Wir prüfen derzeit jeden einzelnen Fall, ob er so hätte belegt werden müssen. Diese Kultur des Misstrauens zerstört unsere Versorgung. Das ist Gift, das stößt junge Menschen ab. Wir brauchen weniger Ökonomie.“ Vielstimmige Kritik Die geplante Krankenhausreform steht im Kreuzfeuer der Kritik aus Politik und Fachverbänden. Einige Beispiele: Nach Auffassung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) verkennt das Bundesgesundheitsministerium die reale Versorgungssituation. Die geplanten sektorenübergreifenden Versorgungszentren, in denen auch hausärztliche Versorgung stattfinden soll, seien nicht praktikabel, weil es bereits einen Mangel an Hausärzten gebe. Der Hausärzteverband (HÄV) befürchtet in diesem Zusammenhang eine „Verstationärung“ der Versorgung und kritisiert, dass Gelder, die für die Versorgung in den Praxen benötigt werden, in ineffiziente Krankenhausstrukturen umgeleitet werden sollen. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) hat die Universität Hamburg ein Gutachten erstellen lassen, das Teile der Reform als verfassungswidrig einstuft. Insbesondere die geplanten Änderungen in der Finanzierung und bei den Qualitätsstandards könnten demnach rechtliche Probleme verursachen. Die Liste der Kritiker ließe sich noch weiter fortführen. Zwar sieht auch die Politik die Notwendigkeit einer Krankenhausreform, ist sich über deren Ausgestaltung jedoch alles andere als einig. Alle 16 Bundesländer haben sich gegen die Reformpläne ausgesprochen. Die Kritik: Die versprochene Auswirkungsanalyse fehle, was zu einer Reform im Blindflug führen könnte. Zudem sei die geplante Vorhaltefinanzierung unzureichend, da sie weiterhin fallabhängig ist und kleine Krankenhäuser benachteiligen könnte. Die Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz (GMK), Kerstin von der Decken, zeigte sich von den bisherigen Ergebnissen der gemeinsamen Arbeit an der Reform enttäuscht. In einem Brief an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach fordern die Länder deshalb eine umfassendere und transparentere Planung: Die bisherigen Ergebnisse aus der Redaktionsgruppe für die Krankenhausreform entsprächen nicht dem gemeinsam beschlossenen Eckpunktepapier vom 10. Juli 2023. Verfassungsbruch mit Ansage? Nicht nur der GKV-Spitzenverband hegt verfassungsrechtliche Bedenken. Auch auf der Länderseite gibt es Zweifel. Einige Bundesländer, darunter Bayern, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg, haben ein Gutachten vorgelegt, das die Reform als potenziell verfassungswidrig einstuft. Weiter könne eine Verabschiedung des Gesetzes ohne Zustimmung des Bundesrates rechtliche Probleme verursachen – der Bundesgesundheitsminister hatte angekündigt, das Gesetz so zu formulieren, dass der Bundesrat nicht zustimmen muss. Den Ländern bliebe dann nur die Möglichkeit, im Nachhinein gegen das Gesetz zu klagen. Auch der dbb hatte im April 2024 schriftlich Stellung zum KHVVG genommen. Darin begrüßt er zwar die Intention des Gesetzentwurfes, die stationäre Versorgung nachhaltig zu reformieren und die Finanzierung stärker am Bedarf auszurichten. Jedoch dürfe eine derart grundlegende Reform nicht übers Knie gebrochen werden. „Die Länder fühlen sich in ihren Kompetenzen beschnitten und die Krankenhäuser fürchten Schließungen.
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