ALTERSSICHERUNG Foto: Colourbox.de Rentenpaket II Mehr Stabilität durch Aktienrente? Das Rentenniveau zu halten, ist unabdingbar für die Akzeptanz des Rentensystems. Dafür will die Bundesregierung eine aktienbasierte Stiftung Generationenkapital errichten. Sozialminister Hubertus Heil und Finanzminister Christian Lindner haben das Rentenpaket II am 5. März 2024 der Öffentlichkeit vorgestellt, mit dem das Rentenniveau bei 48 Prozent verstetigt werden soll. Mit dem Generationenkapital plant die Regierung zudem, eine aktienbasierte Finanzierungssäule in die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) zu implementieren, um künftig notwendig werdende Beitragssatzsteigerungen abfedern zu können. In ihrem ersten Rentenpaket hatte die Bundesregierung 2022 den Nachholfaktor in der Rentenberechnung vor den Rentenanpassungen ab 2022 wieder aktiviert, sodass dieser im Rahmen der geltenden Haltelinien erneut wirkt und dafür sorgt, dass in der Vergangenheit unterbliebene, sich rechnerisch ergebende Rentenkürzungen bei künftigen Rentenerhöhungen nachgeholt werden. So sollten sich Renten und Löhne im Zuge der Coronakrise insgesamt im Gleichklang entwickeln und die Generationengerechtigkeit ebenso wie die Stabilität der Beiträge in dieser Legislaturperiode gestärkt werden. Ebenso wurden Verbesserungen für Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner im Bestand vorgenommen, was einer langjährigen dbb Forderung entsprach. Die entsprechenden Zuschläge werden ab Mitte dieses Jahres zur Auszahlung kommen. Ebenfalls 2022 hat die Bundesregierung den bereits in der 19. Wahlperiode geplanten Fonds zur Abmilderung von Härtefällen aus der Ost-West-Rentenüberleitung auf den Weg gebracht. Weitere Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag warten auf ihre Umsetzung: Die betriebliche Altersversorgung soll unter anderem durch die Erlaubnis von Anlagemöglichkeiten mit höheren Renditen gestärkt werden. Das mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz bereits in der vorletzten Legislaturperiode auf den Weg gebrachte Sozialpartnermodell muss nun umgesetzt werden. Private Altersvorsorge Eine grundlegende Reform der privaten Altersvorsorge mit einem öffentlich verantworteten Fonds inklusive eines effektiven und kostengünstigen Angebots mit Abwahlmöglichkeit soll geprüft werden. Hierzu hat die „Fokusgruppe private Altersvorsorge“, die die Bundesregierung berät, im Juli 2023 Reformempfehlungen vorgelegt. Das im Koalitionsvertrag mit einem Prüfauftrag versehene Modell eines öffentlich verantworteten Fonds mit Abwahlmöglichkeit soll demnach nicht weiterverfolgt werden. Die Fokusgruppe will chancenreichere Anlagen mit höheren Renditen ermöglichen. Dafür schlägt sie ein förderfähiges Altersvorsorgedepot ohne Garantievorgaben vor, in dessen Rahmen Vorsorgende in Fonds und andere geeignete realwertorientierte Anlageklassen investieren können. Mit Blick auf diejenigen, die hohen Wert auf Sicherheit legen, empfiehlt die Fokusgruppe, auch weiterhin Produkte mit Garantien anzubieten. Der Koalitionsvertrag sieht ebenfalls vor, alle neuen Selbstständigen, die keinem obligatorischen Alterssicherungssystem unterliegen, zur Altersvorsorge mit Wahlfreiheit zu verpflichten. Sie sind in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert, sofern sie nicht im Rahmen eines einfachen und unbürokratischen Opt-outs ein privates Vorsorgeprodukt wählen. Dieses muss insolvenz- und pfändungssicher sein und zu einer Absicherung oberhalb des Grundsicherungsniveaus führen. Bei jeder Gründung gilt jeweils eine Karenzzeit von zwei Jahren. Die Flexirente soll nach Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag durch eine bessere Beratung in ihrer Bekanntheit verbreitert werden. Eine empfohlene Regelung zum Hinzuverdienst bei vorzeitigem Rentenbezug war bereits zum 1. Januar 2023 entfristet worden. Im Dialog mit den Sozialpartnern soll ermittelt werden, wie Wünsche nach einem längeren Verbleib im Arbeitsleben einfacher verwirklicht werden können. Dabei dient Skandinavien bei Fragen um einen flexiblen Renteneintritt als Vorbild. Besonderes Augenmerk soll in der Diskussion auf der Situation stark belasteter Berufsgruppen liegen. Sicherung des Rentenniveaus Mit dem jetzt vorgelegten zweiten Rentenpaket sollen die Vorgaben des Koalitionsvertrages erfüllt und das Rentenniveau – zunächst bis 2039 – bei 48 Prozent stabilisiert werden. Zudem wird geregelt, dass die Bundesregierung im Jahr 2035 einen Bericht darüber vorzulegen hat, ob und gegebenenfalls welche Maßnahmen erforderlich sind, um das Rentenniveau von 48 Prozent für einen weiteren Abschnitt ab Mitte des Jahres 2040 beizubehalten. Außerdem ist der Einstieg in eine teilweise Kapitaldeckung der GRV durch die Errichtung einer Stiftung Generationenkapital vorgesehen. Ziel ist daneben, die Mindestrücklage für die Nachhaltigkeitsrücklage vom 0,2-Fachen auf das 0,3-Fache der durchschnittlichen Ausgaben für einen Kalendermonat der allgemeinen Rentenversicherung anzuheben. Somit ist künftig der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung vom 1. Januar eines Jahres an zu verändern, wenn bei Beibehaltung des bisherigen Beitragssatzes 26 FOKUS dbb magazin | Juni 2024
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