dbb magazin 4/2024

DOSSIER ÖFFENTLICHE FINANZEN Länderfinanzausgleich Finanzgeflecht mit Konfliktpotenzial Der Länderfinanzausgleich soll eine annähernd gleiche Lebensqualität und Infrastruktur in allen Regionen Deutschlands sicherstellen. Unmittelbar nach der Gründung der Bundesrepublik im Jahr 1949 eingeführt und im Grundgesetz (GG) der Bundesrepublik Deutschland verankert, sorgt der komplexe Mechanismus immer wieder für politische Diskussionen. Durch Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, ist sicherzustellen, dass die unterschiedliche Finanzkraft der Länder angemessen ausgeglichen wird; hierbei sind die Finanzkraft und der Finanzbedarf der Gemeinden (Gemeindeverbände) zu berücksichtigen. Zu diesem Zweck sind in dem Gesetz Zuschläge zu und Abschläge von der jeweiligen Finanzkraft bei der Verteilung der Länderanteile am Aufkommen der Umsatzsteuer zu regeln.“ So steht es in Art. 107 Abs. 2 GG. Das Grundprinzip: Finanzstarke Bundesländer geben einen Teil ihrer Einnahmen an finanzschwächere Bundesländer ab. Verteilt werden die Gelder im Wesentlichen aus Umsatzsteuereinnahmen und Ergänzungszuweisungen aus Bundesmitteln. Bis einschließlich 2020 gehörten dazu auch Mittel aus dem Solidaritätszuschlag, den die Bundesregierung 2021 für den Großteil der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler abgeschafft hat. Die genauen Berechnungen und Regelungen für den Länderfinanzausgleich werden regelmäßig überprüft und angepasst, um die aktuelle wirtschaftliche Lage und die finanziellen Bedürfnisse der Bundesländer angemessen zu berücksichtigen. Auch politische Entscheidungen spielen eine Rolle bei der Festlegung der Parameter des Länderfinanzausgleichs. Stetige Überprüfung Die Prüfung und Anpassung des Länderfinanzausgleichs erfolgen in erster Linie durch die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag. Die Beteiligten berücksichtigen verschiedene Faktoren, darunter wirtschaftliche Entwicklungen, Haushaltslagen der einzelnen Bundesländer, Veränderungen im Steueraufkommen und der Bevölkerungsdichte sowie politische Zielsetzungen. Dabei werden verschiedene Gremien eingesetzt, die speziell mit der Analyse und Bewertung der finanziellen Situation der Bundesländer beauftragt sind, darunter Expertenkommissionen oder Arbeitsgruppen, die Empfehlungen für mögliche Anpassungen des Länderfinanzausgleichs erarbeiten. Die Entscheidung über konkrete Änderungen oder Neuregelungen im Rahmen des Länderfinanzausgleichs obliegt dem Parlament. Neben den Bundesländern profitieren Kommunen und Gemeinden indirekt vom Länderfinanzausgleich, da sie einen Teil der den Bundesländern zugewiesenen finanziellen Mittel erhalten. So fließen einige Mittel in Form von Schlüsselzuweisungen an die Kommunen weiter. Sie dienen dazu, die Finanzkraft der Kommunen auszugleichen und sicherzustellen, dass auch finanzschwachen Kommunen ausreichend Mittel für Bildungseinrichtungen, soziale Einrichtungen, Infrastrukturprojekte und andere kommunale Aufgaben zur Verfügung stehen. Überdies können bestimmte Förderprogramme und Infrastrukturprojekte, die von den Bundesländern finanziert werden, auch den Kommunen zugutekommen. Komplexe Kriterien Die Höhe der Mittel, die einzelne Bundesländer über den Länderfinanzausgleich erhalten, bemisst sich anhand verschiedener Kriterien. Ein zentraler Faktor ist die Steuerkraft der Länder. Sie wird anhand verschiedener Steuerquellen wie der Einkommensteuer, der Umsatzsteuer und der Gewerbesteuer berechnet. Bundesländer mit geringerer Steuerkraft erhalten in der Regel höhere Ausgleichszahlungen. Die Bevölkerungszahlen der Länder spielen ebenfalls eine Rolle bei der Berechnung der Ausgleichszahlungen. Größere Bevölkerungen bedeuten in der Regel höhere Ausgaben für Infrastruktur und öffentliche Dienstleistungen. Deshalb erhalten bevölkerungsstarke Bundesländer entsprechend höhere Mittel. Die soziale Struktur und der damit verbundene Bedarf an sozialen Leistungen in einem Bundesland werden ebenfalls berücksichtigt. Bundesländer mit einem höheren Bedarf an sozialer Unterstützung, beispielsweise aufgrund einer höheren Arbeitslosenquote oder einer älteren Bevölkerung, erhalten zusätzliche Mittel. Die fiskalische Leistungsfähigkeit eines Bundeslandes, gemessen an seiner Fähigkeit, eigene Einnahmen zu generieren und effizient mit Ressourcen umzugehen, kann ebenfalls Einfluss auf die Höhe der Ausgleichszahlungen haben. Der Investitionsbedarf für 12 FOKUS dbb magazin | April 2024

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