dbb magazin 3/2024

und Eigentumskriminalität zu den Hauptdelikten. Zu den Tätergruppen gehörten Clans, Motorradgangs und der italienischen Mafia an, viele hatten einen Bezug zum Westbalkan. Nicht im- mer gelingt es den Behörden, die genauen Taterträge und den wirtschaftlichen Schaden zu beziffern. Im Jahr 2022 wurde in 80 Strafverfahren gegen 1 284 Tatverdächtige aus dem Bereich der organisierten Kriminalität ermittelt. In 30 dieser Verfahren ist es gelungen, den Tatertrag zu rekonstruieren: Dieser summiert sich auf 163,8 Millionen Euro (2021: 71,2 Millionen Euro, basierend auf 48 Strafverfahren). Den wirtschaftlichen Gesamtschaden schätzt das Landeskriminalamt auf 133,9 Millionen Euro. Für das Jahr 2021 beläuft sich die Schätzung auf 1,021 Milliarden Euro. Die hohe Summe kommt zustande, weil ein Steuerbetrugsverfahren im Kontext des Cum-Ex-Skandals in das Berichtsjahr fällt. Schäden im Milliardenbereich In ähnlicher Weise erstellt auch das Bundeskriminalamt (BKA) basierend auf Zahlen der Landeskriminalämter ein jährliches Monitoring für die gesamte Bundesrepublik. Demnach gab es 2022 bundesweit 639 Verfahren gegen 7 256 Tatverdächtige, die Taterträge belaufen sich auf 1,1 Milliarden Euro, der wirtschaftliche Schaden auf 1,3 Milliarden. Besorgniserregend ist laut BKA, dass die Täter immer brutaler vorgehen. Auffällig ist weiterhin, dass sich die organisierte Kriminalität international stärker vernetzt. In mehr als zwei Dritteln der in Deutschland geführten Verfahren stellten die Ermittlungsbehörden internationale Tatbegehungen und Kooperationen mit dem Ausland fest. Nicht zuletzt – so heißt es im Lagebericht des BKA – versuchen die Tätergruppen nach wie vor, kriminell erwirtschaftete Beträge in den legalen Wirtschaftskreislauf einzubringen und die illegale Herkunft des Vermögens zu verschleiern. „Der Trend ist besorgniserregend“, kommentiert Erich Rettinghaus, Landesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) Nordrhein-Westfalen. „Zumal davon auszugehen ist, dass die Dunkelziffer noch viel höher liegt. Die organisierte Kriminalität ist eine ernst zu nehmende Gefahr für den Rechtsstaat und die innere Sicherheit. Die Polizei braucht mehr Werkzeuge, um für eine nachhaltige Trendumkehr zu sorgen.“ Entsprechende Vorschläge hat die DPolG im vergangenen Dezember bei einer Anhörung vor dem nordrhein-westfälischen Innenausschuss dargelegt. In einer schriftlichen Stellungnahme, die dem dbb magazin vorliegt, nennt die Gewerkschaft unter anderem die folgenden Maßnahmen für einen erfolgreichen Kampf gegen die organisierte Kriminalität. Polizeiarbeit nachhaltig stärken Vernetzung verbessern. Die organisierte Kriminalität kennt keine Staatsgrenzen. Dem müssen die Ermittlungsbehörden Rechnung tragen. In Deutschland enden die Zuständigkeiten bereits an der Grenze zum nächsten Bundesland. Ein besserer Austausch, auch auf europäischer und internationaler Ebene, sei zwingend erforderlich, macht die Polizeigewerkschaft deutlich. Beweislast umkehren. Aktuell müssen die Ermittlungsbehörden beweisen, dass Gelder aus illegalen Geschäften stammen. Die DPolG sieht in der Beweislastumkehr ein geeignetes Mittel, um die organisierte Kriminalität zu bekämpfen. „Nötigenfalls ist hierzu eine Änderung im Grundgesetz herbeizuführen“, heißt es in der Stellungnahme. Bargeldobergrenze einführen. In fast allen europäischen Ländern gibt es eine Obergrenze für Bargeldzahlungen, in Deutschland lediglich eine Ausweispflicht für Zahlungen über 10 000 Euro. Diese ist für die organisierte Kriminalität laut Gewerkschaft jedoch kein Hindernis. Illegale Vermögenswerte einziehen. In Nordrhein-Westfalen gibt es seit 2018 die Taskforce zur „ressortübergreifenden Bekämpfung von Finanzierungsquellen organisierter Kriminalität und Terrorismus“, in der Mitarbeitende des LKA, der Staatsanwaltschaft und Steuerfahndung zusammenarbeiten. Das Ziel: die Vermögen von Kriminellen zu identifizieren und zu sichern, bis ein Gericht in einem Strafverfahren die Einziehung anord- net. Die DPolG NRW sieht in dem gemeinsamen Vorgehen ein Erfolgsmodell. Täter konsequent abschieben. Täter, die in Zusammenhang mit organisierter Kriminalität in Erscheinung getreten und nicht im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sind, sollen nach Ansicht der DPolG konsequent abgeschoben werden. Auch der Familiennachzug müsse in solchen Fällen erschwert werden. Sensibilisieren und aufklären. Kennzeichnend für organisierte Kriminalität sind Versuche, auf Politik, Medien, öffentliche Verwaltung, Wirtschaft und Justiz Einfluss zu nehmen. Deshalb sei Präventionsarbeit von großer Bedeutung, betont die Gewerkschaft. Es sei zentral, Behörden und Unternehmen über die Vorgehensweisen der organisierten Kriminalität zu informieren. Der Bundesvorsitzende der DPolG, Rainer Wendt, sieht in diesem Maßnahmenpaket ein Modellcharakter für alle Bundesländer: „Nordrhein-Westfalen geht den richtigen Weg, aber das reicht nicht“, betont der Gewerkschafter. „Die Etablierung krimineller Banden ist jahrzehntelang verharmlost worden, jetzt stehen wir vor festen Strukturen, die sehr effektiv und nach straffen Regeln funktionieren und in weite Teile des gesellschaftlichen Lebens vorgedrungen sind.“ In Deutschland werde regelmäßig viel Energie darauf verwendet, die Arbeit der Sicherheitsbehörden zu erschweren. Die neuesten Gesetzesvorschläge der Bundesregierung zum Einsatz von verdeckten Ermittlern oder Vertrauenspersonen seien hierfür ein gutes Beispiel. „Misstrauen gegen die Polizei, Bürokratie ohne Ende, Berichts-, Prüfungs- und Dokumentationspflichten, die da geplant sind. Am Ende wird niemand mehr auf diese Instrumente zurückgreifen, und die organisierte Kriminalität hat einen neuen Grund, die Sektkorken knallen zu lassen. Das wäre ein neuer Rückschlag im Kampf gegen organisierte Kriminalität!“ cdi „Wir stehen vor festen Strukturen, die sehr effektiv nach straffen Regeln funktionieren und in weite Teile des gesellschaftlichen Lebens vorgedrungen sind.“ Rainer Wendt FOKUS 19 dbb magazin | März 2024

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