Demonstration ist in Berlin nun mal lediglich eine Ordnungswidrigkeit, das hat die Politik so entschieden. Wir haben immer verlangt, dies zur Straftat zu erklären, um der Polizei größere Handlungsmöglichkeiten zu geben. Auch die neue politische Führung hat daran bisher nichts geändert. Lasche Gesetze machen und dann harte Polizeieinsätze verlangen, so funktioniert der Rechtsstaat nicht“, so der DPolG-Chef. DPolG Polizei wird jüdisches Leben in Deutschland konsequent schützen Rainer Wendt, Bundesvorsitzender der DPolG 42 KOMPAKT dbb magazin | Dezember 2023

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