dbb magazin 4/2024

Kommunale Finanzen Wie ausgeglichen ist der Ausgleich? In zwei Gemeinden in Rheinland-Pfalz treten Bürgermeister und Gemeinderat zurück. Pirmasens und Kaiserslautern ziehen vor das Verfassungsgericht. Weil ein Programm nicht rechtzeitig fertig wurde, müssen 17 Gemeinden Kredite aufnehmen. Der Grund für all das: der Kommunale Finanzausgleich des Landes Rheinland-Pfalz. Was ist hier los? Der Kommunale Finanzausgleich (KFA) funktioniert ähnlich wie der Länderfinanzausgleich. Jedes der 13 Flächenländer verteilt Überschüsse und Mängel in seinen Kommunen um, um möglichst überall gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaffen. Im Zuge dessen soll die häufige Ungleichheit zwischen den finanzstarken Städten und den finanzschwachen ländlichen Räumen beseitigt werden. Denn für kaum eine Kommune der Flächenländer ist es möglich, ihre Aufgaben allein über Steuer- und Gebühreneinnahmen zu finanzieren. Sie sind auf den Kommunalen Finanzausgleich angewiesen. Analog zum Länderfinanzausgleich besteht der KFA eines Bundeslandes ebenfalls aus einer vertikalen und einer horizontalen Komponente. Beim vertikalen Finanzausgleich wird ein Teil der Steuereinnahmen eines Landes auf die einzelnen Kommunen verteilt. Diese Verteilung definiert die politischen Spielräume und steht deswegen regelmäßig im Zentrum von Konflikten zwischen Gemeinden und Landesregierung. Beim horizontalen Ausgleich erhalten die Kommunen einen Betrag abhängig von ihrer Finanzkraft – oder besser gesagt Finanzschwäche: denn finanzstarke Kommunen erhalten wenig oder keine, finanziell schwächere dagegen viele Zuweisungen. Für die Kommune sind die Zuweisungen oft der entscheidende Faktor, ob sie das Budget haben, ihre Pflichten zu erfüllen. Andreas Hemsing, stellvertretender dbb Bundesvorsitzender und Bundesvorsitzender der komba gewerkschaft, sieht Verbesserungsbedarf bei der horizontalen Verteilung: „Im Hinblick auf den demografischen Wandel wird in Zukunft eine stärkere Beteiligung von Bund und Ländern an den Kosten für die vielen Bereiche des öffentlichen Dienstes nötig sein. Alternativ müsste über eine Aufgabenreduzierung nachgedacht werden. Die Anforderungen an die Kommunen und der gedeckte Bedarf dürfen nicht großflächig aus dem Gleichgewicht geraten.“ Beim KFA ist häufig von einem „vertikalen Finanzausgleich mit horizontaler Wirkung“ die Rede. Die Verteilung ist häufig historisch gewachsen und weist daher eine hohe Durchmischung aus horizontalen und vertikalen Aspekten auf. Die Grenzen zwischen vertikal und horizontal sind daher nicht klar definiert. Jedes Land kann seinen Finanzausgleich individuell ausgestalten. Das ist auch richtig so, schließlich unterscheiden sich die demografischen und wirtschaftlichen Daten der etwa 11 000 Gemeinden sehr stark. Wer bekommt wie viel? Alle KFA basieren auf dem Prinzip der Schlüsselzuweisung: Mithilfe eines Schlüssels wird die vertikale Verbundmasse auf die Gemeinden verteilt und steht der jeweiligen Gemeinde dann zur freien Verfügung. Die ärmsten Gemeinden erhalten dabei am meisten, die Gemeinden mit der niedrigsten Differenz zwischen Bedarf und eigener Finanzkraft am wenigsten. Gleichzeitig greifen ausgleichende Mechanismen, damit finanzschwache Gemeinden am Ende nicht mehr haben als finanzstarke Gemeinden. Dies soll für die Kommunen den Anreiz aufrechterhalten, selbstständig Gewinne einzufahren, beispielsweise durch Gewerbe. Die wenigen Gemeinden in Deutschland, die über der Bedarfsmesszahl liegen, erhalten (offensichtlich) keine Zuweisungen, in einigen Bundesländern zahlen sie über eine Abundanz- und Finanzausgleichsumlage einen Teil ihres „Überschusses“ in die Verbundmasse ein. 14 FOKUS dbb magazin | April 2024

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