GEWERKSCHAFTEN Nach Ansicht des DBB Landesbundes NordrheinWestfalen (DBB NRW) kann eine stärker leistungsorientierte Besoldung einen wichtigen Beitrag für eine Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Dienstes leisten. Der 1. Vorsitzende des DBB NRW, Roland Staude, sagt: „Das Land muss von seinen Möglichkeiten Gebrauch machen, besondere Leistungen auch entsprechend besser zu honorieren. Dass bisher nur zwei Beamte überhaupt profitiert haben, ist angesichts der Situation, die wir erleben, fragwürdig. Denn ein solches Anreizsystem kann helfen, den hohen Stand unbesetzter Stellen endlich zu verringern. Wir stehen nicht nur vor einer massiven Pensionierungswelle. Zugleich wandert eine hohe Zahl von Beschäftigten in die Privatwirtschaft oder zum Bund ab. Das muss dringend gestoppt werden, damit das Land handlungsfähig bleibt.“ Natürlich sei ein solches System auch mit Aufwand verbunden, weil es von den Vorgesetzten ein System zur Leistungsbeurteilung verlange, „weil nur bis zu 15 Prozent in den Genuss kommen sollen. Aber wir halten das für machbar und befürworten alle in Betracht kommenden Leistungsanreize innerhalb der Belegschaft, weil wir Verfechter eines dem Leistungsprinzip verpflichteten öffentlichen Dienstes sind.“ Für den DBB NRW wirft zudem die stärkere Betonung der kindbezogenen Familienzuschläge die Frage auf, ob das Leistungsprinzip im Besoldungsgefüge noch hinreichend beachtet ist. Roland Staude: „Dass das Land so stark auf Familienzuschläge setzt, ist aus meiner Sicht eine Sparmaßnahme. Denn diese fallen ja nur an, solange die Kinder Kinder sind. Zudem sind die Familienzuschläge nicht versorgungsrelevant. Damit das Lohnabstandsgebot aber gewahrt bleibt, plädieren wir für eine Erhöhung der Besoldung. Doch wir erleben in den Gesprächen mit dem Land vor allem finanzpolitische Kreativität. Natürlich sehen wir die Zwänge durch die angespannte Haushaltslage. Aber dass das Land nun bei der Frage der amtsangemessenen Alimentation als Idee auch das Partnereinkommen einbeziehen will, werden wir so nicht akzeptieren. Da muss mehr kommen.“ DBB NRW Mehr Leistungsanreize im öffentlichen Dienst Roland Staude, Vorsitzender des DBB NRW Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und Bundesfinanzminister Christian Lindner haben Pläne für ein zweites Rentenpaket vorgestellt. Die Gewerkschaft der Sozialversicherung (GdS) bewertet die rentenpolitischen Vorhaben überwiegend positiv, warnt aber auch vor zu viel Optimismus. Mit den Maßnahmen des Rentenpaktes soll das Rentenniveau bis 2039 bei mindestens 48 Prozent gehalten werden. Die bisherigen gesetzlichen Regelungen sahen lediglich eine Stabilisierung bis 2025 vor. Der GdS-Bundesvorsitzende und dbb Vize Maik Wagner sagte: „Das Rentenniveau weiterhin stabil zu halten, ist die richtige Entscheidung. Sinkende Renten, die nicht mehr zum Leben reichen, bergen gesellschaftlichen Sprengstoff. Die Menschen müssen sich auf die gesetzliche Rente verlassen können. Uns fehlen allerdings im Rentenpaket Maßnahmen, die dafür sorgen, dass die Rentenversicherungsbeiträge nicht schon in diesem Jahrzehnt eklatant steigen. Hier ist der Gesetzgeber gefordert, gegenzusteuern.“ Ein weiterer Kern des Rentenpaktes II ist das sogenannte „Generationenkapital“. Damit wird das Vorhaben bezeichnet, mehrere Milliarden Euro auf dem Aktienmarkt anzulegen, um mit den Gewinnen steigende Rentenversicherungsbeiträge in den 2030er-Jahren abzufedern. Die Mittel für das Generationenkapital sollen über Darlehen finanziert werden. „Angesichts der demografischen Lage verschließen wir uns dem Generationenkapital nicht“, so der GdS-Chef. „Unter den richtigen Voraussetzungen kann die Anlage in Aktien einen Beitrag zur Stabilisierung der Rentenbeiträge in der Zukunft leisten. Das ist allerdings von verschiedenen Faktoren abhängig, die nicht allein in der Hand des Gesetzgebers liegen. Dessen Hauptaufgabe bleibt es, auch bei sinkenden Aktienkursen und ausbleibenden Dividenden eine stabile gesetzliche Rente zu gewährleisten und Rentenversicherungsbeiträge, die die Beitragszahlenden nicht überfordern.“ Wagner mahnte außerdem: „Den ausgerufenen ‚Paradigmenwechsel‘ in der Altersvorsorge sehen wir ausdrücklich nicht. Das Generationenkapital darf nicht der Einstieg sein in Experimente mit Beitragsgeldern auf dem Kapitalmarkt. Die gesetzliche Rente in Deutschland muss auch weiterhin umlagefinanziert sein, ergänzt um einen Steuerzuschuss für versicherungsfremde, gesamtgesellschaftlich relevante Aufgaben. Für uns gilt weiterhin: Die Rente darf kein Spekulationsobjekt sein.“ GdS Licht und Schatten im Rentenpaket II Maik Wagner, Bundesvorsitzender der GdS 44 KOMPAKT dbb magazin | April 2024
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