Einwohnerin und Einwohner stiegen zwischen 2010 und 2019 von knapp 117 Euro auf rund 151 Euro. 2020 lagen die Ausgaben bei 174,51 Euro pro Kopf. Wie oben dargestellt, entfallen auf die Länder und Gemeinden knapp vier Fünftel der öffentlichen Kulturausgaben. Die Pro-KopfAusgaben fallen dabei allerdings sehr unterschiedlich aus. Im Jahr 2020 lagen die Ausgaben im Durchschnitt bei 135 Euro pro Kopf. An der Spitze standen Berlin (250 Euro), Sachsen (244 Euro), Hamburg (225), Bremen (190 Euro) und Thüringen (175 Euro). Auf der anderen Seite der Skala standen Rheinland-Pfalz (72 Euro), Niedersachsen (85 Euro), Schleswig-Holstein (89 Euro) und das Saarland (94 Euro). Wird die Verteilung der öffentlichen Kulturausgaben nach Kulturbereichen betrachtet, so hatten 2020 Theater und Musik (31,4 Prozent), Museen, Sammlungen, Ausstellungen (18,7 Prozent) sowie Bibliotheken (12,1 Prozent) die höchsten Anteile. Darauf folgten die Bereiche kulturelle Angelegenheiten im Ausland (4,8 Prozent), öffentliche Kunsthochschulen (4,5 Prozent) sowie Denkmalschutz und Denkmalpflege (4,5 Prozent). 2,5 Prozent der öffentlichen Kulturausgaben entfielen auf die Verwaltung kultureller Angelegenheiten und 21,6 Prozent auf sonstige Kulturpflege. Neben den Kulturausgaben wurden 2020 noch 2,6 Milliarden Euro für kulturnahe Bereiche sowie 518 Millionen Euro für die Filmförderung aufgebracht. Zu den kulturnahen Bereichen zählen die Ausgaben für Volkshochschulen und sonstige Weiterbildung (1,48 Milliarden Euro), für kirchliche Angelegenheiten (758 Millionen Euro) sowie die Ausgaben für Rundfunkanstalten und Fernsehen (380 Millionen Euro). Haushalte geben weniger für Kultur aus Bei der Finanzierung der kulturnahen Bereiche insgesamt hatten die Länder im Jahr 2020 einen Anteil von 54,0 Prozent. Beim Bund waren es 28,3 Prozent und bei den Gemeinden 17,7 Prozent. An den Gesamtausgaben für kirchliche Angelegenheiten (darunter beispielsweise Zuschüsse zur Durchführung von Kirchentagen oder für Kirchenbauten) hatten allein die beiden Bundesländer Bayern und Baden-Württemberg einen Anteil von 41,3 Prozent. Der Bereich Rundfunkanstalten und Fernsehen wurde zu 99,2 Prozent vom Bund finanziert. Während beim Bund beispielsweise die Ausgaben für die Deutsche Welle in diesen Bereich fallen, werden die Landesrundfunkanstalten überwiegend durch Rundfunk- und Fernsehgebühren finanziert. Model Foto: Colourbox.de © Gabriel Sollmann/Unsplash.com 12 FOKUS dbb magazin | Juni 2024
RkJQdWJsaXNoZXIy Mjc4MQ==