dbb magazin 5/2023

nungshofes eine Herausforderung für die Deckung des Strombedarfs dar. Um die angestrebte Versorgung mit Strom weitestgehend aus volatilen erneuerbaren Energien zu sichern, müsse der Bund dringend die notwendigen Rahmenbedingungen schaffen, so der Sonderbericht. Nicht auf Kurs sei die Energiewende konkret bei den Kapazitäten. Daher müsse das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die erneuerbaren Energien entsprechend den gesetzlich festgelegten Zielpfaden ausbauen. Allerdings sei absehbar, dass die Ausbauziele nicht erreicht werden. So habe die Bundesnetzagentur (BNetzA) im Jahr 2023 lediglich 50 Prozent des Zielvolumens für Windenergieanlagen an Land vergeben: statt 12,84 Gigawatt (GW) nur 6,38 GW. Um den Zielpfad zu erreichen, müsste sie im Jahr 2024 16,46 GW vergeben – unrealistisch aus Sicht des Bundesrechnungshofes. Weiter unterliege die Stromerzeugung durch Fotovoltaik und Windanlagen Schwankungen, was zu Versorgungslücken führen könne. Deshalb sei der Zubau ausreichender gesicherter, steuerbarer Back-up-Kapazitäten bis zum Jahr 2030 von zentraler Bedeutung. Diesen müsse das BMWK gewährleisten, mit der Kraftwerksstrategie 2026 werde ihm das aber nicht gelingen, unter anderem, weil die darin vorgesehenen zehn H2-­ ready-Gaskraftwerke nicht ausreichten. Auch die Ausgestaltung eines zusätzlich geplanten Kapazitätsmechanismus für weitere Leistung sei noch offen, es sei nicht sichergestellt, dass die erforderlichen Back-up-Kapazitäten rechtzeitig verfügbar seien. Netzausbau erforderlich Ferner müssten die Stromnetze dringend ausgebaut werden, der Ausbau liege aber hinter den Planungen zurück. Den Rückstand beziffert der Bundesrechnungshof auf sieben Jahre und 6 000 Kilometer Stromleitungen. Gleichzeitig bewertet der Bundesrechnungshof die Annahmen der Bundesregierung beim Monitoring der Versorgungssicherheit als „wirklichkeitsfremd“. Die BNetzA betrachte in ihrem Monitoring-Bericht für die Jahre 2025 bis 2031 lediglich ein „Best Case“-Szenario, nach dem die Ausbauziele sicher erreicht werden. Alternative Szenarien betrachte das Monitoring nicht. „Das Szenario ist sehr unwahrscheinlich. Es weicht von den tatsächlichen Entwicklungen erheblich ab“, kritisiert Scheller. „So nimmt das BMWK hin, dass Gefahren für die sichere Versorgung mit Strom nicht rechtzeitig sichtbar und Handlungsbedarfe zu spät erkannt werden. Der Zweck des Monitorings als Frühwarnsystem zur Identifizierung solcher Handlungsbedarfe wird faktisch ausgehebelt.“ Versorgungssicherheit gefährdet? Um die sichere Versorgung mit Strom langfristig zu gewährleisten, müsse die Bundesregierung verschiedene Eintrittswahrscheinlichkeiten betrachten, auch ein „Worst Case“-Szenario einbeziehen und Maßnahmen ergreifen, um den Ausbau erneuerbarer Energien und jederzeit gesicherte, steuerbare Kraftwerksleistung sicherzustellen. Weiter bräuchten die Akteure Planungssicherheit, um in die notwendigen Erzeugungskapazitäten und Stromnetze zu investieren. Hohe Strompreise sieht der Bundesrechnungshof als erhebliches Risiko für den Wirtschaftsstandort Deutschland und die Akzeptanz der Energiewende. Die Preise für Strom seien in Deutschland in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen und gehörten zu den höchsten in der Europäischen Union. Auch seien weitere Preissteigerungen absehbar, da bis zum Jahr 2045 allein für den Ausbau der Stromnetze massive Investitionskosten von mehr als 460 Milliarden Euro anfielen. Das BMWK berücksichtige diese Systemkosten bisher nicht bei seiner Darstellung der Kosten für Strom aus erneuerbaren Energien. Um den sehr hohen Strompreisen entgegenzuwirken, habe die Bundesregierung diese wiederholt mit staatlichen Mitteln punktuell bezuschusst. „Dadurch entsteht ein falsches Bild der tatsächlichen Kosten der Transformation“, machte Scheller deutlich und forderte, die Systemkosten der Energiewende klar zu Foto: Colourbox.de Model Foto: Colourbox.de Foto: Quality Stock Arts/Colourbox.de FOKUS 15 dbb magazin | Mai 2024

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