dbb magazin 5/2023

Der Deutsche Philologenverband (DPhV) spricht sich gemeinsam mit Olaf Köller, der mitverantwortlich für die PISA-Studie in Deutschland ist, für mehr Leistungsorientierung an deutschen Schulen aus. Bei einer Podiumsdiskussion mit Elternvertretungen sagt die DPhV-Bundesvorsitzende Susanne LinKlitzing am 12. April 2024: „Die für uns alle ernüchternden Ergebnisse der letzten PISAStudie müssen Anlass sein, manches, was in den vergangenen Jahren entschieden wurde, kritisch auf den Prüfstand zu stellen. Wir treten für eine stärkere Bestenförderung an allen Schularten, insbesondere aber am Gymnasium, ein. Das ist unsere originäre gymnasiale Aufgabe: eine bessere Förderung der Schülerinnen und Schüler hin zur fachlichen Leistungsspitze. Dazu brauchen wir mehr und neu die politische Unterstützung unserer Kultusministerinnen und Kultusminister, wir wollen die Rückendeckung, Schwierigeres zu behandeln und höhere Leistungen fordern zu dürfen.“ Mit Blick auf das Gutachten der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission der Kultusministerkonferenz (SWK) zur Lehrkräftegewinnung und Lehrkräftebildung betonten Lin-Klitzing und Köller die wichtige Rolle der Fachlichkeit im Studium, die alle Phasen der Lehrkräftebildung im Blick haben müsse. Das einphasige duale Lehramtsstudium diene der Politik lediglich zur kurzfristigen Unterrichtsversorgung. Lin-Klitzing plädierte für den Erhalt des mehrgliedrigen Schulwesens und des Gymnasiums: „Wir benötigen eine positiv besetzte Qualitäts- und Leistungsdebatte, damit künftig mehr Spitzenförderung auch politisch unterstützt wird.“ Gemeinsam mit Juraprofessorin Anna Leisner-Egensperger von der Uni Jena hat der tbb thüringer beamtenbund und tarifunion am 17. April 2024 über „Die Grenzen der Loyalität im öffentlichen Dienst“ informiert und diskutiert. „Werden Vorgesetzte zum Verdachts- oder Prüffall des Verfassungsschutzes auf Extremismus, kann daraus nicht auf Rechtswidrigkeit einer Weisung geschlossen werden. Eine Einstufung Vorgesetzter als Extremist hebt nicht die Folgepflicht gegenüber solchen Weisungen auf“, erklärte Leisner-Egensperger. Dies könne lediglich ein Indiz auf Rechtswidrigkeit einer Anordnung sein. Es gebe daher Anlass, deren Rechtmäßigkeit genauer zu prüfen. „Im Zweifel muss der Beamte seine Bedenken sofort seinem unmittelbaren Vorgesetzten mitteilen. Bleibt die Anordnung aufrechterhalten, müssen Beamte sie dem nächsthöheren Vorgesetzten vorlegen. Wird dann eine solche Anordnung bestätigt, haben Beamtinnen und Beamte sie auszuführen; sind dann aber von eigener Verantwortung befreit.“ Leisner-Egensperger wies darauf hin, dass Anweisungen verweigert werden können, wenn sie die Würde des Menschen verletzen, strafbar oder ordnungswidrig sind: „Das sichert das Beamtenrecht.“ Der tbb Vorsitzende Frank Schönborn riet Betroffenen, sich im Zweifelsfall unverzüglich an die Personalräte oder Gewerkschaftsvertreter zu wenden. „Erst müssen die Besoldungsdefizite, unter denen die Berliner Landesbeamtinnen und -beamten seit vielen Jahren leiden, abgebaut werden, bevor eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit auch nur andiskutiert werden kann“, sagte dbb Landeschef Frank Becker am 16. April 2024 zur Diskussion über entsprechende Pläne des Berliner Senats. Demnach solle den Spitzenverbänden des öffentlichen Dienstes in Berlin noch im Mai 2024 ein Gesetzentwurf zur Verlängerung der Lebensarbeitszeit der Beamtinnen und Beamten auf das 67. Lebensjahr zugehen. Becker machte deutlich, dass Senat und Abgeordnetenhaus zuerst „besoldungspolitische Hausaufgaben“ zu erledigen hätten. So fehle immer noch ein Gesetzentwurf zu der von der Regierungskoalition fest zugesagten Angleichung der Berliner Besoldung an das Bundesniveau. Auch angesichts der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation setze der Senat, wie schon die Vorgängerregierungen, auf eine „Verzögerungstaktik zulasten der Betroffenen“. Auch „Einbußen beim Weihnachtsgeld und die komplette Streichung des Urlaubsgeldes sind entgegen anderslautender fester Zusagen nicht wieder kassiert worden“, so der dbb Landeschef. Angesichts dieses „Berges unerledigter Altlasten“ treffe ein Gesetzentwurf zur Heraufsetzung der Lebensarbeitszeit beim dbb berlin auf völliges Unverständnis und könne „gar provokativ auf die Betroffenen wirken“. Becker: „Empörung dürfte insbesondere auslösen, dass ausgerechnet ein Ländervergleich dafür herhalten soll, um den sich Berlin bei seiner Beamtenbesoldung nicht geschert hat, bis das Personal in Scharen abgewandert ist und die Funktionsfähigkeit der Exekutive auf der Kippe stand.“ DPhV Mehr Leistungsorientierung an allen Schularten notwendig tbb „Loyalität hat Grenzen“ – auch für Beamtinnen und Beamte dbb berlin Abbau der Besoldungsdefizite vor Arbeitszeitverlängerung! Susanne Lin-Klitzing, Bundesvorsitzende des DPhV Frank Schönborn, Vorsitzender des tbb Frank Becker, Vorsitzender des dbb berlin 46 KOMPAKT dbb magazin | Mai 2024

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