dbb magazin 6/2024

Krankenhausfinanzierung Klinikpersonal nicht zum Spielball machen Nach einer Verbändeanhörung, an der auch der dbb beteiligt war, hat das Bundeskabinett den entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen. Aus Sicht des dbb besteht aber noch Änderungsbedarf. Eine derart grundlegende Reform wie die der Krankenhauslandschaft darf nicht über die Köpfe hinweg durchgeprügelt werden“, stellte der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach am 29. April 2024 im Anschluss an eine Anhörung im Bundesgesundheitsministerium klar. „Die Länder fühlen sich in ihren Kompetenzen beschnitten und die Krankenhäuser fürchten Schließungen. Auch das ständige Hin und Her sowie die zahlreiche Kritik führt zu großer Verunsicherung bei den Bürgerinnen und Bürgern. Zudem darf das Personal keinesfalls zum Spielball von Rationalisierungen durch die Förderung von Klinikzusammenlegungen werden. Denn das verunsichert wiederum die Beschäftigten und ist für die Maßnahmen gegen Fachkräftemangel absolut kontraproduktiv.“ Der dbb habe sich zwar positiv zu den vorgesehenen Spezialisierungen einzelner Krankenhäuser geäußert, da sie die Versorgungsqualität erhöhen. Wichtig sei aber, beispielsweise für die nachzuweisenden Mindestfallzahlen bei komplexen Eingriffen, den Spielraum für Ausnahmen zu reduzieren. „Das würde sonst dem ursprünglichen Qualitätsversprechen zuwiderlaufen“, so Silberbach. Weiter begrüßte der dbb Chef, dass die fallunabhängige Finanzierung, ausreichend Betten und Leistungen bereitzuhalten, endlich komme. Ein großer Erfolg für den dbb sei es, dass die langjährige Forderung nach der Ausweitung der vollständigen Refinanzierung der tarifvertraglichen Entgeltsteigerungen auf alle Krankenhausbeschäftigten umgesetzt wird: „Damit ist nun endlich auch die Problematik der Definition der ‚Pflege am Bett‘ vom Tisch.“ Ob das Gesetz noch in diesem Jahr in Kraft treten kann, hängt von den Beratungen in Bundestag und Bundesrat ab. _ Model Foto: Colourbox.de der Wert von 0,3 Monatsausgaben voraussichtlich unterschritten werden würde. Dadurch soll die unterjährige Liquidität der allgemeinen Rentenversicherung gestärkt werden. Der dbb spricht sich für eine dauerhafte Stabilisierung des Rentenniveaus bei 48 Prozent aus. Die zur Finanzierung des damit bis 2080 verbundenen langfristigen Anstiegs der Rentenausgaben um 0,9 Prozent des Bruttoinlandsprodukts erforderlichen höheren Mittel sind zwingend notwendig, um die Akzeptanz der gesetzlichen Rentenversicherung dauerhaft zu sichern. Bislang ist das Rentenniveau nur bis 2025 garantiert. Anderenfalls, so zeigen es aktuelle Projektionen, würde das Rentenniveau langfristig bis auf 44 Prozent sinken. Fortgesetzte Niveauabsenkungen würden zu einer weiteren Annäherung von Rentenbeziehern, die für ihre Rente Beiträge entrichtet haben, und Beziehern der steuerfinanzierten Grundsicherung im Alter führen. Generationenkapital Der dbb unterstützt darüber hinaus grundsätzlich eine neben die Umlagefinanzierung tretende Teilkapitaldeckung von Leistungen der sozialen Sicherung. Dem Stiftungsvermögen sollen Eigenmittel und Darlehen zugeführt werden. Bis zum Jahr 2028 sollen insgesamt Eigenmittel in Höhe von 15 Milliarden Euro an das Generationenkapital übertragen werden. Im Haushaltsplan für 2024 sind für das Generationenkapital zwölf Milliarden Euro als Darlehen des Bundes eingestellt. Dieser Betrag soll in den folgenden Jahren jeweils um drei Prozent steigen. Die Stiftung ist dazu verpflichtet, dem Bund entstehende Zinskosten durch die Refinanzierung von Darlehen in voller Höhe zu erstatten. Bis zum Jahr 2036 soll das Generationenkapital ein Volumen von 200 Milliarden Euro erreicht haben und dessen Erträge zur Stabilisierung der Rentenbeiträge genutzt werden. Die Verwaltung des Generationenkapitals soll zur schnellen Umsetzung übergangsweise, befristet bis zum Jahresende 2026, durch den Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung (KENFO) erfolgen. Diese Aufgabenübertragung wird abgelöst, sobald ein Asset Manager der öffentlichen Hand errichtet ist. Das letztlich überwiegend durch Schulden des Bundes finanzierte Generationenkapital muss langfristig Renditen erwirtschaften, die über den Schuldzinsen liegen, die der Bund entrichten muss. Sonst wird das Ganze ein Minusgeschäft. Wegen der mit Aktienanlagen zusätzlich verbundenen Gefahr von Kursverlusten ist das alles andere als trivial. Überdies ist angesichts der hohen Ausgaben der GRV von zuletzt rund 375 Milliarden Euro jährlich tatsächlich nur mit einer überschaubaren Entlastungswirkung zu rechnen. Das Generationenkapital ist aus Sicht des dbb als Ergänzung der Beitragsfinanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung zur Stabilisierung der Rentenfinanzen generell ein interessanter Ansatz und stellt diese auf eine zusätzliche Säule. Die Zuführungen in den Fonds müssen dauerhaft gesichert sein, das Geld darf nicht für andere Dinge oder vorzeitig ausgegeben werden, und bei der Anlage gilt es, Nachhaltigkeitsaspekte zu berücksichtigen. Zum Redaktionsschluss dieser Ausgabe sollte das Rentenpaket am 29. Mai 2024 beschlossen werden. cz Model Foto: Colourbox.de FOKUS 27 dbb magazin | Juni 2024

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