dbb magazin 4/2024

Behördenneugründung BBF Mehr Schlagkraft gegen Finanzkriminalität? Illegale Finanzströme aufdecken, Geldwäsche bekämpfen, Sanktionen durchsetzen – dafür soll künftig eine neue Behörde zuständig sein: das Bundesamt zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF). Die zuständigen dbb Fachgewerkschaften stehen dem Vorhaben kritisch bis ablehnend gegenüber. BBF, FKBG, EZG, FIU, ZfS – diese Kürzel sollen der organisierten Finanzkriminalität Angst einjagen. Zumindest ist das die Absicht der Bundesregierung. Hinter BBF verbirgt sich das Bundesamt zur Bekämpfung von Finanzkriminalität, eine Behörde, deren Aufbau aktuell läuft und die 2025 ihre Arbeit aufnehmen soll. Das geht aus dem FKBG hervor, dem Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz, für welches das Bundeskabinett im vergangenen Oktober einen Entwurf vorgelegt hat. Das Ermittlungszentrum Geldwäsche – kurz: EZG – soll das Herzstück der neuen Behörde bilden. Außerdem will die Bundesregierung die FIU, die Financial Intelligence Unit, ins BBF integrieren. Sie sammelt und analysiert Meldungen über auffällige Finanztransaktionen, die in Zusammenhang mit Geldwäsche stehen, und gehört derzeit noch zur Generalzolldirektion. Letzteres gilt auch für die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung, die ZfS. Nach den Plänen der Bundesregierung soll sie künftig ebenfalls Teil der neuen Behörde mit Hauptsitz in Köln sein. Für den Aufbau des BBF ist der Hauptpersonalrat beim Bundesfinanzministerium zuständig, den die Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft führt (BDZ). Hier werden die personellen und organisatorischen Rahmenbedingungen für die künftigen Beschäftigten festgelegt, unter anderem Aus- und Fortbildungskonzepte sowie Regeln zum mobilen Arbeiten. In Deutschland besteht bei der Bekämpfung von Finanzkriminalität „wesentlicher Nachholbedarf“. Zu diesem Ergebnis kommt die Financial Action Task Force (FATF) in ihrem Bericht aus dem Jahr 2022. Dabei handelt es sich um eine internationale Institution, die unter anderem Standards in der Bekämpfung von Geldwäsche setzt und die Einhaltung prüft. Zu den Standards haben sich nach Angaben der FATF, die ihren Sitz in Paris hat, weltweit mehr als 200 Staaten bekannt. Mit der neuen Gesetzgebung will die Bundesregierung die adressierten Mängel beheben. Laut Finanzministerium gilt es vor allem, die bestehende Fragmentierung erforderlicher Kompetenzen zu überwinden und sie unter einem Dach zu bündeln. Dazu gehören die Analyse, strafrechtliche Ermittlung, Aufsicht und Sanktionsdurchsetzung. Erkenntnisse, Expertise und Hinweise sollen unter dem Strich schneller und effizienter verknüpft werden, heißt es. Die Prämisse der Arbeit: der sogenannte „Follow The Money“-Ansatz. Heißt: Ausgangspunkt der Ermittlungen sind verdächtige Finanzströme und nicht wie bisher die Vortaten wie Drogen- und Menschenhandel. Der Fokus soll auf der internationalen Geldwäsche liegen. Weitere Details nannte Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) unter anderem bei der ersten Lesung des Gesetzes am 14. Dezember 2023 im Bundestag. Auch die großen Fische sollen ins Netz gehen Vor den Abgeordneten sprach Linder von einer „fundamentalen Bedrohung“ durch Finanzkriminalität. Sie koste den deutschen Staat jährlich Milliarden, untergrabe das Vertrauen in die Integrität des Wirtschaftsstandortes und gefährde die Stabilität der Gesellschaft. „Der rechtschaffende Unternehmer und die ehrliche Bürgerin dürfen am Ende nicht die Dummen sein, wenn Verbrecher mit ihren illegalen Machenschaften bei uns zu leichtes Spiel haben“, sagte der Bundesfinanzminister. „Bisher hat man sich um die kleinen Fische gekümmert, jetzt sollen auch die großen Fische ins Netz gehen.“ Bestandteil des Reformpakets – aber ausdrücklich nicht des Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetzes – ist auch die sogenannte administrative Vermögensermittlung. Dabei handelt es sich um eine neue Befugnis. „Mit ihr soll es künftig auch außerhalb von Strafverfahren möglich sein, hochwertige Vermögensgegenstände mit unklarer Herkunft zu identifizieren“, erklärte Lindner im Bundestag. Ziel sei es, „ein weiteres scharfes Schwert des wehrhaften Rechtsstaates gegen Verdachtsfälle im Sanktions- und Geldwäschebereich“ zu schmieden. Allerdings seien noch weitere Abstimmungen erforderlich, primär in Hinblick auf die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger. „Schließlich wollen wir nicht krimi- © Natalia Blauth/Unsplash.com 20 FOKUS dbb magazin | April 2024

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