dbb magazin 7-8/2024

längerten wöchentlichen Arbeitszeit gegeben sein. Hat die betreffende Dienstelle die Führung eines Langzeitkontos bewilligt, können dort Zeitguthaben bis zu einer Höhe von 1 400 Stunden gutgeschrieben werden. Es können Stunden angespart werden, die bei erhöhtem Arbeitsanfall durch eine freiwillige Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit um bis zu drei Stunden geleistet werden. Ferner können Beamtinnen und Beamte Ansprüche auf eine Dienstbefreiung für bis zu 40 Stunden pro Jahr geltend machen, wenn Mehrarbeit dienstlich angeordnet und genehmigt war. Die Entnahme des angesparten Zeitguthabens erfolgt durch Freistellung, die für einen zusammenhängenden Zeitraum von grundsätzlich höchstens drei Monaten oder durch Verkürzung der Wochenarbeitszeit möglich ist. Mobiles Arbeiten Als Arbeitsplatz ist in § 2 Abs. 2 AZV prinzipiell die Dienststelle oder ein von der oder dem Dienstvorgesetzten bestimmter Ort festgelegt, an dem der Dienst zu leisten ist. Nach § 10 AZV kann bei mobilem Arbeiten von der Dienstleistungspflicht am Arbeitsplatz abgewichen werden, soweit dienstliche Gründe nicht entgegenstehen. Weitergehende Regelungen und Konkretisierungen erfolgen in der Regel durch Dienstvereinbarungen. _ © Likedin Sales Solutions/Unsplash.com FOKUS 23 dbb magazin | Juli/August 2024

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