dbb magazin 3/2024

ARBEITSMARKT Fachkräftegewinnung Auswanderer tun sich schwer mit Deutschland Mit der Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes will die Bundesregierung neue Wege erschließen. Fachkräfte sollen schneller und unbürokratischer in Deutschland arbeiten können. Aber fühlen sich Einwanderer überhaupt wohl in der Bundesrepublik? Aktuelle Zahlen der Auswanderer-Community InterNations lassen Zweifel aufkommen. Das neue Gesetz zur Fachkräfteeinwanderung soll vorwiegend Hürden abbauen. Dazu wurde unter anderem die Verdienstgrenze für die sogenannte Blaue Karte gesenkt. Wer zwei Jahre Berufserfahrung und einen Abschluss im Heimatland hat, soll als Fachkraft einfacher nach Deutschland kommen können. Das ist eine Reaktion der Bundesregierung auf die in vielen Regionen und Branchen fehlenden, gut ausgebildeten Fachkräfte, denn die Zahl der offenen Stellen lag 2022 bei rund 1,98 Millionen. Gleichzeitig will die Bundesregierung mit ihrer Fachkräftestrategie inländische Potenziale heben, indem sie die Erwerbsbeteiligung von Frauen und Älteren erhöhen und die Aus- und Weiterbildung stärken möchte. Zusätzliche qualifizierte Einwanderung sei aber dennoch nötig, wie Bundeskanzler Olaf Scholz am 29. März 2023 im Bundestag klarmachte. Es sei wichtig, dass Deutschland die benötigten Fachkräfte auch tatsächlich bekomme. „Und dazu brauchen wir das modernste Fachkräfteeinwanderungsgesetz der Europäischen Union, eines, das sich im weltweiten Vergleich sehen lassen kann und ganz vorne steht“, sagte der Bundeskanzler. Es sei ein weiterer Schritt zur Modernisierung Deutschlands, „ein weiterer Schritt, wirtschaftliches Wachstum auch für die Zukunft zu gewährleisteten, und ein weiterer Schritt, jahrzehntelangen Stillstand zu überwinden.“ Bürokratie ist nur eine Seite der Medaille Der Bundestag hat das Gesetz am 23. Juni 2023 beschlossen. Bundesinnenministerin Nancy Faeser sagte dazu: „Wir wollen, dass Fachkräfte schnell nach Deutschland kommen und durchstarten können. Bürokratische Hürden wollen wir aus dem Weg räumen. Wenn Menschen Berufserfahrung oder persönliches Potenzial mitbringen, werden wir es ihnen ermöglichen, auf unserem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.“ Es fehlten überall Fachkräfte, so die Ministerin. In der Pflege, in Krankenhäusern, in Kindertagesstätten und Schulen, beim Handwerk und auch in der öffentlichen Verwaltung. Die Gesetzesreform setzt insbesondere auf Änderungen in den Bereichen Qualifikation, Erfahrung und Potenzial: Wer einen Abschluss hat, kann künftig jede qualifizierte Beschäftigung ausüben. Wer mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und einen im Herkunftsland staatlich anerkannten Berufsabschluss hat, kann als Arbeitskraft einwandern. Der Berufsabschluss muss künftig nicht mehr in Deutschland anerkannt sein. Neu ist eine sogenannte Chancenkarte zur Arbeitssuche, die auf einem Punktesystem basiert. Zu den Auswahlkriterien gehören Qualifikation, Deutsch- und Englischkenntnisse, Berufserfahrung, Deutschlandbezug, Alter und mitziehende Lebens- oder Ehepartner. Der Bundesrat hat das Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung am 7. Juli 2023 beschlossen. Es besteht aus mehreren Teilen, die seit 18. November 2023 sukzessive in Kraft treten, damit die betroffenen Behörden genügend Zeit für die Umsetzung haben. Seit 18. November gelten die Einwanderungsmöglichkeiten mit der neu gestalteten Blauen Karte EU sowie die neuen Regelungen für die Aufenthaltserlaubnisse für Fachkräfte mit Berufsausbildung und Fachkräfte mit akademischer Ausbildung: Demnach haben Einwanderer einen Anspruch auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Die Beschränkung, dass Einwandernde nur aufgrund der mit dem Berufsabschluss vermittelten Befähigung arbeiten dürfen, entfällt. Wer eine qualifizierte Berufsausbildung oder einen Hochschulabschluss vorweisen kann, ist damit bei der Jobsuche nicht mehr auf Beschäftigungen beschränkt, die in Verbindung mit dieser Ausbildung stehen. Ausnahmen gibt es für reglementierte Berufe. Ferner gilt die vereinfachte Zustimmungserteilung der Bundesagentur für Arbeit für die Beschäftigung von BerufskraftModel Foto: Angel Cortijo Nieto/Colourbox.de 10 AKTUELL dbb magazin | März 2024

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