NACHRICHTEN Gewaltprävention Am Opferschutz darf nicht gespart werden Am 31. Mai 2024 hat eine Delegation des dbb am „Best Practice Austausch Gewaltprävention: Meldewege verbessern“ des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) in Berlin teilgenommen. Gemeinsam mit Praktikern und Gewerkschaften wurden Möglichkeiten ausgelotet, wie Beschäftigten die Meldung von Gewaltvorfällen erleichtert werden kann. In drei Impulsvorträgen berichteten die Niederländerin Marilette van As, Ministerie van Binnenlandse Zaken en Koninkrijksrelaties, der Leiter des Außendienstes beim Ordnungsamt Reinickendorf, Ronald Mikkeleitis, und Staatsanwalt Steffen Kuch von der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth von ihren Erfahrungen im Arbeitsalltag. In anschließenden Praxisworkshops wurden die Aspekte vertieft. Die Vertreter des dbb betonten dabei die Notwendigkeit gut eingeübter Notfallpläne. Auch die Anwesenheit von psychologischen Ersthelfern würde Betroffenen helfen, sich gut betreut und ernst genommen zu fühlen. Dabei sollten Führungskräfte ihre Mitarbeitenden unterstützen und ermuntern, Vorfälle zu melden. Damit wäre gewährleistet, dass Opfer nicht selbst in Erscheinung treten müssen und deren Identität und Adresse nicht öffentlich werden. Der gesamte Meldeprozess müsse elektronisch erfolgen und mit der Meldung eines Dienst- oder Arbeitsplatzunfalls verbunden sein. Wichtig sei, dass Schutz und Fürsorge nicht an Sparmaßnahmen scheiterten. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren sich darin einig, dass öffentlich Bedienstete als Garanten staatlichen Handelns bestmöglichen Schutz vor Bedrohungen und Gewalt erfahren müssen. Dazu gehöre ein klares Signal der Nulltoleranz der Dienstherren gegenüber den Tätern. Opferschutz dürfe sich ferner nicht in gesetzlich vorgesehenen Arbeitsplatzschutzmaßnahmen erschöpfen, sondern setze Notfallkonzepte, ein einfaches Meldewesen und geschulte Führungskräfte voraus. _ © Anton Steenbergen/Unsplash.com INTERN 29 dbb magazin | Juli/August 2024
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